. .
Autokauf - Kaufberatung
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
26. August 2010, 16:19 Uhr

Polizei darf Verkehrssünder gezielt filmen

Weil er sich in seiner Selbstbestimmung verletzt sah, legte ein auf Video aufgenommener Verkehrssünder Verfassungsbeschwerde ein. Die Richter in Karlsruhe wiesen diese aber zurück und stärkten die Rechte der Polizei.

Polizei, Raser, Autobahn, Video, Filme, ADAC, Gericht, Karlsruhe

Aus der Polizeiarbeit nicht mehr wegzudenken: Videoaufnahmen zur Abstandsmessung auf Autobahnen© Jens Schlüter/DDP

Die Polizei darf Raser, Drängler und andere Verkehrssünder gezielt auf Video aufnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hält solche Aufnahmen für einen zulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das erklärten die höchsten Richter in Karlsruhe am Freitag (Az.2BvR 1447/10).

"Für uns ist das keine große Überraschung", sagte der Rechtsexperte Markus Schäpe vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) in München. Denn am 5. Juli habe das Gericht in einem Urteil bereits das Fotografieren von Verkehrssündern erlaubt.

"Jetzt ist Rechtssicherheit hergestellt, das ist eine gute Situation", sagte Schäpe. Denn nun wisse jeder: Wer etwas falsch macht, kann gefilmt und fotografiert werden. Alle anderen nicht. Denn alte Messverfahren, die verdachtsunabhängig alle Verkehrsteilnehmer gefilmt hätten, seien damit abgeschafft worden.

"Wir begrüßen, dass auch zukünftig nur auf Verdacht hin gefilmt werden darf", sagte ein Sprecher des Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt am Main. Er zog dabei einen Vergleich zu Radarfallen, die auch nur bei Verdachtsfällen ausgelöst würden.

Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung

Ein Autofahrer hatte sich vor dem höchsten deutschen Gericht gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 320 Euro gewehrt. Er war zu dicht auf das Fahrzeug vor ihm aufgefahren, die Polizei hatte den Verkehrsverstoß mit einer Videokamera aufgenommen.

Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde zurück. Zwar bedeuteten die Aufnahmen, auf denen der Fahrer zu erkennen war, einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt, da die Aufnahmen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten und damit dem "Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem Gewicht". Zudem würden nur Fahrer gefilmt, die Anlass zu den Aufnahmen gäben, weil der Verdacht eines Verkehrsverstoßes bestand.

mre/DPA
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Raser, Falschparker, Rotsünder Brandenburger fahren besonders rücksichtslos

Vorsicht auf Brandenburgs Straßen! Jeder zehnte Verkehrsteilnehmer wurde dort im vergangenen Jahr wegen eines Delikts auffällig. Rücksichtsvoll und brav sind dagegen die Autofahrer in Sachsen-Anhalt und Berlin. mehr...

Mit Tempo 290 geblitzt Raser droht Millionen-Strafe

Definiere Raser: Mit 570 PS und 290 kmh in die Radarfalle. Diese beeindruckenden Zahlen lieferte ein Schwede, der in der Schweiz unterwegs war. Er ist nicht nur den Führerschein los, sondern erst einmal auch sein Auto. Die Geldstrafe wird mächtig. mehr...

Auto-Attacke im Kreis Cloppenburg Raser wegen versuchten Totschlags in U-Haft

Erschütternde Tat am 1. Mai: Ein Betrunkener rast im Kreis Cloppenburg mehrmals mutwillig in eine Menge Feiernder. Er verletzt 15 Menschen und flieht. Jetzt laufen Ermittlungen wegen versuchten Totschlags, der Mann sitzt in U-Haft. mehr...

Verkehrssünder Bund will Auslands-Knöllchen eintreiben

Ende der Schonzeit für Verkehrssünder: Wer im Ausland als Falschparker oder Raser aufgefallen war, hatte bisher nach seiner Rückkehr in Deutschland in der Regel nichts zu befürchten. Doch nun will der Bund die Auslands-Knöllchen selbst eintreiben - und Millionen kassieren. mehr...

MEHR ZUM THEMA
powered by wefind WeFind
 
Partnerangebot Kfz-Versicherungsvergleich

Versicherungsbeiträge erhöht? Nutzen Sie jetzt Ihr Sonderkündigungsrecht und sparen Sie bis zu 500€ im Jahr. mehr

 
 
 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (22/2012)
Dick im Geschäft