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Nur 40 Zentimeter Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von 170 Stundenkilometern: Das schockte selbst die Polizisten, die den Drängler auf der A 7 verfolgten und filmten. Doch der skrupellose Raser im weißen Range Rover ist kein Einzelfall auf Deutschlands Straßen.
Im Karlsruher Prozess gegen den mutmaßlichen Autobahnraser hat die Richterin mit einem Wutausbruch auf angebliche Erinnerungslücken von Zeugen reagiert.
Im Karlsruher "Autobahnraser-Prozess" ist der angeklagte DaimlerChrysler-Testfahrer zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wird Rolf F. für 18 Monate der Führerschein entzogen.
Der als "Karlsruher Autobahnraser" angeklagte DaimlerChrysler-Ingenieur hat eine Beteiligung an dem Unfall bestritten, bei dem im Sommer 2003 eine junge Frau und ihr Kleinkind ums Leben gekommen waren.
Ab Anfang Februar steht ein Versuchsingenieur von DaimlerChrysler vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, den Tod von einer jungen Mutter und ihrem Kind verursacht zu haben.
Er soll für den Tod von Jasmin A. und ihrer zweijährige Tochter Rebecca verantwortlich sein. Rolf F. macht in Wirklichkeit einen eher schüchternen Eindruck.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Anklage gegen einen Daimler-Chrysler-Testpilot erhoben, der als Raser auf der Autobahn A5 bei Karlsruhe einen tödlichen Unfall verursacht haben soll.
18 Monate Haft - das Urteil gegen den Karlsruher Autobahndrängler geht für manche Bürger nicht weit genug, andere dagegen schütteln entgeistert den Kopf. Abgeschlossen ist der Fall noch nicht. Im Berufungsverfahren hat Rolf F. eine zweite Chance.
Sein Prozess hat die Nation bewegt wie kaum ein anderes Verfahren - auf Grund von Indizien wurde der "Autobahnraser" zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt.
Das Landgericht in Karlsruhe wandelte die Haftstrafe für Rolf F. in eine Bewährungsstrafe um. Jetzt wird über die mildere Strafe gestritten.
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