Rechtsbrecher im Reichstag

Veröffentlicht in Allgemein von Hans-Martin Tillack am 21.05.2007 um 15:13 Uhr

Seit über einem Jahr sollten wir Bürger eigentlich wissen, welche Nebeneinkünfte unsere Bundestagsabgeordneten kassieren. Das sagt das Gesetz. Aber der Bundestagspräsident sagt etwas anderes. Und zwar bis heute.Bei der Lektüre einiger Schlagzeilen kann man heute den Eindruck gewinnen, Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) wolle die Nebeneinkünfte nun doch publik machen. Aber das ist ein irreführender Eindruck.

Denn der Christdemokrat weigert sich weiter stur, das geltende Abgeordnetenrecht vollständig anzuwenden und publik zu machen, was die Parlamentsmitglieder nebenher so verdienen. Die Veröffentlichungspflicht gilt übrigens nicht im Detail, sondern in Stufen: Ob also ein Abgeordneter neben der Diät pro Monat gar nichts dazu verdient – oder aber zwischen 1000 und 3500 Euro, bis zu 7000 oder gar über 7000 Euro.

Das verlangen das Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln des Bundestages. Lammert will das nicht. Seine Begründung: Noch habe das Bundesverfassungsgericht nicht über die Klage von neun Abgeordneten – darunter Friedrich Merz von der CDU – entschieden, die gegen die Veröffentlichungspflicht vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind.

Das Verhalten des Bundestagspräsidenten war immer schon merkwürdig. Denn die Klage der Neun hatte keinerlei aufschiebende Wirkung. Das Gesetz war und ist in Kraft – so wie jeder Bürger seine Steuern ja auch dann zu zahlen hat, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Gesetze hat. Und Gesetzesverächter Lammert ist kein lichtscheuer Ganove, sondern Präsident der obersten Gesetzgebungsinstanz des Landes. Wie will er den Bürgern erklären, dass sie die vom Bundestag beschlossenen Regeln beachten sollen – während es für die Abgeordneten selbst schon mal Ausnahmen geben darf?

Wohl wahr, Lammert war bei der Bundestagsabstimmung 2005 gegen die Veröffentlichungspflicht. Aber Mehrheit ist Mehrheit. Demokratie gilt auch dann, wenn man verliert.

Gestern hat der Präsident immerhin angekündigt, wenigstens einen Teil des von ihm so standhaft boykottierten Gesetzes jetzt doch einzuhalten und die Tätigkeiten selbst öffentlich zu nennen.

Diese Pflicht gibt es freilich seit vielen Jahren – wenn auch der Betrag, ab dem die Meldepflicht gilt, 2005 auf 1000 Euro pro Monat abgesenkt wurde. Lammert ist dafür verantwortlich, dass wir seit über einem Jahr weniger Transparenz haben als selbst Anfang 2005 – als Skandale um Nebentätigkeiten wie die des Grünen-Politikers Ludger Volmer Wellen schlugen und zu Versprechen von mehr Bürgernähe führten. Doch über die Nebentätigkeiten der Ende 2005 neu gewählten Abgeordneten wissen die Bürger bis heute offiziell nichts – weil der Parlamentspräsident die Veröffentlichung selbst dieser Angaben bisher blockiert.

Lammert hatte die Transparenz ausgesetzt, weil er ein rasches Urteil aus Karlsruhe erwartet hatte. Das kommt aber nicht. Glaubt man Zeitungsberichten, dann gibt es unter den acht Richtern ein Patt. Vier finden das Gesetz verfassungskonform, vier nicht. Das heisst eigentlich, dass die Beschwerde abgelehnt werden muss. Wie könnten es sich Richter anmaßen, ein demokratisch beschlossenes Gesetz zu blockieren, wenn sie in ihren eigenen Reihen keinen Konsens über seine Unzulässigkeit finden können?

Ausgerechnet diesen Richterstreit benutzen nun Lammerts Verteidiger als Argument, die Veröffentlichungspflicht weiter auszusetzen. Das Abgeordnetengesetz betreffe ja nicht den Bürger, sondern nur 614 Parlamentarier, heißt es im Reichstag entschuldigend.

Irrtum, Herr Präsident. Dieses Gesetz betrifft alle Bürger. Sie enthalten ihnen wichtige Informationen über die von ihnen gewählten Volksvertreter vor. Und geben ein denkbar schlechtes demokratisches Beispiel.

