Stern contra FDP?

Veröffentlicht in Allgemein von Hans-Martin Tillack am 14.11.2012 um 11:12 Uhr

Nein, wir haben der FDP nicht verboten, transparent zu sein.

Mein jüngster Blogeintrag hat viele Debatten ausgelöst. Hier Antworten auf einige Fragen.

Ja, es ist richtig, dass wir der FDP haben untersagen lassen, ausführliche Fragenkataloge zu veröffentlichen, die wir der Partei übermittelt hatten. Diese Fragen enthielten detaillierte Informationen über unsere bisherigen Recherchen. Deshalb fiel es dem Landgericht Hamburg auch nicht schwer, eine einstweilige Verfügung zu unseren Gunsten zu erlassen. Gerade wer Anhänger einer Rechtsstaatspartei ist, kann kaum etwas daran aussetzen, dass Rechte auch vor Gericht verteidigt werden.

Und richtig ist auch: Natürlich hätte die FDP jederzeit die Möglichkeit gehabt, ihre Antworten an uns in eigenständiger Form auf ihrer Website zu veröffentlichen – also ohne unsere Fragen. Das wollten die Parteioberen bisher nicht. Sie können es gerne jederzeit nachholen. Niemand hindert sie daran. Deshalb ist auch der Vorwurf falsch, wir hätten ein Monopol auf Fakten verlangt.

Mehr Transparenz über das Firmenreich der FDP könnte jedenfalls ganz sicher nicht schaden. Mehr Transparenz könnte der Politik insgesamt nur nutzen, bei Behördenakten, bei den Nebentätigkeiten von Abgeordneten und bei Parteispenden. Politiker erlassen die Gesetze, die uns alle binden. Sie verwalten das Steuergeld, das wir abführen müssen. Deshalb muss die Politik öffentlich möglichst transparent Rechenschaft ablegen.

Journalisten haben – auch – die Aufgabe, die Mächtigen der Politik zu kontrollieren. Die Presse hat, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte es formuliert, eine „Wachhundfunktion“. Die haben wir gegenüber allen politischen Parteien. Jeder, der meine Arbeit verfolgt, weiß, dass ich das bei SPD oder Grünen ebenso ernst nehme wie bei Union oder FDP. Dabei hilft es uns, dass wir – überwiegend – von unseren Lesern finanziert werden und darum gegenüber der Politik unabhängig sind.

Unsere Arbeit funktioniert aber nur, wenn wir bei bestimmten Gelegenheiten unseren Rechercheprozess schützen können. Um das zu erreichen, sind wir gegen die FDP vorgegangen. Wenn die FDP dagegen nun Rechtsmittel einlegen will, wie sie das angekündigt hat, wird das zu einer zusätzlichen Klärung führen. Das ist in unserem Interesse. Und vielleicht auch in dem von anderen Journalisten, die wissen wollen, welche Rechte sie haben – und welche nicht.

 

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16 Kommentare für 'Stern contra FDP?'

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  1. Herr Koemmlich meinte am 14.11.2012 um 12:51

    Schön, dass Sie der FDP das Recht dazu einräumen, die Antworten der Fragen in eigenständiger Form auf der Homepage zu veröffentlichen! Eine äußerst faire Geste! Das liest sich ja äußerst sachlich und tolerant! Respekt!

    Aber irgendwie geht mir dieser eine Gedanke nicht aus dem Kopf:
    Wenn die FDP Antworten auf Fragen gibt, ohne dass die Veröffentlichung der Fragen selbst wegen Ihrer erwirkten einstweiligen Verfügung gestattet ist, welcher halbwegs nicht dumme Mensch kann sich dann aufgrund der Antwort die Frage nicht selbst erschließen?
    Und in wie fern kann der Stern dann immernoch tatsächlich “seine Recherche schützen”?

    Ihre Argumentation hinkt daher von vorne bis hinten gewaltig!
    Egal wie Sie Ihre Ansicht drehen und wenden. Als Gewinner kommen sie hinsichtlich Ihres Fragenkataloges nicht mehr heraus.

