Über Ufos und Bundestagsboni
Das Verwaltungsgericht Berlin muss am morgigen Donnerstag gleich über zwei interessante Klagen verhandeln: In einer geht es um Ufos, in der anderen um unidentifizierte Sonderzahlungen an Abgeordnete.
Die erste Klage stammt von einem Bürger, der Zugang zu Bundestagsakten über unidentifizierte Flugobjekte will – von denen man allerdings nicht weiß, ob es sie wirklich gibt. Die zweite Klage – sie wird ab 9 Uhr verhandelt, übrigens öffentlich – stammt von mir und meinem Arbeitgeber, dem stern. Wir wollen von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD Auskunft über hohe Sonderzahlungen, von denen im Bundestag insgesamt um die 100 hochgestellte Abgeordnete profitieren. Und bei diesen Sonderzahlungen ist sicher, dass es sie gibt.
Nur verweigern die Fraktionen von Union, SPD und FDP bis heute jede offizielle Auskunft über ihre Höhe. Das ist umso unverständlicher, als die Sonderprämien aus Steuermitteln finanziert werden – über den Umweg der fast ausschließlich mit Staatsmitteln gespeisten Fraktionsetats.
Vor gut einem Jahr hatten wir im stern über diese Bundestagsboni berichtet. Für einzelne Abgeordnete – wie die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU/CSU und SPD – haben sie nach unseren Recherchen noch einmal die selbe Höhe wie die reguläre Abgeordnetendiät, die zur Zeit 7668 Euro beträgt. Andere – Vizefraktionsvorsitzende, Fachsprecher, Justitiare – bekommen ebenfalls Prämien, aber in geringerer Höhe.
Umstritten sind diese Sonderzahlungen aus zwei Gründen. Erstens weil ihre Höhe, wie gesagt, offiziell geheim gehalten wird – ein absolutes Unikum für Zahlungen aus öffentlichen Kassen, über die die Politik den Steuerzahlern eigentlich Rechenschaft schuldet.
Zweitens ist höchst zweifelhaft, ob diese Zahlungen überhaupt rechtlich zulässig sind. Die meisten Verfassungsjuristen bestreiten das, allen voran der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim. Denn wenn Parlamentsfraktionen Abgeordnete mit Sonderprämien belohnen können, dann verletze dies das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichheit und Unabhängigkeit der Parlamentarier.
Sogar das Bundesverfassungsgericht hatte die Funktionszulagen aus diesem Grund schon mehrfach für unzulässig erklärt. Es sei „der Gefahr zu begegnen, dass durch die systematische Ausdehnung von Funktionszulagen ‚Abgeordnetenlaufbahnen’ und Einkommenshierarchien geschaffen werden, die der Freiheit des Mandats abträglich sind und die Bereitschaft der Abgeordneten beeinträchtigen, ohne Rücksicht auf eigene wirtschaftliche Vorteile die jeweils beste Lösung für das Gemeinwohl anzustreben“ – so das Gericht schon im Jahr 2000 einstimmig.
Allerdings behaupten die im Bundestag vertretenen Fraktionen bis heute, die diversen Karlrsruher Urteile beträfen nur Landtage und seien auf sie nicht anwendbar. Lediglich die Fraktion der Linkspartei hat jetzt einen – kleinen – Schnitt gemacht. Ab Dezember zahlt sie die Zulagen nur noch an Fraktionschef Gregor Gysi (für Fraktionsvorsitzende hält auch das Verfassungsgericht die Zahlungen für zulässig) und an die erste Parlamentarische Geschäftsführerin, Dagmar Enkelmann. Andere Funktionsträger gehen künftig leer aus. Dafür bleibt den Linken nun mehr Geld für die Sacharbeit.
Weil die Fraktionen, egal welcher Couleur, sich bisher in dieser Frage einig waren, gab es auch keinen öffentlichen Streit über die unidentifizierten Sonderzahlungen – und wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Vielleicht ändert sich das ja durch unsere Klage. Auch wenn sich einige Leute sicher auch in Zukunft mehr für fliegende Untertassen interessieren.

Viel Glück. Keep going…
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\Umstritten sind diese Sonderzahlungen aus zwei Gründen. Erstens weil ihre Höhe, wie gesagt, offiziell geheim gehalten wird – ein absolutes Unikum für Zahlungen aus öffentlichen Kassen, über die die Politik den Steuerzahlern eigentlich Rechenschaft schuldet.\
Was heißt hier Unikum? Die KrankenKassen verheimlichen die Einsparungen durch die teils menschenverachtenden Rabattverträge (es geht nur ums Geld) mit den Herstellern ebenfalls und damit ist jede ach so medienwirksame Arzneimittelkostenhochrechnung (und am besten noch STEIGERUNG) für die Ausgaben falsch!!!
Es ist top secret, wie viel Geld die Kassen von den Herstellern über diesen Weg zurück bekommen. Teilweise wird gemunkelt, dass sie nur 20% von dem zahlen, was die Apotheken aufs Rezept drucken müssen.
DAS ist ein Skandal, der in die Mrd. geht, dagegen sind die Gelder der Abgeordneten Peanuts und dient vermutlich nur zum Neid schüren….
lc4
Have fun storming the castle! Daumen sind gedrückt!
