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Hans-Martin Tillack

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Korruption? Gibs hier nich...

Hans-Martin Tillack | 14. August 2009 09:49 Uhr

In den deutschen Ministerien gibt es keine Korruption. Also muss man sie auch nicht bekämpfen. So ungefähr scheint das Motto der Bundesregierung zu lauten.


Dieser Tage hat das Innenministerium seinen Bericht zur „Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ im Jahr 2008 an den Haushaltsauschuss des Bundestages übermittelt. Veröffentlicht werden die alljährlichen Reports nicht; kein Wunder, ihr Inhalt ist für die Regierung eher ein bisschen peinlich.

Vor fünf Jahren, im Juli 2004, hatte der damalige Innenminister Otto Schily (SPD) eine Richtlinie erlassen, die helfen sollte, Bestechung und Vorteilsnahme in den Amtsstuben vorzubeugen. Besonders scharf formuliert ist sie nicht. Vorgegeben werden Schritte, die Fachleuten als das Minimum des Minimum gelten: Definition korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete, Mehr-Augen-Prinzip bei sensiblen Entscheidungen, regelmäßige Rotation auf sensiblen Posten – etwa bei der Vergabe lukrativer Aufträge.

Aus Sicht der Kriminologin Britta Bannenberg sind das wenig mehr als pure „Scheinaktivitäten“ im Kampf gegen Bakschischpraktiken. Doch viele Bundesministerien raffen sich bis heute, fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, nicht einmal zu solchen Scheinaktivitäten auf. Ähnlich wie die Jahresberichte der vergangenen Jahre (die ich für mein jüngstes Buch ausgewertet hatte) listet auch das neue Papier aus dem Innenministerium viele Fälle auf, in denen Ministerien ihre Hausaufgaben einfach ignorieren. Allein acht oberste Bundesbehörden hätten „die Prüfung der Notwendigkeit einer Risikoanalyse noch nicht abgeschlossen“, heißt es in dem von Staatssekretär August Hanning verantworteten Bericht. Noch schlechter sieht es beim Thema Rotation aus. Zehn oberste Bundesbehörden haben es noch nicht einmal geschafft, die „Verweildauer“ von Mitarbeitern in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten zu ermitteln – was die Voraussetzung wäre, um sie rechtzeitig nach fünf Jahren zu versetzen. Immer wieder argumentierten die Behörden, dass trotz Korruptionsgefahr „nicht rotationsfähige Spezialisten“ auf den Posten säßen.

Der Verdacht liegt nahe, dass es sich da um wenig mehr als Ausreden handelt. Denn gerade bei der hoch bestechungsanfälligen Vergabe von Aufträgen scheint die Bundesregierung über auffällig wenige Fachleute zu verfügen. Wie sonst wäre es zu erklären, dass die Ministerien immer wieder damit auffallen, dass sie geltendes Vergaberecht offenkundig herzlich wenig beachten – und die Steuergelder ohne ordentliche Ausschreibung verausgaben. In dem Hanning-Bericht selbst wird in einem dürren Absatz ein jüngerer Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu den „IT-Beschaffungen in der Bundesverwaltung“ erwähnt, der offenkundig vernichtend ausfiel. „In den geprüften Fällen“ sei „der vom Gesetzgeber geforderte Wettbewerb ohne ausreichende Begründung ausgeschaltet“ worden. Oder aber die Beamten hätten „die maßgeblichen Bestimmungen nicht beachtet“.

„Für die Bundesregierung ist die Korruptionsbekämpfung in den eigenen Reihen ein Tabu“, folgert die Haushaltsexpertin der Linkspartei, Gesine Lötzsch. Dass sie damit nicht ganz Unrecht hat, zeigt auch ein weiterer Bericht des Rechnungshofes, der Ende Juni dem Haushaltsausschuss zuging. Er beschäftigt sich mit den Aufträgen an Beratungsfirmen – und auch hier mogelten sich die Ministerien immer wieder um transparente Auswahlverfahren herum. „In vielen Fällen“ seien Beratungsverträge „ohne zwingenden Grund ohne ausreichenden Wettbewerb vergeben“ worden. Die Vergabevorschriften wurden zum Teil einfach nicht beachtet und bei der freihändigen Erteilung von Zuschlägen stützten sich die Beamten auf Ausnahmeregelungen im Vergaberecht, „ohne dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt waren“.

