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Firmennamen

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basics
Ärger mit Firmennamen

Die Vistenkarten sind gedruckt, die Werbebroschüren fertig, ein erstes Mailing verschickt: »Express - wir bringen Ihre Daten auf Trab«. Die Resonanz ist anders als erwartet: Ein Konkurrent oder eine Firma einer verwandten Branche schickt Ihnen eine Unterlassungserklärung ins Haus.

Kauf von Wetternamen
Kauf von Wetternamen
Böser "Cooper", närrischer "Dieter"

Das bitterkalte Hoch "Cooper" hat seinem Namensgeber keine gute PR gebracht. Einige badische Narren hoffen nun, dass "Dieter" netter wird. Über das Geschäft mit Wetternamen.

Firmennamen
Firmennamen
Wie hieß Eon früher?

Einerseits sollen Firmennamen für Identität sorgen, andererseits sollen sie seriös und bedeutungsvoll sein. Nicht selten geben sich Konzerne deshalb Kunstnamen - doch wie hießen sie früher?

Zum Tode von Steve Jobs
Zum Tode von Steve Jobs
Der Hightech-Freibeuter

Steve Jobs zählt zu den größten Erfindern. Seine Auftritte glichen heiligen Messen. Er war ein Bastler, der das Schöne in der Technik fand. Abschied von einem Visionär und Diktator.

Neue Intel-Android-Smartphones in 2012
Neue Intel-Android-Smartphones in 2012
Google unterstützt Intel

Google und Intel werden ihr strategisches Bündnis weiterführen, um sicherzustellen, dass Android "für die Intel-Architekur bestmöglichst optimiert" wird.

iPhone-Junkie
Blog "iPhone-Junkie"
WordFoto 1.0.2: Fotos, die aus Worten bestehen!

Manchmal braucht man einfach ganz auf die Schnelle ein Foto, das richtig knallt. Etwa für eine Visitenkarte, fürs Facebook-Profil, für eine Marketingaktion oder für ein cooles Poster mit dem eigenen Porträt. Die iPhone-App WordFoto verfremdet beliebige Fotos mit einer ganz besonderen Buchstabenkunst. Das Ergebnis steht in Sekunden zur Verfügung. Und es ist ziemlich beeindruckend. Die iPhone-App WordFoto verfremdet Fotos frei nach dem Motto "Ein Foto sagt mehr als tausend Worte". Die Fotos, die als Ausgangsmaterial zum Einsatz kommen, lassen sich aus dem iPhone-Fotoalbum importieren oder ganz einfach neu aufnehmen. Das iPhone hat ja eine eigene Kamera, da läuft das ja ganz easy. WordFoto packt ordentlich Filtereffekte auf das Foto und verwandelt es so bereits fast in ein modernes PopArt-Bild. Zusätzlich nutzt die App ein Wort (oder gleich mehrere Begriffe), das millionenfach ins Bild kopiert das eigentliche Motiv nachbildet. Die Schriftzüge kommen dabei in unterschiedlicher Größe und in verschiedenen Farben zum Einsatz. Ein Foto aus Buchstaben: WordFoto machts möglich. Das Programm gibt bereits viele Texte vor. Richtig Spaß macht es aber, eigene Kreationen zu verwenden. Dabei kann es sich um den eigenen Namen, um eine Homepage-Adresse, um den Lieblingsverein, um einen Urlaubsort oder um den Firmennamen handeln. Die selbst erfassten Textbausteine werden gespeichert und können dann bei Bedarf aus der Liste ausgewählt werden. In der App stehen acht "Styles" bereit. Jeder Style nutzt einen eigenen Filter, sodass das Ergebnis immer wieder anders aussieht. Vorlagen wie "Classic Gray", "Comic" oder "Romance" sind es wert, einmal ausprobiert zu werden. Wer möchte, kann zusätzlich auch acht eigene Vorlagen anlegen. Dabei ist es möglich, die Stärke der Effekte nach dem eigenen Gusto anzupassen oder aus über einem Dutzend Schriftarten frei zu wählen. Auf diese Weise ist es problemlos möglich, einen eigenen WordFoto-Stil zu kreieren, den sonst niemand nutzt. Es dauert nicht länger als zwei, drei Sekunden, bis WordFoto ein Ergebnis präsentiert, das sich wirklich sehen lassen kann. Die zu Buchstabenkolonnen verfremdeten Aufnahmen sorgen dafür, dass einem der Mund offen stehen bleibt: Das ist hohe Kunst, für die man sonst bei professionellen Layout-Studios eine Menge Kohle auf den Tisch legen müsste. Wer ein solches WordFoto-Bild nicht nur im iPhone bestaunen, sonders aktiv nutzen möchte, kann es sich in mehreren Auflösungen per E-Mail zusenden lassen. Außerdem ist es möglich, das Bild im iPhone-Fotoalbum zu speichern oder es auf die Facebook-Seite zu stellen. Fazit: WordFoto ist eine echt coole App. Die resultierenden Fotos sehen unglaublich "hip" und cool aus. Wer Spaß daran hat, normale Bilder in Kunst zu verwandeln, wird viel Spaß mit der App haben. Ein echtes Schnäppchen ist WordFoto für alle Anwender, die die resultierenden Bilder für die Homepage, für die eigene Werbung oder für andere ähnlich gewerblich gelagerte Einsatzgebiete verwenden möchten. ( Carsten Scheibe ) WordFoto 1.0.2 Anbieter: bitCycle AB Größe: 2,4 MB Preis: 1,59 Euro Sprache: Englisch Wertung: ***** (5 von 5) Link zur Homepage Link zum AppStore Wichtig : Noch mehr App-Rezensionen und vor allem die wertvollen App-Schnäppchen (Apps, die nur für ganz kurze Zeit im Preis gesenkt oder verschenkt werden) finden Sie auf Allemeineapps.de .

