Mit Plaketten soll geregelt werden, welche Diesel in gesperrten Feinstaub-Zonen fahren dürfen. Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Ein Tempolimit wegen hoher Feinstaubbelastung, hier in Halle, ist noch harmlos. Bald drohen Straßensperrungen© Jens Schlueter
Ja. Um die Feinstaubbelastung zu senken, planen viele Gemeinden, Dieselautos ohne Rußfilter aus Innenstädten auszuschließen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende Verordnung des Bundesumweltministers die gesetzlichen Hürden passiert und die Zustimmung des Bundesrates findet. Danach können die Beschränkungen spätestens 2007 wirksam werden.
Nein. Alle schweren und leichten Nutzfahrzeuge werden wie Personenwagen in vier Emissionsklassen eingeteilt. Für die Einstufung sind festgelegte Grenzwerte ausschlaggebend, bei denen die Feinstaubmasse in Milligramm je Kilowattstunde gemessen wird. 3 Gelten die Fahrverbote nur für bestimmte Straßen oder zu bestimmten Zeiten? Nein. Voraussichtlich werden so genannte Umweltzonen eingerichtet. Dort kann das Fahren mit Dieselautos von den Behörden ganzjährig auf allen Straßen verboten werden.
Nein. Betroffen sind nur ältere Modelle, die als nicht schadstoffarm eingestuft werden. Maßgebend sind die EU-Normen. Als schadstoffarm gelten vorläufig alle Dieselfahrzeuge ab EU-Stufe III. Die gilt für Personenwagen ab Baujahr Januar 2000. Alle Autos, die vorher zugelassen wurden, sind vom drohenden Fahrverbot betroffen. Die EU-Schadstoffstufe steht im Kfz-Schein in der zweiten Zeile unter Ziffer 1.
Nein. Die Fahrberechtigung wird allein durch Plaketten gekennzeichnet. Je nach Diesel-Schadstoffausstoß soll es grüne, gelbe und orangefarbene Aufkleber für die Windschutzscheibe geben. Und zusätzlich eine blaue Plakette für Benziner ohne Kat. Dieselautos mit den untersten EU-Schadstoffklassen 0 bis II werden keine Plakette erhalten und dürfen in den ausgeschilderten Umweltzonen nicht mehr fahren. Schätzungsweise sind davon fast vier Millionen Limousinen und knapp eine Million Kleinlastwagen betroffen.
Nein. Aber wer keine Plakette an der Windschutzscheibe hat, darf nicht in die betroffenen Zonen fahren. Auch dann nicht, wenn er mit seinem schadstoffarmen Auto dazu berechtigt wäre.
Bei den Straßenverkehrsbehörden und allen Werkstätten, die zur Haupt- und Abgasuntersuchung berechtigt sind.
Die Gebühr dürfte bei zehn Euro liegen.
Nein. In der Schadstoffklasse EU III beispielsweise darf ein Brummi doppelt so viel Feinstaub rausblasen wie ein Personenwagen.
Ja. Nachgerüstete Partikelfilter können den Feinstaub um die Hälfte reduzieren und bringen wahrscheinlich bis zu 250 Euro Steuervorteil. Nachrüstungen sind allerdings deutlich teurer als diese Ersparnis und nicht in jedem Fall lohnend oder technisch sinnvoll.
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 35/2005