Statt des Wettbewerbsprinzips regierte anscheinend mehrfach das, was die Österreicher Freunderlwirtschaft nennen. Anschlussaufträge an Beratungsunternehmen begründeten Ministerien gelegentlich damit, dass es „langjährige Kontakte“ gebe. Wegen „einer besonderen Nähe zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer“ Staatsknete an Consultingfirmen fließen zu lassen, wie geschehen – das verurteilten die Rechnungsprüfer als eine Praxis, die auf „sachfremden Erwägungen“ beruhe.

Aber wie gesagt, korrupt sind unsere Bundesbeamten natürlich nicht.

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Kommentare

Korruption? Gibs hier nich. 

Das sich hier nichts bewegt und das korrupte System nicht reformierbar ist liegt vor allem daran, dass die demokratischen Strukturen degeneriert sind. Degeneriert in so fern, dass der Zugang zu politischen Ämtern fast nur noch für Rechtsanwälte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes möglich ist. Der Querschnitt der Bevölkerung wird massiv verdrängt. Wir sind keine Demokratie mehr, sondern eine Oligarchie (Herrschaft weniger über viele) und da sitzen die Spezies halt viel näher beisammen - mit den von Herrn Tillack benannten Konsequenzen!
212 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sitzen im Bundestag – allein ca. 45 dürften es bevölkerungsanteilig sein!
Das sind fast 5 mal mehr Mitarbeiter der Exekutive und der Judikative in der Legislative als demokratisch vorgesehen. Wozu noch Gewaltenteilung?!
Und alle diese 212 Bundestagsabgeordneten sitzen ausschließlich deshalb im Bundestag weil sie während der Bundestagszeit Ihren Arbeitsplatz behalten können (§2 Abs. 3 AbgG ) und sogar noch befördert werden während Sie im Bundestag sitzen und alles vergessen was sie von Ihrem alten Job gewusst haben (§ 7 Abs. 4 und 5 AbgG beförderungsrechtliche Anrechnung der Bundestagszeit exklusiv für den öffentlichen Dienst)!
Wer so perfekt gefördert wird, hat es einfach leichter, viele andere Bundestagsabgeordnete können das alles nicht nutzen und müssen alles beruflich erreichte bei Übernahme eines Bundestagsmandates aufgeben und werden nach der Bundestagszeit höchstens zu Arbeitsamt befördert!
Das ist Ungleichbehandlung und eigentlich strikt verboten!

http://www.Roland-Kruk.de

Oligarchie | 19. August 2009, 12:34 Uhr

Neuigkeiten zum zentralen oben genannten Thema 

Vergabepraxis um das Berliner Stadtschloß (Humboldt-Forum); warum wird das Prozedere der Vergabe und die Verquickungen Herr Stella, Herr Tiefensee und sein innerministeriales Netzwerk, Mitglieder der Jury, Subauftragnehmer und die dazugehörigen Finanzströme nicht transparenter dargestellt ? Welche/wessen Gelder fließen da von wo nach wo und in welcher Größenordnung ?

Aristo2009 | 16. September 2009, 00:21 Uhr

Korruption? Gibs hier nich. 

Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus. Die Abgeordneten werde einen Teufel tun und neue Gesetze gegen Korruption beschließen. Wenn die Damen/Herren Abgeordneten aus dem Bundestag ausscheiden, gehen sie in ihre Behörde zurück und müßten sich an die Gestze halten die sie bechlossen haben.

Aber es ist doch nicht der einzige Fall in Deutschland bei dem sich Berufsgruppen selbst kontrollieren oder ihre Vorschriften erarbeiten.

Oder ist es normal das eine Berufsvereinigung für die Kontrolle/Abrechnung ihrer Mitglieder zuständig ist (siehe kassenärztliche Vereinigung )

Aber das Problem liegt nicht unbedingt an den Leuten, sondern am System. Aber hier beist sich die Katze wieder einmal in den Schwanz. Die Leute/Personen werden das System nicht ändern da sie dann Privilegien verlieren würden. Somit wird die Zahl der Bundestagsabgeordneten aus dem öffentlichen Dienst auch weiter steigen.

mstrauminsel | 20. September 2009, 18:31 Uhr



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