Winterreifenpflicht oder nicht? Generell gilt: Wer auf Schnee, Matsch oder Eis unterwegs ist, muss Winterreifen drauf haben. Ein Verstoß kann einem bei Kontrollen teuer zu stehen kommen. Von Dirk Vincken

Ein paar Tips, damit Sie sicher in der Spur bleiben© Initiative Pro Winterreifen
Im Jahr 2006 hat sich der Bundesverkehrsminister (damals Wolfgang Tiefensee) viel Mühe gegeben, die Autofahrer zu verwirren und hat ihnen einen denkwürdigen Satz ins Straßenverkehrs-Gesetzbuch geschrieben: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage." Aha. Ist das nun eine Winterreifenpflicht oder nicht? Klare Antwort: Ja! Nein aber auch. Wichtig dabei zu wissen: Auch vor der Änderung waren Autofahrer schon verpflichtet, "geeignete" Bereifung im Winter aufzuziehen. Eine Einführung einer Winterreifenpflicht liegt darin also (noch) nicht.
Klar ist: Wer auf Schnee, Matsch oder Eis unterwegs ist, der muss Winterreifen drauf haben. Punkt. Das gilt übrigens auch, wenn man erst nach Antritt der Fahrt von der winterlichen Verhältnissen "überrascht" wird. Wer also im regnerisch-milden Bremen morgens losfährt und nachmittags auf dem in Graupelschauern verhangenen Irschenberg südlich von München bei einer Kontrolle auf dem Rastplatz erwischt wird, zahlt per se 20 Euro. Die Behörden gehen nämlich davon aus, dass sich Automobilisten in Tageszeitung, Radio, Fernsehen oder Internet informieren, was die Wetterkapriolen so im Tagesverlauf mit sich bringen könnten.

Autofahrer müssen sich vor Antritt der Reise gut über die Wetterverhältnisse informieren© Initiative Pro Winterreifen
Und wer dann ein paar Kilometer weiter im verschneiten Chiemgau stecken bleibt und den Verkehr behindert, zahlt noch mal – diesmal vierzig Euro. Ein Punkt in Flensburg inklusive. Und wer dann (ja, es kann noch dicker kommen) auch noch seinen Bremsweg unterschätzt und seinem Vordermann den Kofferraum ungefragt verkürzt, hat hinterher Probleme, Geld von seiner Vollkasko-Versicherung zurück zu bekommen. Fahrlässig bis grob fahrlässig heißt es dann, je nach Auslegung der Assekuranz, wegen "ungeeigneter Bereifung".
Winterreifen sind also geeignet, Sommerreifen nicht. Was aber sind Winterreifen? Hier geht das Verwirrspiel weiter. Es gibt nämlich keine gesetzliche Definition von Winterreifen! Was ein Schweinwerfer ist oder eine Felge, darüber besteht sicher kein Zweifel, das kann jedes Kind beantworten. Aber Reifen, vor allem Winterreifen sind scheinbar undefinierbare Subjekte! Schauen wir mal genauer hin: Da gibt es zunächst einmal das altbekannte Symbol namens M+S. Das heißt "Matsch und Schnee", das kennen wir alle und steht so auf der Flanke eines jeden guten Winterreifens.

Das Erkennungssiegel für "echte" Winterreifen© Initiative Pro Winterreifen
Dann ist doch eigentlich doch alles klar, oder? Nein, leider nicht. Schlimmer noch: Vergessen Sie M+S, streichen Sie das jedermann bekannte Kürzel aus Ihrem Gedächtnis. Denn es gibt – Globalisierung und Profitgier sei Dank – immer mehr Reifenhersteller, die aus Vereinfachungsgründen selbst ausgewiesenen Sommerpneus das früher so hoch anerkannte und geschützte Siegel anheften. Vor allem mit SUV-Reifen wird äußerst gerne dieser üble, weil gefährliche Etikettenschwindel betrieben, sogar von Marken-Herstellern. Fürs gute Image der Reifenhersteller war diese Entscheidung sicher ein schwarzer Tag.
Sie haben drei Möglichkeiten.
Und wenn nun ein Polizist Sie anhält und Sie einen Pseudo-Winterreifen nur mit (zugegeben: wertlosem) M+S-Symbol fahren? Dann sind Sie, rein rechtlich betrachtet, trotzdem fein raus, denn von Gesetzes wegen gilt M+S immer noch als Eintrittskarte in die Winter-Verkehrs-Welt. Sogar, wenn dieser Gummi-Schwindler auf Ihrem Auto bei Bremswegen die rote Fahne schwenkt und in der Kurve gerne den Halt verliert.
stern.de-Tipp: Setzen Sie sich diesem Rechts- und Risiken-Poker nicht an und fahren Sie einfach von Oktober bis Ostern mit guten Marken-Winterreifen. Von O bis O. Und achten Sie darauf, dass Ihr Reifenprofil möglichst bis zum Winterende nicht unter vier Millimeter sackt, denn dann lassen die Wintertugenden der Gummis merklich nach. Zwar dürften Sie diese theoretisch bis auf 1,6 Millimeter abfahren, aber dann könnte die Versicherung Ärger machen.
Und dann gibt es ja noch die Expertentipps, dass ab plus sieben Grad Celsius Sommerreifen runter und Winterpneus drauf müssen. Okay, da ist was dran, aber es ist eher eine Orientierungshilfe, mehr nicht.
Wir meinen: Gehen Sie diesem Stress einfach aus dem Ärger, es geht doch auch anders. Vergessen Sie diesen leidigen Hickhack um echte oder falsche Gummis oder den sinnlosen Kampf um Bruchteile von Zentimetern oder Grad Celsius und merken sich einfach: Flocke, wenigstens vier Millimeter und O bis O. Das ist alles.