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26. August 2009, 14:00 Uhr

Freie Fahrt für freie Radler

Vom 1. September an dürfen Fahrradfahrer wählen, ob sie den Radweg oder die Straße nehmen. stern.de-Redakteur Gernot Kramper fordert: Rauf auf den Asphalt, ihr Radler! Sollen die Autos doch bremsen.

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Nur Mut, ihr Biker! Und rauf auf die Straße© Frank Augstein/AP

Radwege sind die Pest – für den, der vorankommen will. Viel zu schmal, mit aufgeplatztem Asphalt behindern sie den Pedalisten. Meistens sind es bauliche Verlegenheitslösungen. Sie führen plötzlich auf eine Parkspur, enden gern einfach mal so und folgen unmöglichen Kurven – nur um dem Autofahrern das Abbiegen zu erleichtern. Für Oma auf dem Weg zum Markt reicht das aus. Wer das Rad als Alternative zum Auto begreift, morgens zur Arbeit will und dabei eine Geschwindwindigkeit von mindestens 25 km/h einplant, muss dagegen auf die Straße.

Das hat endlich auch der Gesetzgeber erkannt. Im September 2009 treten weitreichende Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Im Kern geht es darum, dass die Politik das Rad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel anerkennt. Praktisch bedeutet es, dass die – auch in der Vergangenheit meist eingebildete – Vorrangstellung des Autos weiter beschnitten wird. Insbesondere wird der Zwang, den verhassten Radweg zu benutzen, extrem eingeschränkt. Während die Kommunen bisher an jedem Wegelein ein Gebotsschild aufstellen konnten, dürfen sie dies jetzt nur noch in begründeten Ausnahmen machen. Nämlich dann, wenn es die Sicherheit für die Radfahrer an dieser Stelle erfordert. Außer an echten Engpässen und Hauptverkehrsstraßen wird das nur selten der Fall sein. Obendrein werden die Kommunen weit stärker als bisher angehalten, den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" zu folgen – handtuchbreite Holperpisten sind dann nicht mehr zulässig.

Der Gesetzgeber hat also die Signale auf freie Fahrt für Radler gestellt. Was jetzt fehlt, sind Radfahrer, die die Rechtslage selbstbewusst und konsequent nutzen. Also: Rauf auf die Straße! Das ist gar nicht so schwer, wenn man sich erstmal einen Ruck gibt. Für denjenigen, der einen Führerschein besitzt, ist die Lage einfach: Meistens kann er mit dem Rad so fahren wie mit dem Auto. Und muss – auch das sei bemerkt – die Verkehrsverbote etwa von roten Ampeln und Stoppschildern beachten.

Anders als viele Autofahrer denken, sind Radfahrer keine Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Im Gegenteil, das Gesetz schützt generell die Langsameren und Schwächeren und legt den Stärkeren erhebliche Rücksichtspflichten auf. Einfach gesagt: Die Sicherheit des Radfahrers ist extrem wichtig, der Wunsch des Autofahrers schneller zu fahren, ist nicht so wichtig.

Viele Autofahrer wollen rollende Hemmnisse nicht akzeptieren. Dem Radfahrer hilft da nur ein dickes Fell und ein gesundes Selbstbewusstsein. Wer sich aus falsch verstandener Rücksicht in die Gosse drängen lässt oder in die Lücken zwischen geparkten Autos, ermöglicht es zwar dem einen oder anderen Auto sich vorbeizuquetschen, gefährdet aber sein Leben. Anstatt am Kantstein entlang zu schrammen, sollte man - wie mit dem Auto auch - einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter vom Straßenrand einhalten. Dann merken die Fahrer in ihren Blechkisten endlich, dass ihnen nicht allein die Straße gehört.

Natürlich werden die Autofahrer fluchen, wenn sie sich nicht mehr wie bisher irgendwie am Radfahrer vorbeidrücken können. Sollen sie doch - und brav auf eine Lücke zum Überholen warten.

 
 
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