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17. November 2005, 09:19 Uhr

Für Raser und "sorglose" Autofahrer wird es teurer

Raser und Drängler auf den Autobahnen müssen vom kommenden Jahr an tiefer in die Taschen greifen. Bußgelder von 20 oder 40 Euro werden demnächst fällig, wenn im tiefen Schnee mit Sommerreifen gefahren wird.

Schneefahrten mit Somerreifen können teuer werden© Johannes Simon/DDP

Raser und Drängler auf den Autobahnen müssen vom kommenden Jahr an tiefer in die Taschen greifen. Das Bußgeld wird dann drastisch von 150 auf 250 Euro erhöht und das Fahrverbot von einem Monat auf drei Monate ausgedehnt. Dies und zahlreiche weitere Neuregelungen enthält die Änderung der Straßenverkehrsordnung, die der Bundesrat am 16. Dezember verabschieden will, wie das Bundesverkehrsministerium am Mittwoch bestätigte.

So ist künftig ein kleines Bußgeld von 20 Euro fällig, wenn Autofahrer ihre Reifen nicht extremen Wetterverhältnissen wie Schnee und Eis angepasst haben und damit von der Polizei erwischt werden. Es verdoppelt sich auf 40 Euro, wenn das Auto dadurch liegen bleibt und zum Verkehrshindernis wird. Eine Winterreifenpflicht wird aber nicht eingeführt.

Fahrradverkehr und Inline-Skater

Weitere Änderungen beziehen sich auf Erleichterungen für den Fahrradverkehr und Inline-Skater. Diese sollen künftig freien Lauf auf breiten parallelen Fahrrad- und Fußgängerwegen haben. Voraussetzung: Dies soll auf einem kleinen Zusatzschild unter den beiden Hauptschildern erkennbar werden. Oft gibt es solche breiten Doppelwege entlang von Flussläufen.

Für Fahrräder soll die Durchfahrt durch Einbahnstraßen in Gegenrichtungen weiter erleichtert werden. Verhaltensregeln in Fahrradstraßen sollen «radverkehrsfreundlicher» gestaltet werden. Die Fahrer von vier- und dreirädrigen Quads und Trikes - die für den Straßenverkehr zugelassenen sind - müssen künftig Helme tragen.

Außerdem sollen die Sanktionen verschärft werden, wenn das Haltegebot an Bahnübergängen - «insbesondere durch Umfahren der Schranken» - missachtet wird.

Winterreifen

Bußgelder von 20 oder 40 Euro werden nicht nur fällig, wenn zum Beispiel im tiefen Schnee mit Sommerreifen gefahren wird. Die Regelung gilt generell bei «nicht an die Wetterverhältnisse angepasstem» Verhalten. Dies kann laut Bundesverkehrsministerium auch im Sommer der Fall sein, wenn bei strömendem Regen Scheibenwischer nicht richtig funktionieren. Es sei auch klar, dass Frostschutzmittel nicht in der Scheibenwaschanlage fehlen dürfe.

Auf die Winterreifen-Pflicht wird laut Ministerium verzichtet, weil sonst der «Winter» genau definiert werden müsste, was bei äußerst unterschiedlichen Winterlagen in deutschen Regionen einheitlich nicht möglich sei. Damit bleibt es für den einzelnen Autofahrer eine Gratwanderung, ob und wann er seine Sommer- durch Winterreifen ersetzt.

Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 Meter, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Der scheidende Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) hatte die Verschärfung der Sanktionen für Raser und Drängler bereits vor einigen Monaten angekündigt. Vorausgegangen waren zahlreiche spektakuläre Autobahnunfälle.

DPA

 
 
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