  2. Zoroaster meinte am 14.11.2012 um 13:25

    Es ist doch erschütternd, mit welcher Dreistigkeit die Follower von Herrn Niggemeier sich hier austoben und mit dessen “kreuziget-ihn!” gegen den stern zu Felde ziehen. Wäre – wenn überhaupt – nicht eher die Kammer für Presse-Sachen am Landgericht zu kritisieren?

    Dass das LG Hamburg bei der Kritik außen vor bleibt, zeigt wie unsachlich die Debatte geführt wird.

  3. deschler michael meinte am 14.11.2012 um 13:58

    ich meine ich kann schon kartoffelsuppe kochen mir fehlen nur die kartoffeln !?!

    danke

  4. H.M. meinte am 14.11.2012 um 17:23

    Hallo,

    mir ist es egal, ob es sich bei Veröffentlichung des Fragekatalogs um einen Verstoß gegen irgendwelche Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstigen juristischen Quatsch handelt.
    Mir geht es einfach um schlechten und skandalisierenden Journalismus – wenn man zumindest die Veröffentlichung am 7.11. (FDP-Stiftung könnte die FDP finanziert haben) überhaupt noch so nennen darf.
    In Kenntnis des Tillack-Fragenkatalogs an die FDP stelle ich folgendes fest:
    Der Stern hat vor Veröffentlichung nicht zu Ende recherchiert!
    Der Stern veröffentlicht eine Reihe von Mutmaßungen – und um rechtlich sauben zu bleiben – unter Nutzung des Konjunktivs!
    Der Stern legt seine Mutmaßungen einem \Experten\ vor und veröffentlicht im Artikel auch dessen auf eben diesen Mutmaßungen basierende \Expertise\, um den Anschein von Seriosität zu generieren.
    Um diesen Mutmaßungen angemessen entgegentreten zu können, veröffentlicht die FDP den Fragenkatalog mit den die Vorwürfe wahrscheinlich entkräftenden Antworten.
    Der Stern geht vorerst erfolgreich juristisch gegen die Veröffentlichung vor – und berichtet darüber – aber nicht mehr in der eigentlichen Sache!

    Wie ich über diese Art Journalismus denke, egal ob es jetzt die FDP, an anderer Stelle andere Parteien, NGOs oder Unternehmen anbelangt, schreibe ich besser nicht!

    Sie können investigativen Journalismus, Herr Tillack! Warum dann dieser tiefe Griff in die journalistische Jauchegrube?

  5. FDP-Wähler meinte am 15.11.2012 um 08:06

    Von der FDP-Seite:

    “stern”-Redakteur Hans-Martin Tillack schreibt heute in seinem Blog: “Natürlich hätte die FDP jederzeit die Möglichkeit gehabt, ihre Antworten an uns in eigenständiger Form auf ihrer Website zu veröffentlichen – also ohne unsere Fragen. Das wollten die Parteioberen bisher nicht. Sie können es gerne jederzeit nachholen. Niemand hindert sie daran. Deshalb ist auch der Vorwurf falsch, wir hätten ein Monopol auf Fakten verlangt.”
    Dieser Rechtsauffassung schließen wir uns gern an.

    Allerdings hatte die Justiziarin des Verlags Gruner und Jahr mit Schreiben vom 8. November der FDP mitgeteilt: “Ich gehe davon aus, dass Sie den Fragenkatalog samt Antworten bis heute 14 Uhr von den Internetseiten wieder entfernen lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir unseren Anwalt bemühen.” Was dann auch geschah.

  6. Hans-Martin Tillack meinte am 15.11.2012 um 09:12

    @FDP-Wähler: Wie ich oben schon geschrieben habe: Die FDP hatte jedes Recht, ihre Antworten in einem eigenständigen Text zu veröffentlichen. Die Antworten isoliert zu publizieren, wie das die FDP-Zentrale nun getan hat, macht ja kaum Sinn, weil sie dann weitgehend unverständlich sind. Das ist nicht Transparenz, das ist Show.

  7. MIR meinte am 15.11.2012 um 10:30

    @Hans.Martin Tillack
    Die Antworten sind wohl isoliert etwas unverständlich. Aber wenn statt eines kontextlosen Ja dort eine geschlossene Antwort stünde, was bliebe dann von Ihren Rechereergebnissen?

