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Weiter so, Horst Nilges!

Veröffentlicht in Allgemein von Artur Fischer-Meny am 29.09.2008 um 01:42 Uhr

Freundlichst zur Verfügung gestellt von Horst-Werner NilgesDie BILD nennt ihn "Knöllchen-Horst" und ganz Deutschland fällt derzeit medial kopfschüttelnd über ihn her: Horst-Werner Nilges. Er hat in Osterode schon Tausenden Knöllchen beschert und zeigt der Verwaltung ihre Fehler auf. Nun schlug das Imperium zurück. Ausgerechnet ein Justiziar denunzierte den Recht-Fanatiker bei der Presse. Mit einer Lüge, gegen geltendes Recht..

Der im Landkreis Osterode wirkende Horst-Werner Nilges ist ein Kandidat für das Bundesverdienstkreuz.

Er kämpft im Alltag für Recht und noch nicht einmal für sein eigenes. Er kämpft dafür, dass die Straßenverkehrsordnung für alle gilt. Er kämpft aber auch dafür, dass auch Politiker und Verwaltungen sich an geltendes Recht halten. Seinetwegen haben tausende Menschen schon Knöllchen kassiert, aber auch seinetwegen musste die Gemeinde die Abwassergebühren senken und die Kreisverwaltung die Abfallgebührenordnung mehrmals überarbeiten. Für die letzteren Dinge lobt man ihn, für Ersteres hasst man ihn.

Über Horst-Werner Nilges mag man streiten und tut es auch zuhauf. Meist fallen im Zusammenhang mit ihm Worte wie "Spaßbremse", "Horst nervt", "Denunziant". Dabei tut Horst-Werner Nilges nur das, was ein Bürger tun sollte: Hinsehen.

Und Handeln.

"Ich sitze nicht am Stammtisch und palavere über Probleme. Ich sitze am Schreibtisch und bearbeite sie." Sagt er am Telefon in einem Gespräch, das über eine Stunde dauert und nach dessen Ende ich 2,5 MB elektronische Post mit Presseauszügen und Schreiben an Gerichte, Straßenverkehrsamt und Landratsamt erhalte. Mit all dem nervt beliefert Nilges die Verwaltung, weil er in vielen Bereichen (eben nicht nur auf der Straße) auf Rechtsbrüche achtet und Dinge sieht, die sie nicht sieht.

Nicht, dass man ihm es danken würde, dass der Kreis dank ihm 150.000 Euro Knöllchen-Gebühren zusätzlich einnimmt. Nicht, dass Sie jetzt glauben, die Verwaltungen würden wegen Nilges etwas Wesentliches ändern, nein.

Sie töten erledigen einfach den Boten. Von hinten. Und das geht so:

Freundlichst zur Verfügung gestellt von Horst-Werner NilgesDie Meldung des dpa Landesdienstes Niedersachsen vom 20.8., die unter Verkehr/Buntes läuft, ist kurz, aber ein Dokument öffentlichen Rechtsbruchs. Per Fax habe Knöllchen-Horst einen Rettungshubschrauber wegen behindernden Parkens angezeigt, heißt es da. Und jeder schreibt vom anderen ab, und die Medien machen daraus Artikel, die im Tenor klingen wie Der Nilges schon wieder.

Aber Moment mal. Klick, der Artikel dazu in der Volksstimme.

Ich lese in einem Artikel in Absatz 12, dass die Osteroder Verwaltung tatsächlich Herausgeber dieser Meldung ist. Gero Geißlreiter, Justiziar und Behördensprecher begründet das damit, dass Herr Nilges inzwischen jegliches Maß verloren habe. Aber rechtfertigt das einen glatten Rechtsbruch?

Ich teste kurz, ob die Polizei Namen von Anzeigenden an die Presse weitergeben würde und rufe beim Lagedienst der Polizei Hamburg an. Die Dame sagt: Ganz bestimmt nicht, das sind ja allgemeine Persönlichkeitsrechte. Genau das habe ich auch im Journalistik-Studium an der Uni gelernt und man darf annehmen, dass das auch ein Justiziar und erster Kreisrat wissen müsste.

Freundlichst zur Verfügung gestellt von Horst-Werner NilgesAber das reicht ja noch nicht. Die Meldung behauptet, Nilges habe den Heli angezeigt. Das ist einfach Quatsch, aber vielleicht vom Urheber der Meldung durchaus beabsichtigt.

Im Original-Dokument sieht das unter dem Datum 14.8.2008 nämlich so aus (die 5017 und die 5018 sind von Herrn Nilges durchnummerierte Anzeigen, die xxx sind Unkenntlichmachungen meinerseits):

*****

5017 (4622140808)

Um 11,37 Uhr parkte der Lieferwagen mit dem Kennzeichen HI- xxxxxx behindernd auf dem Gehweg und im absoluten Haltverbot in der Jacobitorstraße.

(4623140808 / 4623140808 a)

Der Hubschrauber mit „der Kennung“: D- HDRM “parkte“ zwischen 12,46 und 13,00 Uhr “behindernd“ im eingeschränkten Haltverbot / auf dem Gehweg und auf der B 243 (Osteroder Straße) in Herzberg.

