Als zweite Änderung des Jugendschutzgesetzes sollen die Indizierungsgründe ausgeweitet werden: Selbstzweckhafte Mord- und Metzelszenen sowie die Glorifizierung von Selbstjustiz gelten fortan als eindeutig jugendgefährdend. Eine Ausweitung, die keine ist, denn die BPjM behandelt beides in ihrem internen Prüfverfahren seit jeher als Indizierungskriterium.
Die dritte geplante Neuerung ist die entscheidende. Künftig sollen auch Spiele, die "von besonders realistischer, grausamer oder reißerisch dargestellter, selbstzweckhafter Gewalt beherrscht werden", als schwer jugendgefährdend gelten und damit wie etwa Kriegsverherrlichung oder Pornographie per Gesetz unmittelbar auf dem Index landen - auch ohne ein vorheriges Verfahren bei der BPjM.
Was einen Film zum Porno macht, davon haben auch juristische Laien eine Vorstellung. Was aber "gewaltbeherrscht" bedeutet, ist bislang ebenso ungeklärt wie der "Killerspiel"-Begriff selbst. Stellt man etwa auf den im Gesetzesentwurf genannten besonderen Realismus ab, könnten grafisch opulente Shooter wie Crysis oder Bioshock auf dem Index landen.
Tritt die Änderung in Kraft, entscheiden fortan die Staatsanwaltschaften, welche Spiele in der Praxis als "gewaltbeherrscht" angesehen werden. Letztlich wird sich also erst nach Inkrafttreten der Neuregelung erweisen, welche Titel von der Verschärfung überhaupt betroffen sind - ein aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklicher Zustand. Diese Auffassung teilt auch der BIU. Olaf Wolters: "Anbieter von Computerspielen werden nicht mehr beurteilen können, welche Gewaltdarstellung noch erlaubt ist und welche nicht." Das will sich der BIU nicht bieten lassen: "Sollte die Gesetzesvorlage in dieser Form in Kraft treten, werden wir den Gang zum Bundesverfassungsgericht prüfen müssen. Es kann nicht sein, dass Computerspiele für Erwachsene praktisch wie Pornographie behandelt werden", so Wolters.
Die Staatsanwaltschaften sind dazu verpflichtet, angezeigten Straftaten nachzugehen. Wendet sich etwa ein besorgter Familienvater an die Polizei und weist auf ein Spiel hin, das ihm schwer jugendgefährdend erscheint, müssen die Ermittlungsbehörden tätig werden und zu einer Entscheidung kommen - ist das Spiel "gewaltbeherrscht" oder nicht?
Allerdings sieht bereits das derzeit bestehende Jugendschutzgesetz Tatbestände vor, in denen ein Spiel per Gesetz als indiziert gilt. Zum Beispiel, wenn es gegen strafrechtliche Verbote verstößt, den Krieg verherrlicht oder menschenunwürdige Gewalttaten darstellt. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass Spiele in der Regel erst dann als schwer jugendgefährdend eingestuft werden, wenn das Prüfgremium der BPjM zu dieser Überzeugung gelangt ist. Fälle, in denen Staatsanwälte und Gerichte ein Spiel aus eigenem Antrieb heraus auf den Index verbannt hätten, sind der Redaktion nicht bekannt.
Damit von der Leyens Entwurf trotzdem nicht in seiner geplanten Form zum Gesetz wird, will der BIU bei den zuständigen Bundestagsausschüssen vorsprechen. Ganz verhindern lässt sich die Vorlage aber wohl nicht mehr. "Am Ende wird es wahrscheinlich die eine oder andere Modifikation des Jugendschutzgesetzes geben", schätzt Wolters. BPjM-Insider halten die Änderungen ebenfalls für sehr wahrscheinlich. Die Chancen, dass die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes in Kraft tritt, stehen also gut. Die Chancen, dass sich damit für die Spieler kaum etwas ändert, aber auch. Von größeren USK-Aufklebern einmal abgesehen.