20 Kommentare für 'Rechtsbrecher im Reichstag'

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  1. wkeim meinte am 21.05.2007 um 14:05

    Gesetzesbruch des Bundestagspräsidenten

    Wenn es im Bundesverfassungsgericht keine Mehrheit gibt, die Veröffentlichung verfassungswidrig zu erklären, sehe ich keinen Grund das länger auszusetzen.
    Deshalb habe ich die Veröffentlichung gefordert und bleibe am Ball: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0704btp.htm und http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0705pbt.htm
    Walter Keim

  2. insLot meinte am 21.05.2007 um 14:05

    Demokratieverständnis

    Wie dieses wohl aussehen mag frage ich mich schon lange. Transparenz ist eine der wichtigsten Grundlagen für eine gesunde Demokratie und für die Entscheidungsfindung der Wähler.
    Aber Herr Lammert fürchtet nicht die Transparenz, Herr Lammert fürchtet den informierten Bürger.

  3. ovicula meinte am 21.05.2007 um 14:20

    Politiker wollen informiert sein, Bürger dürfen nicht.

    Es ist bezeichnend, dass unsere Volksvertreter laufend Gesetze verabschieden, welche die Freiheit der Bürger immer weiter beschneiden. Nehmen wir als Beispiel die aktuell diskutierte (und auch schon nicht legitimiert durchgeführte) heimliche Online Durchsuchung von PCs.
    Wenn das so weitergeht müssen wir Bürger bald alle einen Zweitschlüssel der Wohnung bei der örtlichen Polizeidienststelle abgeben, damit die Ordnungshüter hin und wieder mal nach dem Rechten schauen können.
    Aber das gehört nun nicht zu diesem Thema.
    Fakt ist, wieso gilt für den Bürger immer ein “müssen” und für Politiker ein “können”.
    Ein weiteres, vielleicht nicht ganz so dramatisches Beispiel, welches hier ja auch schon einmal Thema war: Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden – Ausnahme Reichstag.
    Am schönsten in diesem Beitrag war der Satz “Demokratie gilt auch dann, wenn man verliert”
    Diesen Satz sollte man vielleicht als Banner im Reichstag aufhängen.

  4. GordonBleu meinte am 21.05.2007 um 14:29

    und nu?

    kann man herrn lammert eigentlich irgendwie zwingen, sich an die gesetze zu halten? ist sein verhalten eine straftat, eine ordnungswidrigkeit? oder haben sich die politiker/innen da auch ein gesetz gebastelt, das gesetzwidriges verhalten ihrerseits erlaubt?

  5. trollpatsch meinte am 21.05.2007 um 14:30

    Amt, Anstand und Würde

    “Sich wundern” ist eine Fähigkeit, die der deutsche Staatsbürger irgendwann abgehakt hat, insbesondere natürlich in Bezug auf das Verhalten von Politikern. Verwundert sein ist ja auch “uncool”. Verwundert sein heisst verwundbar sein. Wozu also hier die Aufregung?
    Der Bundestagspräsident hat nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Staatsamt der Bundesrepublik Deutschland inne. Er steht somit im Staatsprotokoll noch vor dem Bundeskanzler oder dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes. Als Phillip Jenninger 1988 nur einen Tag nach seiner – massenhaft und mutwillig – missverstandenen Rede das Handtuch warf, tat er das wohl, um Schaden von diesem hohen Staatsamt (und dem Staat an sich) zu wenden Er -es- war verwundbar geworden. Solcher Anstand ist der heutigen Politikergeneration nahezu durchweg völlig fremd.
    In einer Zeit, in der praktisch gänzlich ohne irgend eine öffentliche Reaktion grundlegende Freiheitsrechte wie Bank-, Brief-, Fernmeldegeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung faktisch abgeschafft oder bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt werden – oder ein Bundesinnenminister laut die Abschaffung so elementarer rechtstaatlicher Prinzipien wie der Unschuldsvermutung fordern kann, ohne dass ein Aufschrei durch die Republik geht, ja, da wundert das nicht.

  6. hmtillack meinte am 21.05.2007 um 14:43

    @Gordonbleu

    Um Ihre Frage zu beantworten: Die Lammert unterstellte Parlamentsverwaltung sagt, es gebe “kein allgemeines Recht auf Gesetzesvollzug” und damit auch kein Klagerecht gegen die Nicht-Veröffentlichung, zumindest nicht für einzelne Abgeordnete. Die “Welt” zitierte kürzlich den SPD-Bundestagsdabgeordneten Christian Lange, der die Richtigkeit dieser Auffassung bezweifelte. Zitat Lange: “Das kann in einem Rechtsstaat nicht angehen.”