    Volle Tranzparenz ohne Informationen über Ihre bisherigen Recherchen geht nicht.

  8. Hammerschlag meinte am 15.11.2012 um 15:38

    Wenn Sie ihre Arbeit als kritischer Journalist bei allen Parteien so ernst nehmen, dann sehen sie sich doch mal die DDVG und die Insolvenz der Zeitung Frankfurter Rundschau (FR) genauer an:
    Im Jahr 2006 hat die SPD 50% + 1 Aktie der FR für 35 Mio € an DuMont verkauft. Die SPD hält weiter 40% an der FR. Nun ist der Laden kaputt. Es fragt sich doch:
    - War der SPD-Anteil in 2006 (da dürfte die Zeitung schon anständig in den roten Zahlen gewesen sein) wirklich 35 Mio € wert?
    - Handelt es sich um verdeckte Parteienfinanzierung und eine Gefälligkeit, damit nicht die SPD allein den Laden abwickeln musste?
    - Warum nimmt die SPD nicht die 35 Mio. € zur Rettung der FR?

  9. Will Uprechtstahn meinte am 15.11.2012 um 16:05

    Was soll denn das Fragezeichen hinter der Überschrift? Das können Sie doch getrost durch ein Ausrufezeichen ersetzen! Das wäre dann doch auch stimmig und würde transparent die Ausrichtung des Stern beschreiben.

  10. Mr.Schreiber meinte am 15.11.2012 um 17:01

    Fragezeichen in der Überschrift sehe ich oft in der Bildzeitung. Der Stern ist vom Niveau nicht mehr weit davon entfernt. Mal ganz ehrlich. Aus dieser Nummer kommen Sie hier nicht mehr raus. Diese Zeitschrift hier ist für mich gestorben.

  11. Hadrian Silberer meinte am 15.11.2012 um 20:46

    Wissen Sie, Herr Tillack, es ist schon reichlich dreist, einen derartigen Fragenkatalog, der nichts von sauberer Recherche zeigt, sondern nur wildes Stochern im Trüben bezeugt, verteidigen zu wollen. Noch viel unverschämter ist es, sich auf diesen Katalog soviel einzubilden, daß er schützenswertes geistiges Eigentum darstellen. Ein solches Politikum dann aber noch gerichtlich unter Geheimhaltung zu stellen, ist keine Verteidigung. Das ist Zensur. Schämen Sie sich, diese Taten als “Journalismus” zu bezeichnen.

  12. Transcendence meinte am 20.11.2012 um 23:16

    Erbärmlich.

  13. Tillack tillt ab meinte am 25.11.2012 um 23:32

    Hans-Martin Tillack, dass Sie für diese “journalistische” Arbeit Geld bekommen ist schon schlimm genug. Nur glaube ich, dass Ihre Angabe, Sie würden wirklich im Sinne von mehr als 50% – also überwiegend – von den Lesern des Stern finanziert, schlichtweg unwahr ist.

    Sollte es überraschend doch so sein, dann sollten man den Lesern Mängelgewährleistungsrechte einräumen bei so einer schlampigen Recherche.

    Schämen Sie sich!

  14. Mandarin Learner meinte am 26.11.2012 um 06:30

    Mal wieder ein Verlag/”Journalist” der die moderne Socialmediawelt nicht verstanden hat.

    Heute die FTD bald der Stern…

  15. wahlbadenwürttemberger meinte am 28.11.2012 um 18:26

    vielen dank herr tillack! habe schallend gelacht! als journalist, dessen alma mater seit langem bestrebt ist, die fdp ins nirwana zu schreiben oder bestenfalls als randständige splitterpartei gelten zu lassen, nun zur rechtfertigung das argument der journalistischen kontrolle der politisch mächtigen zu bemühen, ist wirklich niedlich.

  16. Rolf Schälike meinte am 21.12.2012 um 17:51

    21.12.2012: Heute hat das Landgericht Hamburgr, Zivilkammer 8, Richter Rochow, die Einstweilige Verfügung vom 8.11.12, Az. 308 O 388/12 aufgehoben. Streitwert € 100.000,-. Wer hat bloß Gruner + Jahr anwaltlich beraten?

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