. .
Autokauf - Kaufberatung
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
16. Januar 2008, 11:56 Uhr

Keine Fahne auf dem Sattel

Karneval ohne Alkohol ist für die meisten Narren gar nicht denkbar. Doch wer mit dem Fahrrad statt dem Auto auf Sauftour geht, kann trotzdem Führerschein und Versicherungsschutz verlieren.

Fahrrad, Alkohol, Führerschein

Betrunkene auf dem Zweirad genießen keine Narrenfreiheit© Patrick Seeger/DPA

Karneval ohne Alkohol ist für die meisten Faschingfans nicht denkbar. Daher ist es ratsam, das Auto während der tollen Tage stehen zu lassen. Doch auch wer das Fahrrad als Fortbewegungsmittel wählt, riskiert unter Umständen Führerschein und Versicherungsschutz.

Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) ist das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht allein Autofahrern untersagt. Auch für Radler gilt der Paragraf 316 StGB. Sie müssen deshalb mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Laut Gesetz liegt eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad grundsätzlich dann vor, wenn das Rad nicht mehr sicher bewegt werden kann. Zwar gibt es für Radfahrer keine gesetzlich definierte Promillegrenze, doch können Polizei und Staatsanwaltschaft bereits von 0,5 Promille an den Pedaltreter zur Kasse bitten. Kommt es zu einem Unfall, reichen bereits 0,3 Promille für eine Bestrafung.

Radweg kein rechtsfreier Raum

Etwas großzügiger werden Radfahrer allerdings bei der Bewertung der absoluten Fahruntüchtigkeit behandelt. Liegt dieser Wert bei Autofahrern bei 1,1 Promille, so hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Wert für Radler auf 1,6 Promille festgelegt. Wenn der Radfahrer unter Alkoholeinfluss andere Menschen gefährdet, dann riskiert er, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt zu werden.

Die Führerscheinbehörde kann zudem eine medizinische psychologische Untersuchung (MPU, auch Idiotentest genannt) anordnen. Bei Ersttätern wurde eine Alkoholkonzentration von 1,6 Promille als Grenzwert festgelegt. Wenn der erneut aufgefallene Radler bereits einen Führerscheinentzug hinter sich hat, ist die MPU obligatorisch.

Verlust des Versicherungsschutzes Neben den juristischen Folgen unterschätzen Radler meist die finanziellen Konsequenzen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss. Bei einem Unfall kann sich die private Haftpflichtversicherung erfolgreich weigern, für den Schaden einzutreten, wenn grobe Fahrlässsigkeit oder Vorsatz festgestellt wird. Der Radfahrer muss dann alle Schäden und Schmerzensgeld aus der eigenen Tasche bezahlen.

Einen besonders tragischen Fall hatte das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden. Ein Handwerker war auf dem Heimweg von einem Fest, bei dem der Alkohol in Strömen geflossen war, schwer gestürzt und mit dem Kopf gegen eine Mauer geprallt. Seitdem liegt er im Koma. Seine private Krankenversicherung lehnte es ab, die für den Fall der vollständigen Invalidität vorgesehene Summe von 300 000 Euro zu zahlen, weil die Blutprobe einen Wert von 1,63 Promille ergeben hatte. Das Oberlandesgericht Köln urteilte, dass der Unfall allein durch die starke Alkoholisierung verursacht worden sei (Az: 5W117/06). Die klagende Ehefrau ging vor Gericht leer aus.

Alexander Robinson/MID

Mehr zum Thema Fahrradsattel finden Sie auch bei unserem Partner fitforfun.de

 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Interview Das Perfide an der Sucht

Egal ob Alkohol, Drogen oder Glücksspiel: Wer einmal süchtig ist, bleibt sein Leben lang gefährdet. Im stern.de-Interview spricht Mediziner Thorsten Kienast von der Berliner Charité über Hirnforschung, Parallelen zwischen Abhängigkeit und Verliebtsein und die Tricks der Alkoholindustrie. mehr...

Anti-Alkohol-Auto Kein Start mit Fahne

Eigentlich könnte der Nissan Fuga ein Hauptkonkurrent der sportlichen 3er-Reihe von BMW sein. Doch gerade im bierseligen Bayern hätte der Japaner keine Chance. Er ist dank Schnapsfahnen-Schnüffler nur nüchtern zu starten. mehr...

 
Partnerangebot Kfz-Versicherungsvergleich

Versicherungsbeiträge erhöht? Nutzen Sie jetzt Ihr Sonderkündigungsrecht und sparen Sie bis zu 500€ im Jahr. mehr

 
 
 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (22/2012)
Dick im Geschäft