5018 (4624140808)

Der Pkw mit dem Kennzeichen GS- xxxxxx parkte um 13,29 Uhr entgegen der Fahrtrichtung innerhalb einer Bushaltestelle in der Herzberger Straße.

*******

Man sieht, die Hubschrauber-Meldung hat keine eigene Anzeigennummer (die Ziffer in Klammern sind die Foto-Nummern), sie ist kursiv geschrieben und die Worte "parkte" und "behindernd" sind in Anführungsstriche gesetzt. Hier ein Beweis, dass auch der Leiter des Straßenverkehrsamts erkannt hat, dass die kursive Bemerkung ein Witz ist und die Bestätigung von Herrn Nilges. Das Fax ging zwischen den beiden hin und her.Es habe sich um eine Ereignisbeschreibung mit einer gewissen erheiternden Absicht gehandelt, schreibt Nilges wenig später dem Leiter des Straßenverkehrsamtes. Also so what, von wegen Anzeige. Geneigte Leser, achten Sie aber bitte auf das Datum des Heli-Vorfalls: den 14.8.2008.

Zehn Tage vorher hat Nilges nämlich Post bekommen von der Staatsanwaltschaft Göttingen. Die schrieb ihm, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen den Landkreis Osterode wieder aufgenommen wurde. Den wirft Nilges nämlich dem Landrat (dessen Justiziar die Heli-Meldung der Presse zuspielte) vor. Da geht es um eine technische Anlage auf einer Mülldeponie und die Folgekosten einer Havarie, die plötzlich die Gebührenzahler aufbringen sollen. Auch. Es geht aber vor allem um die Glaubwürdigkeit der Gerichtsgegner, sollte es jemals zu einer Verhandlung kommen.

Tja, und nun sagen sie selbst, wem Sie eher glauben würden: Einem "Spinner", der falschparkende Rettungshubschrauber anzeigt oder einem Landrat. Sehen Sie, das ist die Geschichte hinter der Geschichte.

Ja, Nilges sei eben ein Michael Kohlhaas unserer Zeit, so sagts der Landratssprecher Geißlreiter der Volksstimme. Das Gegenteil dürfte der Wahrheit näher kommen. Michael Kohlhaas bekam nämlich nie Recht. Horst-Werner Nilges in den allermeisten Fällen schon. Und hier könnte der Kern der Falschmeldung an die Presse liegen. Nilges sagt, mit der gleichen ruhigen und freundlichen Stimme wie vor einer Stunde, als unser Telefonat begann: "Ich bin für die Verwaltung ein Problem. Weil ich Prozesse gewinne."

Kurzum – und weil das ein subjektiver Blog ist, darf ich das auch schreiben – ich finde das, was Horst-Werner Nilges macht, gut. Und er sollte wirklich mal fürs Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen werden.

Diesen Geist hat die Verwaltung nämlich selbst herbeigerufen. Es war im Jahr 2004, im Frühjahr, als Nilges im Café in der Osteroder Fußgängerzone saß. Dort hat er eine Politesse beobachtet, die die ganzen (in der Fußgängerzone!) vorbeifahrenden Autos offenbar als völlig normal ansah. Im Landratsamt sah man das ähnlich. Aber man hat ihm einen Rat mit auf den Nachhauseweg gegeben: er soll doch einfach solche Verstöße selbst anzeigen. Seitdem geht das nun so. Und immerhin lässt sich der Chef der Polizei seit gut einem Jahr die DEBs, die Dienstlichen Ermittlungsbögen zum Wochenende zeigen, um zu sehen, was sich ohne Nilges so tut auf der Straße. Aber noch immer kommen auf eine einzige angezeigte Owi (Ordnungswidrigkeit) der Polizei etwa fünf von Nilges. Das Verhältnis (früher mal 99:1 und später 99:2,5) hat sich zwar schon gebessert, aber es bleibt noch viel zu tun, für beide Seiten.

Ach ja, Nilges hat zum Beispiel auch mal den ehemaligen Bürgermeister erwischt, wie der mit dem Auto in die Fußgängerzone fuhr. Zum Wahlkampf.

Und dass der Harz-Kurier nicht mehr so wohlmeinend über Nilges schreibt wie früher mal, könnte auch den Grund haben, dass ein dortiger Redakteur schon sechs Mal selbst Post wegen Nilges bekommen hat. Er ist zwar nur Halter, die Verstöße beging die Ehefrau.

"Die Straßenverkehrsordnung ist eine Regel dieser Gesellschaft" sagt ein von solchen Dingen hörbar unbeeindruckter Horst-Werner Nilges. Und da hat er verdammt recht.

In der StVO steht unter § 1, Grundregeln: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das darf ich vielleicht noch ergänzen::

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Oh, das klingt ja ähnlich. Und wo kommt das her? Richtig, aus dem Grundgesetz, Artikel 2.

Herr Nilges, bleiben Sie tapfer.

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Und hier mal ein Auszug aus der Fanpost, die Herr Nilges so bekommt. Mal abgesehen von Morddrohungen am Telefon. Behandelt man so jemanden, der für Recht und Gerechtigkeit eintritt?

.(Nachtrag: landeskunde hat seine Berichterstattung aktualisiert. Was ich gerne und fröhlich erwähne.)