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27. März 2009, 10:09 Uhr

GEZ-Gebühren für Büro-Computer

Ein Rechtsanwalt sah es nicht ein, für seinen rein beruflich genutzten Computer Rundfunkgebühren zahlen zu müssen. Er zog vor Gericht - und verlor nun in zweiter Instanz.

GEZ, Rundfunkgebühren, Gericht

Für PCs oder Laptops, die als Empfangsgerät genutzt werden können, sind monatlich 5,52 Euro GEZ-Gebühr fällig© Jens Büttner/dpa

Ein Rechtsanwalt muss nach einem Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts für einen beruflich genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen. Damit hoben die Richter in Koblenz ein Urteil der Vorinstanz auf, das den Gebührenbescheid des SWR für den Juristen kassiert hatte. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen. Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PC gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bereits bei der GEZ angemeldet sind. Die Koblenzer Richter erklärten, ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, für das der Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Zahlung von Rundfunkgebühren vorsehe. Der Kläger halte den Rechner zum Empfang bereit. Dafür sei die tatsächliche Nutzung als Radio nicht erforderlich. Die Gebührenpflicht für PCs mit Internetanschluss erschwere den Zugang zu den im Internet an sich unentgeltlich angebotenen Informationsquellen nicht unzumutbar und verstoße deshalb nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Informationsfreiheit.

Der Südwestrundfunk begrüßte die Entscheidung. "Dieses Urteil ist eine wichtige Etappe auf dem notwendigen Weg, Klarheit in einer gebührenrechtlichen Frage zu erlangen, die durch sich widersprechende Urteile erster Instanz für den Gebührenzahler unübersichtlich geworden war", erklärte der in der ARD für das Gebührenrecht federführende SWR-Justitiar Hermann Eicher. Das OVG habe die Regelung auch auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin sehr sorgfältig überprüft. "Wir sehen daher auch einer möglichen Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht mit Gelassenheit entgegen."

AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 20)
 
