Transparente Truppe
Der Preis für vorbildliche Transparenz geht diese Woche an das Bundesverteidigungsministerium. Wer hätte das gedacht.Das von Franz-Josef Jung (CDU) geführte Ministerium sticht positiv hervor, weil es auf eine parlamentarische Anfrage nach Nebentätigkeiten seiner Beamten nicht nur die Zahl der Beamten mit derartigen Zweitjobs nannte. Nämlich 266. Sondern auch die Namen der Firmen, bei denen die Wehrbeamten nebenher so schaffen. Mit Genehmigung wohlgemerkt. Zu den Arbeitgebern der Bediensteten gehören einige Sicherheitsfirmen ebenso wie der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter, EDEKA, das Hotel Sylter Hof sowie die Stadtverwaltung Locarno in der Schweiz – Auslandseinsatz einmal anders.
So viel Transparenz ging allen anderen Bundesministerien eindeutig zu weit. Als die Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch (Linkspartei) dieser Tage auch dort nach den Nebentätigkeiten der Mitarbeiter im einfachen und gehobenen Dienst fragte, wurde abgewimmelt. Nur die Zahl der Nebentätigkeiten pro Ministerium wurde ihr von der Bundesregierung verraten. Die “Nennung der einzelnen Institutionen, Einrichtungen und sonstigen Auftraggeber” sei hingegen “datenschutzrechtlich nicht möglich”. Dies, obwohl die Namen der Beamten nicht gefragt waren und nicht genannt wurden. Und obwohl die Nennung beim Verteidigungsministerium sehr wohl möglich war.
Die Regierung behalf sich mit der gewundenen Begründung, dass “im Falle der Veröffentlichung der abgefragten Angaben im Einzelfall Rückschlüsse auf bestimmte oder bestimmbare Beschäftigte nicht ausgeschlossen werden können”.
Bundestagsabgeordnete müssen bekanntlich inzwischen Nebentätigkeiten öffentlich machen. Sie müssen auch publizieren, wie hoch – ungefähr – ihre Einkünfte sind, so bald sie die Grenze von 1000 Euro überschreiten.
Damit ist der Bundestag nach wie vor weniger transparent als etwa der US-Kongress. Aber zumindest offener als die Bundesministerien. Dort müssen bis heute Ministeriale – anders als Bundestagsabgeordnete – nicht einmal ihre Vorgesetzten informieren, wenn sie mehr als 25 Prozent des Kapitals eines Unternehmens besitzen. Zum Beispiel bei der von dem CDU-Abgeordneten Klaus-Peter Willsch mitkontrollierten Congenia Senior Advisors GmbH.
Ein Drittel der Gesellschaftsanteile von Congenia hält ein Ministerialdirigent im Verteidigungsministerium, der dort Leiter der Steuergruppe “Interne Optimierung des Liegenschaftsmanagements der Bundeswehr” ist.
Als ich wegen des Falls im Verteidigungsministerium nachfragte, lernte ich zu meiner Verblüffung, dass Beamte Firmenanteile besitzen dürfen so viel sie wollen – und nicht einmal der Arbeitgeber informiert werden muß.
Der Beamte habe “seine Beteiligung” an der Congenia „nicht mitgeteilt“, teilte mir ein Sprecher mit: “Dessen bedurfte es aber auch nicht. Eine vermögensrechtliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist als Verwaltung eigenen Vermögens nach den beamtenrechtlichen Vorschriften weder anzeige- noch genehmigungspflichtig.” Der Beamte hat sich also völlig korrekt verhalten.
Dass ein Beamter nicht jede Aktie angeben muss, die er besitzt, mag angehen. Immerhin gelten bei uns in Deutschland nicht einmal für Bundestagsabgeordnete ähnlich scharfe Vorschriften wie in den USA, wo schon ein Aktienbesitz ab 1000 Dollar offen gelegt werden muss. Aber selbst bei uns müssen Bundestagsabgeordnete Firmenanteile dann offen legen, wenn sie den Satz von 25 Prozent übersteigen.
Kann es da sein, dass Beamte nicht einmal Firmenanteile von einem Drittel angeben müssen? Geschweige denn veröffentlichen?





Transparente Journalisten
Und um die vollkommene Transparenz der vierten Gewalt zu erhalten geben Journalisten ihre Aktienanteile, ihre Parteimitgliedschaften und ihre Auftraggeber an, Verlage nennen ihre Eigner und Anzeigenkunden usw.
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bedürfen der Genehmigung, wie sieht die bei Journalisten aus?
Herr Tillack, welche Angaben geben Sie dem STERN und welche gibt dieser auf Anfrage weiter?
Peter
@Peterst…
…der Unterschied zwischen dem Stern und dem öffentlichen Dienst besteht worin? (grübel,grübel)
Genau, der Stern wird nicht aus Steuergeldern finanziert!
Wenn Sie Informationen über den Stern haben wollen müssen Sie schon selbst recherchieren.
@bernis-abg
Oh! UNd alles wo Steuergelder drinnen sind obliegt entsprechenden Transparenzerfordernissen? Also auch Lokführer der Deutsche Bahn AG? Und die Stadtwerke?
Welche Rechte hat der Journalismus und wie ist er legitimiert? Der öffentliche Dienst obliegt bereits erhöhten Transparenzerfordernissen, die Frage bleibt wo die Grenze ist. Es geht nicht um die Verwendung von Steuergeldern. Der Haushalt wird vom Parlament verabschiedet. Soll jeder Auftragnehmer des Staates seine sonstigen Beteiligungen offen legen?
