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17. Juli 2009, 11:10 Uhr

Die bösen Mietwagen-Fallen

Immer mehr Deutsche wollen am Urlaubsort ebenso mobil sein wie daheim. Doch beim Thema Mietwagen kann man im Ausland böse Überaschungen erleben. Worauf Sie unbedingt achten sollten.

Autoanmietung, Urlaub, Mietwagen, Versicherung, Unfall, Schadensersatz

Auch ohne besondere technische Kenntnisse entlarvt ein genauer Blick zumindest schlechte Reifen, zu wenig Bremsflüssigkeit oder fehlendes Kühlwasser© mid

Bei der Anmietung im Ausland sollte man nicht auf den netten Mitarbeiter hinter dem Counter vertrauen und sich stattdessen besonders eindringlich mit Mietwagen, Modalitäten und den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigen. Problem Nummer eins: die meisten Mietverträge in der Sprache des Urlaubslandes oder in Englisch sorgen dafür, dass viele Urlauber die speziellen Regelungen nicht verstehen. Wer auf Nummer sicher gehen will, ist bei den großen Autovermietketten wie Avis, Alamo, Hertz, Europcar oder Budget zumeist besser aufgehoben. Diese sollten deutsche Mietverträge und Konditionen in der Schublade haben.

Den Mietvertrag sollte man vor der Unterschrift genau anschauen. Verlangen Sie gegebenenfalls eine deutsche Ausfertigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Mietkonditionen. Besonders wichtig ist, dass im Mietpreis ein kompletter Vollkaskoschutz enthalten ist. Dabei sollte die Höhe der Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung speziell ausgewiesen sein. Darf nur derjenige das Fahrzeug fahren, der es gemietet hat, oder dürfen auch Frau oder Kinder den Mietwagen steuern?

Juristisches Theater

Kommt es zum Unfall, ist großes juristische Theater meist unvermeidlich. Generell gilt das Schadensersatzrecht des Landes, in dem der Unfall stattgefunden hat. Anders sieht es aus, wenn irgendwo auf dem Erdball zwei Deutsche in einen Unfall verwickelt werden. Hier gibt das deutsche Recht den Ton an. Problematisch wird es jedoch dann, wenn der deutsche Unfallverursacher einen ausländischen Mietwagen steuert. Denn die Höhe der Schadensersatzansprüche nach deutschem und ausländischem Recht sind zumeist grundverschieden. Obwohl der Mietwagen generell haftpflichtversichert war, kann es passieren dass der Unfallverursacher nach deutschen Recht zu einem Schadenersatz verpflichtet wird, den die ausländische Versicherung nicht trägt. Die mögliche Folge: Er muss einen großen Teil der Entschädigung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Einige der überregionalen Mietwagenanbieter füllen mittlerweile diese Lücke. Falls der lokale Versicherer den Schaden nicht nach deutschem Recht reguliert hat, springt die Vermietungsfirma selbst in die Bresche. Aber man muß nachfragen, ob der Mietwagen entsprechend abgesichert ist.

Viele Anbieter wollen einen kräftigen Aufschlag dafür, wenn jemand unter 21 oder 25 Jahren ein Fahrzeug mietet. Andere versteckte Kosten gibt es zum Beispiel bei der Abholung des Fahrzeugs. Steht der Wagen am Flughafen ist oft eine Flughafengebühr von bis zu 20 Prozent fällig. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug an einer anderen Stelle als übernommen, wieder abgegeben wird. Aufpassen sollte man auch bei der Betankung. Bei der Rückgabe wollen einige Anbieter die Unwissenheit der Urlauber ausnutzen und bestehen darauf, dass der Wagen voll betankt wieder abgegeben wird.

Einen Preisvergleich der großen Vermieter kann man auch im Internet anstellen. Dabei muss man auf jeden Fall die Nebenkosten berücksichtigen. Man kann auch von daheim bereits buchen. Aber Vorsicht: Meist hat man nur das Recht auf ein Wagen der gleichen Klasse. Ein schicker Fiat 500 entpuppt sich dann als Hyundai. Und der spaßige, offene Geländewagen wird in einen moderaten Tiguan umgewandelt. Wenn man nur ein Transportmittel sucht, ist das kein Problem, bei speziellen Wünschen muss man vor der Buchung sicherstellen, dass man auch den richtigen Wagen bekommt.

