Wer denkt beim Abschluss einer Versicherung daran, dass diese pleite gehen könnte? Wohl kaum jemand, aber man sollte es. Denn 2009 hat es die ersten Versicherungen erwischt. Die deutschen Kunden von insolventen Kfz-Versicherern sind bei Schäden nur noch teilweise geschützt. Bei ausländischen Unternehmen kann es geschehen, dass Kaskoschäden nicht mehr ersetzt werden, Haftpflichtschäden sind über die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrsopferhilfe (VOH) der Versicherungswirtschaft gedeckt. Für die Kunden ist das sehr unangenehm, da bei einem Schaden nur ein Teil der vertraglichen Leistungen von dem Notfallfond übernommen wird. Vorsicht also bei exotischen Anbietern.