@Peterst…
…Okay, Politiker und Beamte sind Arbeitnehmer des Volkes. Wie jeder Arbeitgeber hat auch das Volk das Recht zu überprüfen ob seine Arbeitnehmer im Nebenjob evtl. für die Konkurrenz arbeiten, oder an Firmen beteiligt sind welche dem Arbeitgeber (Steuerzahler) schaden.
Journalisten werden vom Volk dafür bezahlt (z.B. durch den Kauf einer Stern-Ausgabe) herauszufinden ob Beamte und Politiker nicht gegen das Volk arbeiten.
Rechte und Legitimation sind die gleichen wie die des Volkes = Arbeitgebers.
Darauf zu achten ob Auftragnehmer des Staates nicht nebenbei gegen den Staat arbeiten ist Aufgabe der Politik und der durch die Politik beauftragten Beamte, überwacht von den Journalisten.
@Peterst
Den stern muss keiner kaufen, Steuern zahlen sehr wohl. Weil Beamte von der Allgemeinheit besoldet werden, wollen wir Bürger in der Tat gerne wissen, wem die Bediensteten unseres Staates noch so alles dienen. Selbst wenn ein Zeitungsredakteur interessengeleitet etwas Falsches schreibt (wogegen es beim stern interne Kontrollen gibt und die Möglichkeit für Betroffene, zu klagen), ist die Sicht des Redakteurs nicht die einzige, die deutsche Zeitungsleser geboten bekommen. Weil es Medienvielfalt gibt. Wenn Bundesministerien und Bundestag Entscheidungen treffen, sind diese dagegen verbindlich für uns alle. Ich hoffe, Sie sind nicht Beamter, sonst würde ich mir um die staatsbürgerliche Bildung in den Behörden Sorgen machen.
Legitimation des Informationsbedürfnisses
Zunächst unterstelle ich, dass hier das Thema und nicht auf persönlicher Ebene diskutiert wird und dazu sind Angiffe wie “Ich hoffe Sie sind nicht Beamter…” wenig zweckdienlich. Es tut nichts zur Sache ob ich Beamter bin (nein) oder nicht.
Die Frage ist m. E. wie das Verhältnis von Presse zum öffentlichen Dienst ist und da sehe ich keine Privilegien der Presse. Herr Tillack nennt zutreffend sein Interesse das Interess des Steuerzahlers. Aber weiss der Steurzahler denn wem ein beauftragtes Unternehmen noch alles dient? Muss ein Journalist seine Beteiligungen gegenüber der Redaktion offenbahren? Darf ein Arbeitgeber/Auftraggeber von seinem Arbeitnehmer/Auftragnehmer diese Informationen verlangen und ist die Öffentlichkeit in der Lage eine Vertraulichkeit, wie sie ein Arbeitgeber (mehr oder weniger) garantieren kann, zu gewährleisten?
Der Beamte wird vor Verbeamtung auf seine Diensttauglichkeit untersucht, soll dieses Ergebnis (mit eventueller Behinderung) auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden nur weil sie es gerne wissen wollen?
Wissen wollen und wissen müssen sind unterschiedliche Sachen, das Informationsbedürfnis ist unbegrenzt, der Anspruch aber sehr wohl.
@Peterst
Beleidigen wollte ich sie nicht, aber es hätte mich beunruhigt, wenn ein Behördenbediensteter den Unterschied zwischen Privatfirma und öffentlicher Behörde nicht kennt. Natürlich muss ich meine Nebentätigkeiten genehmigen lassen, die aber über Vorträge und Bücher nicht hinaus gehen. Was Beamte angeht, habe ich mit keiner Zeile verlangt, für namentlich genannte Beamte die Nebentätigkeiten zu veröffentlichen. Sondern nur die Firmennamen für alle Nebentätigkeiten im jeweiligen Ministerium. Und ich habe gefragt, ob ein Firmenanteil von über 25 Prozent nicht zumindest der Behörde gemeldet werden sollte. Was dagegen sprechen soll, haben Sie uns noch nicht verraten.
@hmtillack
Was spricht gegen eine Meldepflicht bei Beteiligungen von 25%? Das muss nicht begründet werden. In meinem Demokratieverständnis muss die Auskunftspflicht und nicht das Nichtbestehen einer solchen begründet werden.
Müssen Beamte diese Mitteilungen angeben, wäre gleiches für die Angestellten zu fordern. Damit kommen Sie in den Bereich des allgemeinen Arbeitsrechts und verlassen das Beamtenrecht. Als Konsequenz muß auch im allg. Arbeitsrecht eine entsprechende Informationspflicht eingeführt werden. Ich nehme an, dass Sie dem STERN zwar Nebentätigkeiten nicht aber Beteiligungen mitteilen müssen.
Ich finde eine Beteiligung sollte dann mitteilungsplichtig sein, wenn ein Interessenkonflikt auftauchen kann. Dies gilt für Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Angestellte der Privatwirtschaft.
[...] Ebenfalls abgelehnt wurden meine Anträge an die Bundesministerien und das Kanzleramt, mit denen ich die Namen der Firmen erbeten hatte, für die Ministerialbedienstete nebenher arbeiten. Die Ministerien argumentierten mit dem Datenschutz. Dabei hatte ich die Namen der betroffenen Mitarbeiter ausdrücklich nicht verlangt. Schaar, wie gesagt selbst Datenschützer, vermochte die mir erteilten Ablehnungsbescheide darum „nicht nachzuvollziehen“. Zumal ausgerechnet das Verteidigungsministerium diese Firmennamen auf eine Abgeordnetenanfrage sehr … [...]