Ein kritischer Blick lohnt sich

Vor der Fahrt sollte der Urlauber einen genauen Blick auf den inneren und äußeren Zustand des Mietobjekts werfen. Sind bereits Beschädigungen am Fahrzeug, so lassen sie dies unbedingt im Mietvertrag festhalten. Ansonsten schaut man bei Rückgabe des Fahrzeugs unter Umständen in die Röhre und muss für einen Schaden aufkommen, den man selbst nicht verursacht hat. Sauberkeit allein sagt nichts über den Zustand des Fahrzeugs aus - und zahlreiche Mietwagen werden aus Kostengründen nur sehr nachlässig gewartet. Auch ohne besondere technische Kenntnisse entlarvt ein genauer Blick zumindest schlechte Reifen, zu wenig Bremsflüssigkeit oder fehlendes Kühlwasser. Wer unsicher ist, sollte an der nächsten Tankstelle einen Stopp einlegen. Gibt es Anlass für Beanstandungen, bleibt nur ein Weg: Den Wagen schleunigst zurück zur Vermietung und ein anderes, intaktes Fahrzeug verlangen.

Indiz für den schlechten technischen Zustand des Fahrzeugs kann die Laufleistung des Autos sein. Mietwagen haben meist eine Laufzeit von 18 bis 24 Monaten, ehe sie wieder verkauft werden. In dieser Zeit kommen rund 35.000 bis 45.000 Kilometer zusammen. Tipp: Hat das Fahrzeug mehr als 20.000 Kilometer auf dem Buckel, sollte man etwas genauer hinschauen. Mietwagenkilometer entsprechen nicht normalen Fahrzeug-Kilometern. In Mittelmeerländern sehen Mietwagen mit 10.000 Km häufig schon sehr ramponiert aus.

Thema Sicherheit

Doch auch auf die Fahrzeugausstattung sollte der Urlauber achten. Wer sich auf Kreta über einen Renault Twingo für 25 Euro am Tag freut, sucht bei sommerlichen Temperaturen den Schalter für die Klimaanlage vergebens. Selbst im hochsommerlichen Spanien gibt es Mietwagen der unteren Preisklassen zum Teil noch immer ohne die zwischen April und Oktober dringend notwendige Kühlung. Wichtiger noch ist das Thema Sicherheit: Oftmals fehlen in den Mietwagen erforderliche Sicherheitsausstattungen wie ABS oder Airbags. Nützliche Ausstattungsdetails wie ein Radio oder eine Servolenkung bleiben in den günstigen Klassen oftmals ebenfalls außen vor. Wer kleine Kinder hat, sollte sich zudem bereits frühzeitig erkundigen, ob der Auto-Verleiher Kindersitze im Programm hat. Sonst kann es vor Ort ein böses Erwachen geben. Die Preise für einen Kindersitz oder einen Dachgepäckträger liegen je nach Anbieter zwischen drei und fünf Euro am Tag. Ebenfalls zu empfehlen: ein Navigationssystem. Hier tut es zumeist aus das eigene mobile Navigationssystem. Autovermietungen lassen sich das Ausstattungsdetail gerne mit 5 bis 15 Euro am Tag vergolden.

Die Unvernunft der Urlauber kennt allerdings auch keine Grenze. Wer jenseits der befestigten Wege fahren möchte, muss einen teuren Geländewagen mieten. Und wer mit dem billigen Kleinwagen über Stock und Stein zum Strand will, wird vermutlich im Sand stecken bleiben.

Anm: Der Hinweis des Kommentars auf die Mallorca-Police ist im Prinzip richtig. Doch ist dieser Schutz nicht automatisch in jeder Kfz-Versicherung enthalten. Personen, die in Deutschland keinen Wagen versichert haben, genießen diesen Schutz ohnehin nicht automatisch

Stefan Grundhoff; press-inform
 
 
KOMMENTARE (8 von 8)
 
Eisenbaer (19.07.2009, 18:17 Uhr)
@HombreUno - Mallorca-Police -
Stimmt.

