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1. Februar 2010, 14:57 Uhr

Toyota muss keinen Ersatzwagen stellen

Aufräumen bei Toyota: Noch in dieser Woche sollen in den USA die ersten der 2,3 Millionen Wagen repariert werden, die wegen defekter Gaspedale in der Werkstatt gerufen werden. Eine Regelung für Europa lässt noch auf sich warten. Nicht die einzige schlechte Nachricht für betroffene Toyota-Kunden in Deutschland.

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Gewaltiger Imageverlust: Toyoto beginnt in diesen Tagen mit den Reparaturen an den defekten Gaspedalen von acht Modellen© Shizuo Kambayashi/AP

Der japanische Autobauer Toyota hat eine Lösung für seine klemmenden Gaspedale gefunden. Noch in dieser Woche werde mit der Reparatur der 2,3 Millionen betroffenen Fahrzeuge in den USA begonnen, teilte Toyota am Montag im kalifornischen Torrance mit. Die nötigen Teile seien bereits auf dem Weg zu den Händlern, die Schulungen der Mechaniker liefen an.

Bei der Reparatur wird ein Bauteil eingesetzt, dass die Reibung des Pedals reduzieren soll. Toyota verspricht, dass damit das Problem behoben ist, dass das Gaspedal in der gedrückten Stellung festhängen bleiben kann. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Zulieferer CTS damit begonnen, überarbeitete Gaspedale an die Toyota-Fabriken zu liefern. In dieser Woche steht die Produktion still, um die Teile einzupassen.

In Europa sind weitere 1,8 Millionen Toyota von dem Defekt betroffen. Die deutschen Besitzer bekommen in den nächsten Tagen Post vom Kraftfahrtbundesamt, in der sie über den Rückruf informiert werden. Ab wann die Reparaturen hierzulande dann starten, ließ Toyota bislang offen.

Kein direkter Anspruch

Ein Produzent ist zu einem Rückruf verpflichtet, wenn er von einem schwerwiegenden Mangel an seinen Autos erfährt. Das bedeutet aber nicht, dass der Hersteller oder Händler dem Kunden den Ausfall des Wagens während des Werkstattbesuchs ersetzen muss, wie Rechtsexperte Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) erklärt.

Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz müsse der Autobauer den Fehler beheben, sagt der Jurist. Wenn der Mangel die Sicherheit gefährde, könne der Hersteller entweder öffentlich aufrufen oder einzeln anschreiben. "Sicherer ist die Methode Brief", sagt Engelmohr. Einen direkten Anspruch habe der Kunde aber erst mal nicht. Während der Gewährleistungszeit könne ein Kunde auch vom Händler verlangen, den Mangel zu beseitigen. Zum Schluss laufe dies aber auf das Gleiche hinaus.

Anders als bei der Bahn oder im Flugverkehr

Beim Autoverkauf verhält es sich demnach anders als bei der Bahn oder im Flugverkehr. Während Bahnkunden notfalls mit dem Taxi fahren dürfen, wenn die Lok kaputt ist, können Autofahrer ihre Zusatzkosten niemandem in Rechnung stellen. Denn sie haben nur das Fahrzeug gekauft, nicht dessen uneingeschränkte Transportleistung - darin bestehe der wesentliche Unterschied.

Ganz anders verhält es sich allerdings, wenn ein Autofahrer wegen eines vom Hersteller verschuldeten Mangels gegen einen Baum rast, wie der AvD-Experte erklärt. Wenn der Fahrer nachweisen könne, dass ein klemmendes Gaspedal der Auslöser für den Unfall gewesen sei, dann könne er Schadenersatz und nach Verletzungen auch Schmerzensgeld verlangen.

Die betroffenen Toyota-Modelle: AYGO (Februar 2005 August 2009)
iQ (November 2008 November 2009)
Yaris (November 2005 September 2009)
Auris (Oktober 2006 5. Januar 2010)
Corolla (Oktober 2006 Dezember 2009)
Verso (Februar 2009 5. Januar 2010)
Avensis (November 2008 Dezember 2009)
RAV4 (November 2005 November 2009)

APN/DPA
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
Fakten (02.02.2010, 23:31 Uhr)
Vorsicht vor in den USA gefertigten japanischen "Gurken".
Die werden naemlich aus minderwertigen Teilen aus US-Produktion gefertigt.
Freaker (02.02.2010, 08:29 Uhr)
im spiegel steht
das es Lexusfahrzeuge nicht betrifft.
Mercedesfan (02.02.2010, 02:44 Uhr)
Und was...
...ist mit dem Möchtegern-Oberklasse Toyota namens Lexus?
DasBertl (01.02.2010, 17:31 Uhr)
Ähm...
"Ganz anders verhält es sich allerdings, wenn ein Autofahrer wegen eines vom Hersteller verschuldeten Mangels gegen einen Baum rast, wie der AvD-Experte erklärt. Wenn der Fahrer nachweisen könne, dass ein klemmendes Gaspedal der Auslöser für den Unfall gewesen sei, dann könne er Schadenersatz und nach Verletzungen auch Schmerzensgeld verlangen."

Da hab ich dann meist noch viel von, wenn ich mich um den Baum gewickelt hab bei Tempo 180....
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