Erneut Urteile gegen Wettspieler gekippt

Veröffentlicht in Manipulation im Sport von Nina Plonka am 05.03.2013 um 16:53 Uhr

SchiedsrichterDer Bundesgerichtshof hat entschieden: Weitere Fälle von mutmaßlichem Betrug bei Fußballwetten müssen neu verhandelt werden. Der Kampf gegen die hässliche Fratze des Spiels wird so schnell nicht gewonnen werden.

Und jetzt hat sie sich mal wieder gezeigt. Diesmal hat sie der deutschen Justiz die Zunge rausgestreckt und sich ins Fäustchen gelacht. Auch wenn Interpol und Europol weltweit den Kampf gegen Wettmanipulation verstärken wollen, den Druck auf die internationale Wettmafia erhöhen und mutmaßliche Manipulateure verhaften lassen. In Deutschland scheint man der hässlichen Fratze juristisch nicht richtig Herr werden zu können.

Seit November 2009 setzten die Behörden dutzende Akteure fest, um dann einem nach dem anderen den Prozess zu machen. Einige davon sind noch nicht angeklagt, andere befinden sich inzwischen tatsächlich hinter Gittern. Wiederum andere sind zwar zu Haftstrafen verurteilt, bleiben aber auf freiem Fuß, weil die Entscheidung nicht rechtskräftig ist.

Jetzt wird bekannt: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein weiteres Urteil des Bochumer Landgerichts gegen Zocker aus Deutschland teilweise aufgehoben. Auch gegen Tuna A., Nürettin G. und Stevan R. muss neu verhandelt werden. Bereits im Dezember 2012 hatte der BGH entschieden, dass der Prozess gegen den vermutlich bekanntesten Wettspieler Ante Sapina neu aufgerollt werden muss. Am selben Tag beschlossen die Richter auch die Strafsache gegen G., A. und R. Doch erst jetzt wird das Urteil öffentlich.

Nürrettin G., Tuna A. und Stevan R. waren wegen bandenmäßigem Betrug in mehreren Fällen zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Sie hatten Fußballspiele manipuliert und anschließend auf das bestellte Ergebnis gesetzt. In drei Fällen verloren aber zum Beispiel A. die Wette, weil die Absprache nicht funktionierte. Genau diesen Aspekt - was passiert mit einer manipulierten Wette, wenn das vom Zocker bestellte Ergebnis nicht eintrifft und er somit Geld verliert - soll sich nun eine andere Kammer des Landgerichts Bochum noch einmal genauer anschauen. Dabei sollen Experten den Richtern helfen. Die Gesamtstrafe der drei Wettspieler ist bis dahin aufgehoben.

Für Tuna A. könnte das bedeuten, dass "nun eine Bewährungsstrafe rauskommt", sagt sein Anwalt. Da seit Beginn des Verfahrens im November 2009 und dem Urteil in Bochum im April 2011 nun schon einige Zeit vergangen sei, "in der keine rechtskräftige Verurteilung zustande kam, muss es einen Abschlag geben". Der zuständige Staatsanwalt in Bochum war nicht zu erreichen.

Bis in den Fällen von Sapina & Co rechtskräftige Urteile eindeutig die Richtung weisen, wie hierzulande juristisch gegen Wettmanipulation vorgegangen wird, kann es somit noch dauern. Der hässlichen Fratze wird so schnell also kein Sack über den Kopf gezogen.

von: Nina Plonka

Foto: dpa

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