  7. TinyToon meinte am 21.05.2007 um 15:02

    …und keiner regt sich wirklich auf

    es ist doch wirklich ungeheuerlich. es ist bekannt, dass sich herr lammert wissentlich über dieses gesetz hinweg setzt und es passiert…..nichts! totenstille! keiner regt sich auf! man stelle sich mal vor was los wäre, würde otto-normalverbraucher gesetze die einem nicht passen einfach ignorieren….man man ey!

  8. FlyingDutchman meinte am 21.05.2007 um 16:09

    Passt wie die Faust auf Auge zu den aktuellen Grundsätzen …

    … der herschenden politischen Klasse – die sich vereinfacht auf folgenden Nenner bringen lassen
    “Wir da oben die da unten”.

  9. WolfgangWiebke meinte am 21.05.2007 um 16:45

    Herr Lammert und das Gesetz

    Es ist ein Skandal ohnegleiche,daß es der zweite Mann des Staates immer noch wagt, sich über geltendes recht einfach hinwegzusetzen. Er hat damit bewiesen, daß er auf diesem Posten nicht länger tragbar ist, und sollte sofort zurücktreten, natürlich unter Verzicht auf seine fette Luxuspension und gleichzeitige Abstufung auf Hartz-IV-Niveau.

  10. novamind meinte am 21.05.2007 um 18:36

    wenn regierungsvertreter….

    ….sagen, dass sie über den gestetz stehen, lebt man in einer diktatur.

  11. Farbfernsehen meinte am 21.05.2007 um 19:37

    Ein Demokrat antwortet !

    Hallo lieber Tilli vom Stern,dass ist ja wieder ein ganz tolles Werk von Dir;aber halt auch ein bischen unlogisch.
    Wenn also der Lammert alles veröffentlicht,wie das Gesetz
    und der Tilli es befehlen und dann das Verfassungsgericht sagt,dass ist aber alles verfassungswidrig,wie kriegt dann der Lammert den Verfassungsbruch wieder aus der Welt ?Veröffentlicht,ist veröffentlicht.Was einmal in der Welt ist und im Stern steht, gilt für alle Zeit ! Ach ja,die können auf Unterlassung klagen,um dann nach mehreren Wochen recht zu bekommen.Und von wem können dann die Abgeordneten Schadenersatz bekommen? Von Lammert?Von Tilli?Oder besser vom Stern?Fragen über Fragen und keine Antworten!
    Ein Demokrat im Farbfernsehen

  12. schroedinger2 meinte am 21.05.2007 um 20:28

    Tut mir wirklich Leid, Farbfernsehen, aber nach all deinen VorkommentatorInnen lieferst du wirklich total unreflektierten Geisteskompost ab.
    In einem Land lebend, in welchem das Tagesgeschäft der herrschenden Politik ausschließlich darin besteht, seinen BürgerInnen im Halbjahrestakt tiefer in die Tasche zu greifen, mit diesem “vereinnahmten” Geld dem Kapital und sich selbst dieselben zu füllen, über Bürgerrechte dreist hinweg zu grinsen, der Ausbreitung von Armut willig den Weg zu bereiten, betrügerische und Steuern hinterziehende Manager mit “Urteilen” zu belegen, welche die ironische Fantasie der begabtesten Kaberettisten übertrifft, verbrecherische Regime (somit Kumpel) wie USA und Russland herzlich zu umarmen, etc., etc., solltest auch du erkennen, dass eine demokratisch geführte Diskussion über eindeutige Rechtsbrüche im Amt des Bundestagspräsidenten sinnlos ist, denn die Demokratie ist in der BRD seit 20 Jahren ein Ausverkaufsartikel.
    Also, lehn´dich zurück, sieh noch ein bißchen fern, und unterhalte dich nicht länger mit den Erwachsenen, die sich wirklich Sorgen um die politische Zukunft dieses Landes machen.
    Schönen Tach noch!

  13. Grebin meinte am 22.05.2007 um 07:02

    Transparenz bei Bundestagsabgeordneten

    Ganz einfach ist das Problem zu lösen, sie nicht mehr zu wählen.
    Wählen wir die Partei, die sich u. a. für echte Transpararenz ausspricht. Die anderen sollten dann draußen bleiben.
    Aber, aber…..

