21. November 2012, 09:00 Uhr

Billig allein genügt nicht

Kündigungsfristen

Wer seinen Anbieter zum 1. Januar des nächsten Jahres wechseln möchte, muss seine bisherige Versicherung bis zum 30. November kündigen. Hier finden Sie ein Kündigungsformular zum Herunterladen. Neben der normalen Kündigung zum Jahresende gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht. Darauf kann man sich bei einem Fahrzeugwechsel, nach einem Schadensfall oder nach einer Preiserhöhung berufen. Einige Versicherungen verschicken die Tarife für das neue Jahr erst kurz vor Toresschluss. Viele Kunden setzen sich erst dann mit dem Thema auseinander. Das Kalkül dahinter: Weil die Kunden den 30. November als Stichtag im Kopf haben, verzichten sie auf einen Wechsel unter Zeitdruck. Das ist ein Trick. Tatsächlich haben die Kunden wegen der Erhöhung der Tarife ein 30-tägiges Sonderkündigungsrecht.

Von Gernot Kramper
 
 
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