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8. Februar 2008, 10:20 Uhr

Jugendschutz extrascharf

Deutschland hat eines der strengsten Jugendschutzgesetze der Welt. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will dennoch Lücken schließen, die es gar nicht gibt.

Selbstjustiz ist ein tragendes Motiv in "Max Payne 2" - der Vorgänger wurde dafür indiziert.© Take Two Interactive

Am 1. April 2003 trat in Deutschland ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft. Es schreibt unter anderem verbindliche Altersfreigaben für Computerspiele vor - bis dahin waren die Prüfsiegel der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bloße Kaufberatung. Mit der Gesetzesreform wurde die USK im Auftrag des Staates tätig, ihre Altersfreigaben haben fortan rechtliche Wirkung: Spielehändler sind fortan verpflichtet, das Alter ihrer Kundschaft zu überprüfen.

Hält die USK ein Programm für jugendgefährdend, oder vermutet sie gar Verstöße gegen strafgesetzliche Vorschriften wie das Verbot von Gewaltverherrlichung oder Volksverhetzung, lehnt sie eine Kennzeichnung ab. Daraufhin wird die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) aktiv, eine rein staatliche Behörde. Kommen ihre zwölf Gremiumsmitglieder zu dem gleichen Schluss wie die USK, wandert das betreffende Spiel auf den Index: Es darf nun nicht mehr öffentlich beworben oder frei verkauft werden, sondern nur noch in Erwachsenenbereichen. Wenn die USK jedoch ein Prüfsiegel erteilt, bleiben der BPjM die Hände gebunden; Spiele mit Kennzeichnung sind quasi indizierungsgeschützt. Für erwachsene Spieler brachte dieses neue Jugendschutzgesetz von 2003 daher praktisch nur Vorteile: Durch den Vorrang der USK werden seitdem weniger Titel indiziert.

Ursula von der Leyen (CDU) ist seit 2005 Bundesfamilienministerin© Bundesfamilienministerium

Unterstellte Lücken

"Kritische systematische Lücken" im Jugendschutz bestehen nach Ansicht des Instituts nicht. Das Bundesfamilienministerium sieht das offenbar anders. Gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Familienminister Armin Laschet initiierte die Ministerin Ursula von der Leyen einen Entwurf für eine Änderung des Jugendschutzgesetzes. Am 19. Dezember 2007 segnete das Bundeskabinett die Vorlage ab. Damit die Änderungen in Kraft treten, muss der Bundestag dem Entwurf mit einfacher Mehrheit annehmen, anschließend ist die Zustimmung des Bundesrats notwendig.

Von der Leyens Konzept umfasst drei Hauptmaßnahmen. Zum einen soll das USK-Siegel auf Spielepackungen raumfüllender werden, nämlich mindestens 1200 Quadratmillimeter groß. Das Siegel bekommt damit eine Seitenlänge von ungefähr 3,5 Zentimetern. "Diese Alterskennzeichen sind wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht mehr zu übersehen", so die Ministerin.

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), Sprachrohr zahlreicher Anbieter und Produzenten von Computerspielen in Deutschland, sieht das anders: "Wenn die Kennzeichen bislang nur eingeschränkt wahrgenommen werden, ist das eher auf ihre Gestaltung zurückzuführen", so Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU. Wolters sieht eher ein Problem in den Bezeichnungen der Einstufungen: "ohne Altersbeschränkung" und "keine Jugendfreigabe" seien missverständlich.

Auch das Hans-Bredow-Institut hält es für sinnvoll, die sperrige Bezeichnung "keine Altersfreigabe" wieder in "ab 18 Jahren" zu ändern. Für die Käufer wäre damit klarer, welches Spiel für Kinder und Jugendliche und welches nur für Erwachsene bestimmt ist.

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