  14. gudrun13 meinte am 22.05.2007 um 08:42

    @Grebin

    Hi, du schlägst andere Parteien vor. Welche sollten das sein? Ich habe die Erfahrung gemacht dass es KEINE Partei gibt die nicht vergißt was sie versprochen hat sobald sie an den Futterkrippen der Macht ist.
    Tut mir leid, es gibt keine Alternativen. Und von dem Traum der Demokratie kann man sich auch in der Bundesrepublik verabschieden, dieser Traum geht langsam aber sicher den Bach runter.

  15. wurz27 meinte am 23.05.2007 um 12:04

    Verpflichtungen von Politikern

    Eine Schule in Hameln war es glaube ich, die es jetzt gut vor macht. Lehrer, Schüler und Eltern haben sich vertraglich ggü. der Schule verpflichtet keine Handys mehr mit auf das Schulgelände zu bringen. Wenn doch: Handy weg!, Wurde das selbige auch noch benutzt: 100€ Strafe! Das geht in die richtige Richtung! Politiker sollten mit einem bindenden Vertragsentwurf in den Wahlkampf gehen, der von den gewählten Verantwortlichen(z.B. den nur 614 MdB) unterzeichnet wird. Dann macht es dem BVerwG, BVerfG oder BGH, oder wer sonst damit beauftragt wird richtig Spaß am Ende einer Legislaturperiode ggf. deftige im Vertrag vereinbarte Strafen(Geld, Pensionskürzungen) zu verhängen. Und die Motivation vieler in den unteren Etagen beschäftigter Beamter dürfte riesig steigen. Sie fühlen sich wieder fair behandelt und dürfen vielleicht auch mal bei einem ex-MdB den Kuckuck verteilen gehen.

  16. wkeim meinte am 30.05.2007 um 14:49

    Wird das Verwaltungsgericht die Rechtsbrecher in die Schranken wiessen?

    Als Aktivist kann ich das so nicht im Raum stehen lassen:
    Was antwortet der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit?: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0705ib.htm
    Wird das Verwaltungsgericht die Bindung an das Gesetz durchsetzen?:
    http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0706vgb.htm
    Hier ist es mir das erste Mal gelungen, die Verwaltung auf das Glatteis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu locken: Mein Heimatgerichtshof :-)

    Walter Keim
    Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm

  17. wkeim meinte am 04.07.2007 um 11:51

    Klage gegen Offenlegung scheiterte

    Die Klage gegen die Offenlegung heute am 4.7.07 wurde abgewiesen.
    Wird interessant sein zu studieren, was die 9 Dunkelmänner zu verbergen haben.
    Walter Keim

  18. wkeim meinte am 05.08.2007 um 16:58

    Rechtsbruch wird teilweise fortgesetzt

    Obwohl das Verfassungsgericht beschloss “Die Anträge werden (…) zurückgewiesen” setzen einige der Kläger den gesetzesbruch mit unvollständigen Angaben fort.
    Der Bundestagssprecher Christian Hoose deckt das und erklärt gar, der Richterspruch sei überhaupt nicht als bindendes Urteil zu betrachten. Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,493577,00.html
    Deshalb erhalte ich meine Klage beim Verwaltungsgericht aufrecht: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/vgb-0707.htm
    Walter Keim
    Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05:
    http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm
    8 German states violate the human right og freedom of information:
    http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-result.htm

  19. herbieinspain meinte am 01.09.2007 um 03:15

    als ob das was bringen wuerde……

    jetzt weiss man nicht was die herren und damen aus dem parlament so dazuverdienen, weil sie es nicht veroeffentlichen. und wenn sie es wirklich veroeffentlichen wuerden sie luegen, also wuessten wir es wieder nicht.
    und ausserdem:
    es gibt ja sowieso keine moeglichkeit, auch nur andeutungsweise herauszufinden, was unsere “volksvertreter” noch so an “besonderen aufwendungen” durch lobbyisten und aehnlichem ungeziefer kassieren.

  20. wkeim meinte am 14.03.2008 um 18:55

    Unterstützt der Informationsbeauftragte die Veröffentlichung?

    Nun scheint der Informationsbeauftragte die Veröffentlichung indirekt zu unterstützen: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/080312ib.htm
    Walter Keim
    Nebentätigkeiten veröffentlichen: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/vgb-0803.htm

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