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Weil er von einem Starenkasten geblitzt worden war, hat ein 67-Jähriger in Frechen bei Köln das Radargerät mit Bau-Schaum eingesprüht.
Dieses Anliegen verblüffte selbst die Polizei: Nachdem sie am Sonntag mitten in Berlin einen Raser mit 90 Sachen gestoppt hatte, bat der 31-jährige Temposünder die Beamten Polizeiangaben vom Montag zufolge um einen besonderen Gefallen: Ob das zu verhängende Fahrverbot Zeit habe, bis er die Führerscheinprüfung bestanden habe, fragte er die verdutzten Beamten.
Dieses Anliegen verblüffte selbst die Polizei: Nachdem sie am Sonntag einen Raser mit 90 Sachen in der Stadt gestoppt hatte, bat der 31-jährige Temposünder die Beamten Polizeiangaben vom Montag zufolge um einen besonderen Gefallen: Ob das zu verhängende Fahrverbot Zeit habe, bis er die Führerscheinprüfung bestanden habe, fragte er die verdutzten Beamten.
Offiziell gibt es sie gar nicht mehr - die privaten Sicherheitsdienste, die mit getarnten Radar-Kombis und ähnlichen Tricks Jagd auf Temposünder machen. Doch mit Leiharbeitern sind die privaten Firmen wieder im Spiel, wenn's um Tempokontrollen und Millioneneinnahmen geht.
Die Deutschen sind ein Volk von Rasern: Kein anderes Vergehen ist mit mehr Einträgen in der Flensburger "Punktedatei" vertreten. Wer auf seinen Bußgeldbescheid nicht richtig reagiert, dem droht mitunter sogar ein Fahrverbot.
Fast 90 Stundenkilometer zu schnell ist ein Autofahrer in Südfrankreich zur Arbeit gerast.
Das Risiko bei all zu flotten Fahren auf Deutschlands Straßen erwischt zu werden, ist stark angestiegen. Angesichts leerer öffentlicher Kassen wird der Druck auf Temposünder erhöht.
In Hamburg - lange von Piraten gebeutelt - beginnt am Montag der spektakulärste Seeräuber-Prozess seit Klaus Störtebeker. Erstmals stehen mutmaßliche Piraten aus Somalia in Deutschland vor Gericht.
Demonstration der Stärke: Weltmeister Lewis Hamilton hat den Großen Preis von Singapur gewonnen. Der Brite dominierte das Nachtrennen nach Belieben. Sebastian Vettel kann seine WM-Pläne begraben, ein anderer Deutscher kam dafür auf Platz zwei.
Die bisher gegen Temposünder eingesetzten videogestützten Geschwindigkeits- und Abstandmessgeräte sind von der österreichischen Polizei ohne gesetzliche Grundlage benutzt worden. Deshalb gelten die verhängten Bußgelder nicht. Wirklich Grund zur Freude gibt es dennoch nicht.
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