Namensstreit um den Bulli
Namensstreit um den Bulli
VWs Kreuzzug gegen den Rammstein-Keyboarder

Auf der Bühne spielt Rammstein-Keyboarder Christian "Flake" Lorenz gern den Pyromanen, aber nun wird ihm von Volkswagen eingeheizt. Den Wolfsburgern passt es nicht, dass Lorenz unter dem Namen "Berlin Bulli" ein paar liebevoll ausgestattete VW-Busse verleiht.

EXISTENZGRÜNDUNG
Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Viele Jungunternehmer testen die Wirkung ihrer Firmennamen nicht. Und dabei ist gerade der besonders wichtig für die Erfolgsaussichten eines Unternehmens.

Ministerium warnt vor Verzehr
Ministerium warnt vor Verzehr
Igitt-Käse wegen Bakterien vom Markt genommen

Das nordrhein-westfälische Verbraucherministerium warnt davor, Käse der Firma Wellie zu essen. Sämtliche Sorten sollen mit so genannten EHEC-Bakterien verunreinigt sein, die Durchfall oder sogar Nierenschäden auslösen können.

Hans-Martin Tillack
Blog "Hans-Martin Tillack"
Bürger belästigen Beamte

Sie sind dem Rechtstaat verpflichtet, die Beamten der Bundesregierung. Aber beim Bürgerrecht auf Informationsfreiheit verhalten sie sich oft eigentümlich - wie soll man es sagen - gesetzesscheu. So beklagte es gestern jedenfalls Peter Schaar. Im Hauptberuf amtiert er als oberster deutscher Datenschützer. Aber seit vier Jahren ist er außerdem Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit . Im Januar 2006 war das deutsche Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Damit holte die Bundesrepublik mit Verspätung und zögerlich das nach, was in der übrigen demokratischen Welt seit Jahren übliche Praxis ist: Dass die Bürger ein Recht auf Einsicht in amtliche Akten haben, es sei denn die Geheimhaltung ist wirklich zwingend nötig. Die rot-grüne Koalition hatte das IFG kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit durchgesetzt, gegen den hinhaltenden Widerstand der Berliner Ministerialbürokratie. Jetzt gibt es das Gesetz und manche in den Bundesbehörden mühen sich weiter nach Kräften, es zu ignorieren. So jedenfalls muss man den jüngsten Tätigkeitsbericht von Peter Schaar verstehen. Er hatte ? wie viele Bürger ? anfangs gehofft, dass die Bürokratie den vom Absolutismus geerbten Grundsatz des Amtsgeheimnisses langsam überwinden würde. Jetzt muss er feststellen, dass ?die Widerstände gegen die neuen Regelungen und damit verbunden ihre sehr restriktive Anwendung eher größer geworden? seien.  Das IFG werde ?in manchen Verwaltungen nach wie vor vom Grundsatz her abgelehnt und deswegen nur angewendet, soweit es unumgänglich ist?, bilanziert der Bundesbeauftragte. Er illustriert das in seinem Bericht an einer ganzen Reihe von Beispielen, in denen Bundesbehörden IFG-Anfragen zu Unrecht abgelehnt hätten. Mehrere dieser Beispiele betreffen Anfragen, die ich gestellt hatte ? und die mit verqueren Begründungen abgewiesen wurden. Zum Beispiel mein Versuch, die Fahrtenbücher der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zu inspizieren. Den Antrag lehnte das Ministerium ab, mit aus Schaars Sicht dubiosen rechtlichen Argumenten. Für ihn war ?in keiner Weise ersichtlich, wie die Fahrtenbücher der Fahrer der Ministerin" - wie vom Ministerium behauptet - "politische Führungsentscheidungen darstellen sollen um dementsprechend einen Informationszugang