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4. April 2007, 07:46 Uhr

Mit acht Punkten zum Idiotentest

Bisher mussten sündige Autofahrer erst bei 18 gesammelten Punkten zum Idiotentest. Ein neues Gerichtsurteil schickt einen Raser nun bereits mit weniger Punkten zu Prüfung. Kippt die Flensburger Verkehrssünderkartei?

Schon vor der Polizei winken die Ämter Sünder aus dem Verkehr© Karl-Josef Hildenbrand/DPA

Zu schnell über die Autobahn oder die rote Ampel übersehen? Autofahrer, die 18 Punkte auf ihrem Flensburger Konto gesammelt haben, droht normalerweise der Führerscheinentzug. Anschließend geht's dann zur medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), auch "Idiotentest" genannt.

Wie der ADAC berichtet droht der Test jetzt aber auch Fahrern, die ihr Limit noch nicht voll ausgereizt haben. Sie werden ohne Vorwarnung zur MPU geschickt. Wer sich weigert, muss trotzdem seinen Führerschein solange abgeben, bis er ein positives Untersuchungsergebnis vorlegen kann.

Einen Münchner, der in neun Monaten dreimal zu schnell fuhr und dafür insgesamt acht Punkte in Flensburg kassierte, ereilte nun genau dieses Schicksal. Der Autofahrer hatte bis dahin noch keinen Punkt in Flensburg. Im Regelfall würde er vom Landratsamt nur eine schriftliche Verwarnung bekommen, die ihn auf sein hohes Punktekonto aufmerksam macht und auf mögliche Aufbauseminare zum Punkteabbau hinweist. Stattdessen ordnete die Verkehrsbehörde zusätzlich die sofortige Teilnahme an der MPU an. Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße lassen den Schluss zu, dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehlt. Dieser Ansicht schloss sich auch das Verwaltungsgericht (VG München, DAR.07, 167) an. Beim ADAC sieht man das Urteil kritisch. Jurist Dr. Markus Schäpe erklärt: "Wenn dieser Fall Schule macht, wird damit das Punktesystem aufgehoben."

Bei acht Punkten eine schriftliche Verwarnung

Der Gesetzgeber hat mit dem Punktesystem ein Verfahren geschaffen, das sich im Grundsatz bewährt hat. Bei der letzten größeren Änderung 1999 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass ein Verkehrsteilnehmer nur dann bei Erreichen von 18 Punkten als ungeeignet anzusehen ist, wenn er bei acht Punkten eine schriftliche Verwarnung und bei 14 Punkten durch die Teilnahme am Aufbauseminar nachhaltig gewarnt wurde. Fehlt eine dieser Maßnahmen, ist der Punktestand zu reduzieren, um den Betroffenen vor dem Führerscheinverlust zu bewahren.

ADAC
 
 
KOMMENTARE (5 von 5)
 
hermann_the_german (04.04.2007, 16:37 Uhr)
Rechtsstaat?
Mich wundert unsere deutsche Gerichtsbarkeit schon sehr. Da wird per Gesetz die Verfahrensweise mit Verkehrssündern vorgegeben und unsere Richter, welche nach Gesetzeslage zu entscheiden haben, machen mal wieder was ihnen gefällt. Da kommen dann auch so merkwürdige Urteile zustande, dass man seine Frau schlagen darf, wenn man halt kein Christ ist. Heißt es nicht am Ende immer "Im Namen des Volkes..." Genau diese Eigenschaft vermisse ich immer mehr.
catchme (04.04.2007, 10:25 Uhr)
Deutsche Gerichte ...
... wenn die käufliche Justiz in Deutschland ( siehe Ackermann & Co. ) doch bei Kinderschändern und anderen Sexualstraftätern so viel Energie entwickeln würde, wie bei Verkehrsübertretungen. Die Zahl der Verkehrstoten ist auf dem niedrigsten Stand seit Einführung der Zählung ! Unsere Justiz hat eben immer den Blick für das Wesentliche ...
zuddi (04.04.2007, 10:22 Uhr)
Abzocke
Meiner Meinung nach ist diese MPU Abzocke. Führerscheinentzug bei entsprechender Punktezahl ist vollkommen in Ordnung, auch Geldstrafe natürlich. Aber dieser sog. Idiotentest ist durch nichts gerechtfertigt. Da sitzen Fachleute, die den Daumen nach oben oder nach unten halten - je nach Gutdünken.
hevosenkuva (04.04.2007, 09:03 Uhr)
tja...
Deutschland hat sich zu einem Volk der Rebellen entwickelt. wer hält sich denn überhaupt noch an Geschwindigkeitsbegrenzungen? die meisten sind wohl der Meinung, die gelten nicht für sie oder sehen sie als reine Schikane bzw. Abzock-Möglichkeit. die Zeiten des gesetzestreuen Deutschen sind längst vorbei. "erlaubt" ist, was Spaß macht - oder den mündigen Bürger bei der Entfaltung seiner persönlichen Freiheit in sportlichen Tempo weiterbringt.
für 8 Punkte in 3 Fällen muss man schon durchschnittlich jedes Mal 26-40 km/h (3 Punkte) zu schnell gemessen(!) worden sein. ein ziemlich eindeutiges Anzeichen, dass jemand die Gefährdung anderer Menschen bewusst oder fahrlässig in Kauf nimmt, nicht?
für 18 Punkte kann man übrigens locker 6 mal mit 90 km/h in geschlossenen Ortschaften (50) geblitzt werden, oder 18 mal mit 55 km/h an einer Schule in der Tempo-30-Zone vorbeirauschen.
vielleicht hat das Gericht Recht?
tagora-sagittara (04.04.2007, 08:53 Uhr)
Wiso,...
bayrischer Mercedes Fahrer,...ist doch OK!?
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