21. November 2012, 09:00 Uhr

Billig allein genügt nicht

Zuerst kommt der Neuvertrag

Sogenannte schwierige Kunden müssen vor der Kündigung der Kasko-Versicherung unbedingt einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherung abgeschlossen haben. Als schwierig gelten Kunden mit einer auffälligen Schadensgeschichte. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich die Assekuranz bei Kasko-Versicherungen weigern, einen Neukunden überhaupt zu versichern. Dies kann eintreten, wenn sich bei der Prüfung der Daten herausstellt, dass in den vergangenen Jahren kostspielige Schadensfälle gemeldet wurden. Der Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung darf nicht abgelehnt werden. Wer eine größere Schadenshistorie aufweist, sollte sich also genau über seinen neuen Vertrag und dessen Bedingungen erkundigen.

 
 
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