Die Bußgelder für Verkehrssünden sind im Ausland fast immer deutlich höher als in Deutschland: So kann Alkohol am Steuer schon mal mit 7200 Euro bestraft werden. Was man wo besser nicht tun sollte - stern.de bietet den Überblick. Von Karin Spitra

Ohne Licht in Österreich unterwegs? Das kostet bei schlechter Sicht bis zu 5000 Euro© Kerstin Joennson/AP
Vorbei die Zeiten, wo man im Urlaub bei kleineren Verkehrsdelikten beruhigt sündigen durfte: Spätestens im kommenden Jahr werden diese Bußgelder aus dem Ausland - wenn sie höher als 70 Euro sind - auch von deutschen Behörden vollstreckt. Bis März 2007 muss ein diesbezüglicher Rahmenbeschluss der EU von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt worden sein. Selbstverständlich sind Verkehrsvorschriften im Ausland zu beachten, und Verkehrssünder sollen zur Verantwortung gezogen werden. Nach Ansicht des Automobilclubs ADAC ist das europäische Verkehrs- und Verfahrensrecht jedoch so uneinheitlich, dass diese EU-Maßnahme häufig ein "Freibrief zum Abkassieren deutscher Autofahrer" bleiben wird. Das mit dem Inkasso betraute Heimatland, das die Geldbuße auch behalten darf, prüft nämlich den Fall rechtlich nicht mehr, es wird nur vollstreckt.
Hohe Bußgelder trüben Urlaubsstimmung
Dabei sind im Ausland die Bußgelder für Verkehrssünden fast immer deutlich höher als daheim. Bis zu 7200 Euro für Alkohol am Steuer, 300 Euro für nur 20 Stundenkilometer zu schnell oder 200 Euro für das übersehene Rotlicht - solche Strafen sind keineswegs ungewöhnlich. Wichtig ist deshalb die Kenntnis der zum Teil höchst individuellen Verkehrsregeln des Gastlandes. Diese findet man beispielsweise auf den Web-Seiten der Autoclubs.
Besondere Spielregeln gelten auch bei Unfällen: In vielen Ländern kommt die Polizei nicht immer zum Unfallort. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Notrufnummer ins Handy zu tippen, wenn es Verletzte gibt, bei hohem Sachschaden, wenn Streit mit dem Kontrahenten über die Schuld ausbricht, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder wenn ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis beteiligt ist. Auf jeden Fall sollte der Autofahrer versuchen, den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen, denn ohne diesen Schritt geht es bei bei ausländischen Versicherungen gar nicht weiter. Soll ein Unfallformular ausgefüllt werden, obwohl es Sprachprobleme gibt, sollte außerdem unbedingt vermerkt werden, dass nicht alles verstanden wurde - das erleichtert spätere Verfahren.