Hier wäre noch ein Link:
http://versicherungs-wiki.de/index.php/Mallorcapolice

Man muss sich bloß beim "Goolen" nicht auf die ersten Treffer konzentrieren, sondt landet man ggf. hier:
http://www.kfz-versicherungen.cc/mallorca-police.html
slua (19.07.2009, 01:42 Uhr)
Von wegen Budget
Zu Budget folgende story: Wir hatten einen Wagen fuer unseren Rundtrip durch Kanada gebucht und vorbezahlt. Als wir nach langem Flug von Hawaii zum Budget Schalter in Vancouver kommen, heisst es, es waere kein Wagen der gebuchten Klasse verfuegbar. Sie wuerden uns aber upgraden und wir sollten uns anschauen, welche Typer verfuegbar waeren. Ans Herz gelegt wurde uns ein Mustand Cabrio, 4.8 Liter Motor. Wir haben uns schliesslich auf einen Hyundai festgelegt. Der wuerde allerdings 10 Dollar extra kosten. Insgesamt? Yes, sagt die Angestellte am Schalter. Spaeter kommt heraus, insgesamt 10 Dollar pro Tag plus extra Kosten. Wir sind zu muede einen grossen Aufstand anzufangen und lassen uns abzocken... Honi soit qui mal y pense.....
gmathol (18.07.2009, 00:19 Uhr)
Erlebnisse in Deutschland auch nicht besser...
...so hat man mehrfach versucht uns Unfall-Fahrzeuge - Fahrzeugboden beschaedigt - unterzuschieben. Bestellte Fahrzeuge mit Winterreifen - trotz entsprechend hoeherer Miete - waren i. d. Regel nicht verfuegbar, obwohl 1 Monat im voraus bestellt und bestaetigt.
Kommt es zu Unstimmigkeiten bei der Abrechnung sollte man in jedem Fall sofort die Kreditkarten-Firma ueber den Disput informieren und die Transaktion sperren (geht manchmal oder auch nicht).
HombreUno (17.07.2009, 19:41 Uhr)
Eisenbaer (17.7.2009, 17:42 Uhr)
da denken Sie verkehrt. Die s.g. Mallorca-Police ist im Normalfall in der Kfz-Hafzpflichtvers. integriert oder als Zusatz zur Haftpflicht bei vielen Versicherern zu haben.
chatahootchee (17.07.2009, 18:18 Uhr)
NUR IM AUSLAND?
Dann sollte man mal einen Mietwagen in Deutschland mieten. Nicht besser.
Die Abschlussrechnung ist zu kontrollieren; manche deutsche Autovermieter kennen immer noch nicht den Unterschied zwischen Euro und Dollar.
Eisenbaer (17.07.2009, 17:42 Uhr)
@sportartmakler
Ich denke, Sie verwechseln einen Auto-Schutzbrief mit einer Pkw-Haftpflichtversicherung. Denn nur in ersterem ist in aller Regel die Mallorca-Police für einen Mietwagen enthalten. Was aber sollte diese in einem Vertrag zu suchen haben, den Sie für ihren eigenen Pkw abschließen???
Wiebitte20081 (17.07.2009, 13:36 Uhr)
???
1994 auf Mallorca.,,Vollgetankt zurück?Genau!!!Nach 120 km Tank leer.Wie???Also vollgetankt.wieso hat der tankwart dafür die Haube aufgemacht?Erklärug war ,unter der Haube hat der Vermieter mit dem Tankwart im Dorf nen Trimmpoti eingebaut und konnte so die Tanknadel manipulierten.Ein Fiat Uno verbraucht nun mal nich 26 Liter auf 100km.als Tourist biste überall gearscht.Wenn der Urlaub zu Ende ist zeigen die dir an der Rezeption die Zähne.Erst eine Drohung mit der Polizei und dem Hinweis auf das Stellrad hat die Brüder einknicken lassen.
sportartmakler (17.07.2009, 11:28 Uhr)
@an den autor
"Obwohl der Mietwagen generell haftpflichtversichert war, kann es passieren dass der Unfallverursacher nach deutschen Recht zu einem Schadenersatz verpflichtet wird, den die ausländische Versicherung nicht trägt. Die mögliche Folge: Er muss einen großen Teil der Entschädigung aus der eigenen Tasche bezahlen." das ist quatsch. wer sich im ausland einen mietwagen leiht hat in aller regel in dtl ein fahrzeug versichert. in diesen verträgen ist zu 99% die mallorca-police enthalten, die genau für das geschilderte szenario vorgesehen ist. wer mit seinem eigenen pkw ins ausland fährt sollte einen zusätzlichen auslandsschutz vereinbaren, der ihn als "unfallopfer" nach deutschem recht entschädigt
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