auf Grund von Regierungstätigkeit zu verweigern?. Abgesehen davon, dass nirgends im Gesetz stehe, dass die so genannte Regierungstätigkeit vom Einsichtsrecht ausgenommen sei. Ebenfalls abgelehnt wurden meine Anträge an die Bundesministerien und das Kanzleramt, mit denen ich die Namen der Firmen erbeten hatte, für die Ministerialbedienstete nebenher arbeiten. Die Ministerien argumentierten mit dem Datenschutz. Dabei hatte ich die Namen der betroffenen Mitarbeiter ausdrücklich nicht verlangt. Schaar, wie gesagt selbst Datenschützer, vermochte die mir erteilten Ablehnungsbescheide darum ?nicht nachzuvollziehen?. Zumal ausgerechnet das Verteidigungsministerium diese Firmennamen auf eine Abgeordnetenanfrage sehr wohl veröffentlicht hatte. Dem Finanzministerium, damals noch von Peer Steinbrück (SPD) geführt, erteilte der Bundesbeauftragte sogar eine formelle Rüge, nachdem es mir frech erklärt hatte, der ?Arbeitsaufwand? zur Beantwortung meiner Anfrage wäre zu hoch, sie würde ohnehin nur ?zur Befriedigung privater Informationsinteressen? dienen und sei daher mit dem ?gesellschaftlichen Auftrag? des Ministeriums ?unvereinbar?. Dass die Behörden ihre Akten nicht als Privatbesitz, sondern im Auftrag der Öffentlichkeit verwalten, und dass zumal die Presse eine grundgesetzlich garantierte Kontrollfunktion hat ? das war im Hause von Peer Steinbrück offenbar unbekannt. Merke: Der gesellschaftliche Auftrag ist das, was den Eigeninteressen der Bürokratie dient. Schaar erwähnte auch meinen Versuch, vom Bundesverband der AOK Unterlagen zu sieben Vergabeverfahren sowie die Geschäftsordnung und Ausführungsordnung eines Lenkungsgremiums zu bekommen. Abgesehen von einer einzigen Akte zu einem der sieben Aufträge bekam ich nichts davon. Die ? teils auch noch geschwärzte - Geschäftsordnung durfte ich mir durchlesen, aber nicht kopieren. Warum?  Weil die Papiere angeblich ?bei einer Veröffentlichung einen unrichtigen Eindruck hätten erwecken können?. Auch das war ein klarer Gesetzesverstoß. Denn, so Schaar, es ?steht grundsätzlich nicht im Ermessen der informationspflichtigen? Stellen, in welcher Form die Einsicht gewährt wird. Der Bundesbeauftragte bemängelte mehrere Fälle von offenkundiger Behördenwillkür: ?Wiederholt musste ich feststellen, dass Behörden Nachforschungen über die Antragsteller angestrengt hatten oder sich scheinbar von beruflichen oder persönlichen Hintergründen der Antragsteller beeinflussen ließen?, schrieb Schaar. Dabei gilt das Gesetz für jedermann gleich, ganz unabhängig von Person und Beruf. Abenteuerlich auch das Verhalten des Gesundheitsministerium. Das verlangte von einem Antragsteller die Unterschrift unter eine Verpflichtungserklärung, dass er die Informationen ?nur mit Zustimmung? des Ministeriums öffentlich verbreiten dürfe. Als er sich weigerte, solch eine rechtswidrige Erklärung zu unterzeichnen, verwehrte die Behörde die Einsicht ganz. Als der Mann klagte, brach das Gesundheitsministerium das Beschwerdeverfahren bei Schaar ab ? ebenfalls gesetzeswidrig. Schaar findet übrigens, die Verwaltung sollte das Interesse der Bürger an ihrer Arbeit ?als Chance? sehen, ?nicht als Belästigung oder Angriff?. Bis es so weit ist, bleibt den Bürgern nur eins: Weiter belästigen.

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