
In diesem Kia starben Jasmin Assmann und ihre zweijährige Tochter Rebecca© AP
Nur dieser Wagentyp aber hat die auffällige rechteckige Doppelauspuff-Anlage, die einem Zeugen aufgefallen war. Michael M. war kurz zuvor von einem solchen Mercedes mit hoher Geschwindigkeit überholt worden - dabei fuhr er selbst rund 200 Stundenkilometer schnell. 150 Meter vor ihm kam es dann zur Katastrophe. Er ist der Hauptzeuge des Verfahrens, denn von Polizeipsychologen in eine Art Trancezustand versetzt, erinnerte er sich an Teile des Nummernschilds - sie passen zum Wagen von Rolf F..
Dem Stuttgarter Autokonzern waren die wochenlange Schlagzeilen um einen ihrer Testfahrer mehr als unangenehm. Bei DaimlerChrysler fürchtete man einen Imageschaden - schließlich stehe die Marke Mercedes für Noblesse und nicht für Rowdytum. Doch nach außen hielt sich die Firmenleitung zurück. Alle Testfahrer seien angehalten, sich auf öffentlichen Straßen an die Straßenverkehrsordnung zu halten, teilte Konzernsprecherin Nicole Lagage lediglich mit, "und im übrigen gilt für uns die Unschuldsvermutung: So lange ein Mitarbeiter nicht verurteilt ist, gibt es keinen Grund für uns, ihn zu entlassen oder zu versetzen." Rolf F. arbeitet bis heute in der Versuchsabteilung.
Dem stern sagte der jetzt angeklagte Ingenieur: "Selbst wenn ich es gewesen sein sollte, etwas besonderes aufgefallen ist mir auf meiner Fahrt jedenfalls nicht. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, einen Unfall hinter mir wahr genommen zu haben."
Rolf F., von "Bild" als Rambo und Lebemann beschrieben, macht in Wirklichkeit einen eher schüchternen Eindruck. Bis heute lebt er zusammen mit seinen Eltern in einem Einfamilienhaus in Münsingen auf der Schwäbischen Alb, von wo er jeden Morgen mit seinem goldfarbenen Mercedes SLK rund 65 Kilometer nach Sindelfingen fuhr. Seit dem Unfall lässt er sich von einem Arbeitskollegen abholen - er selbst hat vorläufig keinen Führerschein mehr.
Er war stolz, dass er den Sprung nach acht Jahren bei der Bundeswehr im nahe gelegenen Auingen über ein Fernstudium "zum Daimler" geschafft hatte. Seinen ehemaligen Teamkameraden vom Fußballclub SV Bremelau, bei dem er jahrelang in der Bezirksliga zwischen den Pfosten gestanden hatte, galt er als einer, der es zu etwas gebracht hatte. "Aber auch später konnte man den immer anrufen, wenn unser Torwart mal ausfiel", sagt sein ehemaliger Trainer. Dann zog sich Rolf F. sein altes Trikot wieder über. "Der Rolf, der war ein echter Kamerad."
Seinen auffälligen Sportwagen, so sagt er selbst, habe er nicht aus Prahlerei gefahren. Das Auto war wegen seiner goldenen Farbe nur schwer verkäuflich gewesen, das Werk in Sindelfingen habe ihn gebraucht und sehr günstig angeboten. Ganz Schwabe schlug er zu. Es klingt fast wie die Bitte um Gnade, wenn Rolf F. sagt: "Ich bin gar nicht so, wie man mich in den Medien dargestellt hat."
An jenem 14. Juli war er schon gegen 4 Uhr von Münsingen losgefahren, um den Testwagen in Esslingen abzuholen. Mit vier Kollegen sollte er mehrere Tage lang auf der Versuchsanlage in Papenburg das Fahrverhalten und die Innenraumgeräusche des Luxuscoupés CL 600 testen. Das fast 1000 Hektar große Versuchsgelände war von DaimlerChrysler 1998 gebaut worden und wird heute von mehr als 125 Auto- und Zuliefererfirmen als Erprobungsareal genutzt. Dabei wird die Erhitzung von Reifen bei Hochgeschwindigkeiten ebenso gemessen, wie das Verhalten von Fahrzeugen bei regennasser Fahrbahn. "Das beste Testgelände in ganz Europa", urteilte vor kurzem die englische Fachzeitschrift "Testing Technology".
Das Urteil über Rolf F. wird komplizierter: Vom kommenden Montag an muss Richterin Brigitte Hecking am Amtsgericht Heidelberg "zweifelsfrei" zu der Überzeugung gelangen, dass Rolf F. tatsächlich der "Todes-Drängler" war. Wegen fahrlässiger Tötung, gefährlicher Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht drohen ihm bis zu vier Jahren Haft.
Eins steht inzwischen fest: Die beiden Fahrzeuge haben sich nicht berührt. Das ergaben aufwendige Untersuchungen an Wrack und dem Mercedes-Coupé. Wie dicht der Verfolger aber tatsächlich aufgefahren ist, kann allein der Haupt-Zeuge berichten.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Gutachten, in dem der Verkehrsexperte Dr.-Ing. Reinhard Köhler den Schluss zieht, allein das dichte Auffahren von Rolf F. habe den tragischen Unfall verursacht. Dies sei "ursächlich für die tödlich verlaufenden Fahrmanöver der 21-Jährigen" gewesen.
Das Gegengutachten der Verteidigung entlastet den Testfahrer. Der Zeuge könne den Abstand zwischen voraus fahrendem und nachfolgenden Fahrzeug auf keinen Fall richtig einschätzen. Auf der kerzengeraden Strecke sei dazu sein Blickwinkel viel zu steil gewesen. "Es kann ja auch so gewesen sein", argumentiert Ulrich Schweizer, der Anwalt des Angeklagten, "dass mein Mandant sich dem Auto der Frau über einen längeren Zeitraum näherte, sie ihm schließlich Platz machte und kurz darauf aus ungeklärter Ursache verunglückte."
In diesem Fall könnte man Rolf F. nicht einmal wegen Fahrerflucht belangen, allenfalls das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes (halber Tachowert) wäre mit einem Bußgeld zu beanstanden.
An der Verhandlung nehmen auch die Eltern der getöteten Jasmin A. sowie deren Lebensgefährte und Vater von Rebecca als Nebenkläger teil. Ihn hatte Jasmin an jenem Morgen zur Arbeit ins nahe gelegene Ettlingen gebracht, bevor sie auf dem Heimweg verunglückte. Für den Tod seiner Freundin und seines Kindes will Walter M. Gerechtigkeit - und Schadensersatz. Dem Regen und Fahrtwind zum Trotz zündet er an der A5 fast täglich die roten Kerzen an.