Zwar haben Verbote zunächst einen gegenteiligen Effekt. Aber der Index wird nur für den Exotensammler zum Einkaufszettel für seinen Giftschrank und nicht für das Gros der Kunden, für die "aus den Augen" zugleich "aus dem Sinn" bedeutet. Um die Neugier zu wecken, erfahren zu wollen, was einem vorenthalten werden soll, muss man zumindest wissen, was alles verboten ist. Aber das wäre ja schon Werbung dafür. Zumindest hält Zensur die gesellschaftliche Diskussion über die Grenzen des Erwünschten in Gang.
Die Bundesprüfstelle selbst versteht sich tatsächlich als Fels in der Brandung des medialen Unrats und betont die zahlreichen Indizierungen rechtsextremer Musik. Mutig war etwa, auch nach dem Gutenberg-Schulmassaker in Erfurt "Counterstrike" nicht zu indizieren, obwohl die Öffentlichkeit das forderte. Stattdessen überarbeitete man das Jugendschutzgesetz. Manche Entscheidungen sind schwer nachvollziehbar und künden nicht selten von einem veralteten Kunstverständnis und einer Bewahrpädagogik. Im stern (Nr. 5/1991) nannte Michael Naumann als damaliger Rowohlt-Chef die Bundesprüfer eine "Laienspielschar" ohne Sachverstand, eine Inkarnation der deutschen Zensur. Ob sich die zwölf BPjM-Beisitzer bewusst sind, dass sie über die Medienlandschaft und den -konsum von 80 Millionen Bürgern entscheiden? Auch wenn vorgeblich im Namen des Jugendschutzes Filme verstümmelt, Comics retuschiert, Videospiele verändert und Musik entschärft wird, fragt man sich, ob hier nicht eher Wirtschaftsinteressen überwiegen, um möglichst reibungslos Kasse zu machen. Nicht nur die Medien, sondern auch die Verbote von ihnen sind ein Spiegel der Gesellschaft, denn es geht um Macht und Kontrolle, wenn etwa aktuell Münchens Polizeipräsident ein Verbot von Killerspielen fordert.
Je realitätsnäher ein Medium ist, und je mehr es die Jugend anspricht, als desto gefährlicher gilt es in den Augen der Behörden. Schließlich sollen die lieben Kleinen ja fit fürs Leben gemacht und nicht vor der Zeit verdorben werden. Affirmative Gefühlswallungen durch nervenaufreibende Scheinwelten sind da nicht gern gesehen. Für viele Jugendliche ist das eine Doppelmoral: Solange im wirklichen Leben Gewalt, Folter, Krieg, Attentate, Ausbeutung, Umweltzerstörung etc. als ebenso erfolgreiche wie alltägliche Mittel von Politik und Wirtschaft eingesetzt werden, solange dürfte es schwierig sein, den Halbwüchsigen zu erklären, warum der Einsatz ähnlicher Strategien ausgerechnet in Computerspielen schlimm sein sollte. Der eigentlich sinnvolle Jugendschutz sollte nicht dazu verkommen, sich nur virtuelle Nebenkriegsschauplätze vorzunehmen, da komplexe gesellschaftliche Missstände nicht so leicht zu bekämpfen sind. Es macht durchaus einen Unterschied, ob man mit Freunden "World of Warcraft" auf einer Lan-Party spielt oder ob ein von seiner Umwelt verstoßenes Pubertätsopfer seine virtuellen Allmachtsphantasien auf den väterlichen Waffenschrank projiziert. Aber wenn es soweit gekommen ist, nutzen auch schärfere Gesetze nichts mehr.
Ich vermute, in Deutschland ist die Neigung ausgeprägter, den Staat für alles Mögliche verantwortlich zu machen, als in anderen Ländern. Wir mögen es gerne geregelt. Gesetze, die einem die Grenzen des Erlaubten zeigen und Behörden, die sie überwachen. Im Zweifel beschwert man sich und delegiert ansonsten die Verantwortung, um selbst möglichst wenige Entscheidungen treffen zu müssen. Verbotsforderungen sind ein üblicher Reflex bei Überforderung mit komplexen Situationen. Nach einem Amoklauf ist es einfacher, rasch ein "Killerspiel-Verbot" zu verlangen, als nachhaltig die Krisenverursachung zu beheben.
Traditionell liberalere und tolerantere Gegenden wie die Benelux-Länder oder Skandinavien haben ein entspannteres Verhältnis zur Obrigkeit. Dort käme man kaum auf die Idee, wegen eines mutmaßlich schädlichen Einflusses von Medien die Bürgerrechte einzuschränken. In den USA hingegen meinen viele allen Ernstes, ein Amoklauf wäre schnell vorbei, wenn auch die Lehrer bewaffnet wären.
Nun, Art. 5, Abs. 1 gilt ja nicht vorbehaltlos. Schon Absatz 2 schränkt sinngemäß ein: Alles Weitere regeln die Gesetze. Auch Jugendschutz ist ein Grundrecht. Zudem ist für Juristen nur eine Vorzensur problematisch. Und die gibt es in Deutschland offiziell nur in Form von freiwilligen Selbstkontrollen. Nach Veröffentlichung kann ein Medienprodukt indiziert (also für Minderjährige untersagt) oder gerichtlich beschlagnahmt und eingezogen werden, was ein Totalverbot auch für Erwachsene bedeutet. Um Ärger zu vermeiden, wird dann schon mal im Vorfeld gekürzt, geschnitten oder entschärft. So erklärt sich dann grünes Blut in manchem Computerspiel. Andere erscheinen erst gar nicht. Und neben strafrechtlichen häufen sich persönlichkeitsrechtlich begründete Verbote vor allem von Literatur. Angesichts von Hunderten unterschiedlich motivierter Verbotsfälle kommt einem Art. 5 GG mitunter nicht mehr so leicht über die Lippen.