Hallo wen wundert denn dieser Scheissdreck noch ? Das ist ein Selbstbedienungsladen von Lobbyisten und Protagonisten.
Da funkt der Guttenberg aus Kanada:”I’l like to come back!” und alle anderen Schmonzen zucken zusammen.
Niemand der nur jemals sagt:”Du dumpfbacke bleib iort wo du bist “!
Aber das Volk will von Idioten regiert werden..das war schon unter mr. h… so..
Das Lohnniveau sinkt, Mindestlöhne werden mit unbewiesenen Prophezeiungen-angeblichen Arbeitsplatzabbaues- verweigert, Abgeordnetendiäten steigen.
Warum also keine zusätzlichen Geheimzahlungen an die doch so “Gemeinwohl” interressierten Berufsabgeordneten, die wenn direkt zu wählen meistens keine Chansen
hätten überhaupt etwas für Ihr Klientell zu beeinflussen, denn es gibt ja auch noch ein Leben nach der Politik trotz Rentenansprüche für nassing.
Hej, was ist denn jetzt aus dem Urteil geworden – kann nichts finden…
Müssen die Sonderzahlungen offen dargelegt werden?
Grüße
R.
Unsere Klage wurde abgewiesen. Das Gericht hat uns aber noch nicht mitgeteilt, ob es Rechtsmittel zulässt. Ich hoffe und vermute, dass ja.
Mit welcher Begründung wurde die Klage abgewiesen?
Es gibt m.E. in jedem Falle mindestens zwei Rechtsbehelfe gegen das abweisende Urteil erster Instanz. Falls das VG nicht von sich aus die Berufung zum OVG zulässt, kann bei Vorliegen qualifizierter Gründe die Zulassung zur Berufung in einem eigenen Verfahren vor dem OVG beantragt werden. Falls dieser Antrag oder die Berufung selbst vor dem OVG scheitert, bleibt die Verfassungsbeschwerde – und sie wäre alles andere als offensichtlich unbegründet.
M a c h en Sie ihr v e r d a m m t e s M a u l auf !!!!!!!!!!!
Seit über 13 Jahren schauen Sie schweigend zu, wie in Deutschland Menschenrechte in schwerster Weise verletzt werden. Sprechen Sie diese menschenverachtende Heuchlerin ö f f e n t l i c h auf die fortgesetzten massiven Menschenrechtsverletzungen an!
Seit 2005 täuscht die Merkel darüber hinweg, dass die Verletzung von Bürgerrechten schwerster Art unverändert fortgesetzt wird. Dazu kommt, dass die Merkel die dafür verantwortlichen Rechtsbrecher deckt, damit diese die Menschenrechtsverletzungen weiterhin ungestört fortsetzen können. Schlimmer noch: Die Situation der Menschenrechte hat sich seit ihrem Amtsantritt drastisch verschlechtert. Und die Merkel blinzelt den Journalisten zu.
Ein Unrechtsstaat ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verletzung von Bürgerrechten schwerster Art über einen längeren Zeitraum mit Duldung, wenn nicht sogar mit Billigung staatlicher Stellen fortgesetzt wird, die strafrechtliche Sanktionierung der Rechtsbrecher durch Staatsanwaltschaft und Gerichte systematisch verschleppt und behindert wird und das Parlament sich über die Menschenrechtsverletzungen schwerster Art und die dafür verantwortlichen Rechtsbrecher ausschweigen.
Und wann kommt der Autor dieses Artikels endlich seiner journalistischen Berichtspflicht nach? M a c h e n Sie gefälligst ihr v e r d a m m t e s M a u l auf!
Alle Länder haben viele Akten zum Thema UFOs freigegeben NUR Deutschland nicht.
Alle haben sich mit diesem Thema beschäftigt (Luftraum,Sicherheit usw.,logisch), nur Deutschland angeblich nicht…
Soweit ich das mitbekommen habe, bekommt der Kläger Einsicht,die Öffentlichkeit jedoch nicht.
Auch wenn das Thema immer lächerlich gemacht wird (hat besonders in Deutschland Tradition), es ist mehr dran als man denkt.
Das wundert mich überhaupt nicht: 4,5 Milliarden haben bessere Einsichtsrechte.
Inzwischen haben ca. 90 Staaten mit mehr als 4,5 Milliarden Einwohnern Informationsfreiheitsgesetze (http://right2info.org/access-to-information-laws ). Info Europe und das Centre for Law and Democracy haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland mit 54 von 105 möglichen Punkte auf Platz 85, das heißt ganz am Schluss (Right to Information Rating: http://rti-rating.org/results.html ), auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten. Nur Jordanien, Lichtenstein, Griechenland und Österreich schneiden schlechter ab, d. h. ca. 4,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben besseren Informationszugang als deutsche Bürger.
Ich hoffe bald was zum Thema Dirk Niebel “Der Mann der das Ministerium dem er nun vorsteht abschaffen wollte und nun zum Dauerparkplatz fuer 2% FDPler ausbauen will”
Viele Gruesse.
Uwe L.
[...] seit 1975 über die Jahrzehnte hinweg entwickelt hatte. Doch schon im November 2011 wies uns das Berliner Verwaltungsgericht ab. Das Argument der Richter: Fraktionen unterlägen nicht der Auskunftspflicht, die laut IFG und [...]