H.Brand (28.03.2009, 20:36 Uhr)
Unsinnige Regelung...
Dass für einen beruflich genutzten PC GEZ-Gebühr zu zahlen ist, nur weil im Internet auch TV- und Radio-Programme angeboten werden, ist nicht richtig und absolut unverständlich! Der PC ist kein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" sondern ein technisches Gerät für ganz andere Aufgaben, außer man hätte extra eine Radio- bzw. TV-Karte eingebaut oder angeschlossen.
Der klagende Rechtsanwalt sollte daher den Fall bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen. Experte dafür ist er ja als Anwalt und braucht keine Anwaltsgebühren zu zahlen.
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Unsere Rechtssprechung und insbesondere auch unsere Gesetzgebung sind aber leider manchmal für einen normal und logisch denkenden Menschen nicht nachzuvollziehen.
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Wahrscheinlich wird der Rechtsanwalt daher mit seiner Klage auch keinen Erfolg haben. - So ist das leider heutzutage in unserem Staat. Man kann nur den Kopf schütteln und ist ansonsten machtlos.
- Horst Brand -
bR4iNST0RM (27.03.2009, 15:57 Uhr)
@ minihami86
„Es ist heutzutage absolut kein Aufwand mehr, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen oder Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um nur angemeldeten Leuten Zugang zu den Internetangeboten zu gewähren.“
Weil sie dann merken würden, dass in der Realität nur ein Bruchteil von den angeblichen „Zuschauern“ ein wirkliches Interesse an deren Material hat. Und dann würde es kein so üppiges Geld geben. Um dem Vorzubeugen wird pauschalisiert und frech eingefordert.
Wie schon gesagt: völlig veraltetes und überholtes System! Aber es gibt fettes Geld. Darum wird so krampfhaft daran festgehalten.
minihami86 (27.03.2009, 15:24 Uhr)
Ich würde...
nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass die GEZ keine solchen Informationsquellen wie z.B. Internetdienstanbieter benutzt, um herauszufinden, wo überall Internetanschlüsse gemeldet sind. Die werden sich allerdings hüten, das zuzugeben und auf Grundlage dieser Informationen die Gebühren einzufordern. Ob die dann aber nicht vielleicht doch 3 mal öfter nen GEZ-Mann zu einem nach Hause schicken, weil sie ja wissen, dass es dort n PC gibt...?! Ich würde mir da nicht zu sicher sein.
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Besonders interessant finde ich immer wieder diese super Bezeichnung "neuartiges Rundfunkempfangsgerät"... wenn wir schon so viel neuartige Technologie haben, wo liegt dann das Problem, die technischen Möglichkeiten davon auch auszuschöpfen? Es ist heutzutage absolut kein Aufwand mehr, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen oder Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um nur angemeldeten Leuten Zugang zu den Internetangeboten zu gewähren.
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Außerdem ist genauso interessant, dass die Rundfunkanstalten all diese Angebote ja FREIWILLIG ins Netz stellen... und jetzt dafür kassieren wollen. Ich muss doch im Supermarkt auch keinen Jogurt bezahlen, nur, weil die Filiale ihn ja freiwillig ins Regal stellt und dort anbietet - ich zumindest zahle für gewöhnlich nur das, was ich letztlich an der Kasse auch haben will. Absolut scheinheilige Geldmaschinerie!!!!!!
confused (27.03.2009, 13:47 Uhr)
@Blacky007
Um dies wie sie sagen abgleichen zu können müssten sämtliche Provider der GEZ Zugang zu Ihren Daten erlauben oder jeden einzelnen der sich bei einem Provider anmeldet an die GEZ melden, genauso müssten die Mobilfunkanbieter verfahren. Dies ist aber aus Gründen des Datenschutzes nicht erlaubt ;-)
Bedingt dessen ist das was sie dort gelesen haben absoluter Nonsens.
Denn vorausgesetzt es würden Daten weitergegeben und sie würden von der GEZ ein schreiben erhalten wo dann vermerkt wäre das sie einen Internetanschluss oder ein Mobilfunkgerät besitzen (nachweislich), müsste die GEZ wiederrum Ihnen Auskunft geben woher sie diese Angaben haben. Bedingt dessen würde sich dabei dann ja herausstellen das Ihr Provider gegen den Datenschutz verstossen hat. Glauben sie mir die werden sich hüten dagegen zu verstossen da das richtig teuer würde für die Anbieter.
Daher - melden sie getrost alles ab, und lassen den GEZ Menschen NICHT in Ihre Wohnung denn die haben dieses Recht nicht Ihre Wohnung zu durchsuchen oder zu betreten ;-)
Ich bin genauso verfahren mit dem Verein und kenne einige die es mir nachgemacht haben, kann man mehr als gut von Essen gehen einmal im Jahr z.b. bei dem was man spart......
http://www.piloh.de/nicht-bezahlen-gez.html
gormiti (27.03.2009, 13:32 Uhr)
Für Bastler
Noch bevor ich vor zwei Jahren den ersten Schritt in die neue Wohnung tat,war schon Post im briefkasten von der GEZ Gestapo. Die ihre Daten vom Einwohnermeldeamtschergen bekommt. Da habt ihr Angst vor google? Unsere Deutsche Behörden sind zig mal schlimmer.
An die die Mitarbeiter von dem GEZ Loserverein:
Also hört mal zu, ihr armen Wichte. Seht her, ich habe als Tennie mal so eine Elektrokasten von Philips gehabt. Damit konnte man ein Radio bauen. Das mache ich heute noch so. Das beste ist, ich bezahle keinen Cent an euch! Tja..eure Spitzel würden ein Radio nicht erkennen wenn man ihn ihnen vor die Nase hält.
Ist das Lagern von Bauteilen schon bereithalten eines Empfangegerätes? Ihr werdet es nie erfahren, ich lass prinzipiell keine Leute wie sie in meine Wohnung. Verbrecher haben bei mir keinen Zutritt.
Tom3 (27.03.2009, 13:01 Uhr)
@Pixelschubser
...100% Zustimmung... die Willkür, die dahinter steht läßt sich nicht wegleugnen...
...kann mir das nur mit relativ weltfremden Richtern erklären, die halt einfach ganz andere Probleme haben als unsereins, die nicht jeden Euro 3 x umdrehen müssen bevor sie ihn ausgeben...
bR4iNST0RM (27.03.2009, 12:53 Uhr)
Mehr als Überholt!
Die GEZ und die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind das letzte urzeitliche Fossil der Fernsehgeschichte. Früher war die Zwangsgebühr richtig und auch nötig. Heute, im Zeitalter des kapitalistischen Wettbewerbs eine bodenlose Frechheit. Auf der einen Seite beziehen die „Anstalten“ mittlerweile auch aus Werbung Gelder, und das nicht zu knapp, und auf der Anderen ziehen sie mittels der Zwangsabgabe den Bürgen das Geld aus der Tasche. Öffentlich wird eine Summe von 7 Milliarden Euro PRO JAHR!!! genannt. Und jedes Jahr wird diese Zwangsabgabe deutlich erhöht! Also sind es sicher schon mehr als die mickrigen 7 Milliarden! Und das OHNE Werbeeinnahmen. Von Schleichwerbung mal ganz abgesehen.
Das die „Öffies“ nun auch an den PC wollen, war schon mehr als klar! Man könnte ja sonst eine Informationsquelle nutzen, die kein Geld in die Kasse der geldgierigen „Anstallt“ spült.
Es sind natürlich genügend Politiker auf der Gehaltsliste der OEA, darum auch diese Selbstverständlichkeit bei Erhöhungen und Ausweitungen.
Fakt ist, die OEA bietet im Internet keinen nennenswerten Anteil an Informationen, die eine pauschale Zwangsgebühr rechtfertigt. Punkt.
Falls hier die Diskussion aufflammt, dass die Zwangsgebühr „unabhängige Nachrichten“ ermöglich, der soll weiter schlafen. Die Nachrichten bei der ARD und dem ZDF sind alles andere als „unabhängig“! Ergo ist noch nicht einmal die „Rundfunk- und Fernsehgebühr“ gerechtfertigt. Das ganze System der OEA und deren Bluthunde von der GEZ stinkt gewaltig!
Mikeorganizer (27.03.2009, 12:48 Uhr)
GEZ Mafia
Warum wird mein vorheriger Text nicht gezeigt ?
Schon 2 Wochen nach meinem Einzug war ein GEZ Scherge mit Scheinheiligen Fragen über TV Programme und Internetseiten bei mir vor Tür. Es ist eine Frechheit wie diese Raubritter hier unter dem Deckmantel der Regierung agieren können. Für was soll man eigentlich zahlen ? Für bis zur unkenntlichkeit kastrierte Filme und stumpfsinnige Serien die sowieso keinen Interessieren. Wer braucht aufgeblähte Sender die Unsummen verschlingen und ständig nach neuen Erhöhungen verlangen. Damit muss endlich Schluss sein. Aber nur als Einheit können wir dem Einhalt gebieten aber das ist es ja was man uns schon in der Kindheit auszutreiben versucht. Wir sind bereits zahnlose Tiger und fressen alles was man uns vorwirft, egal wie wiederlich das ganze ist. Wer die Geschichte genau beobachtet kann sehen was man aus uns zu machen versucht ein ja - sagendes Volk das leicht auszubeuten ist. Wer hier noch keine Verschwörungstendenzen sieht ist selbst schuld.
Soheila1964 (27.03.2009, 12:41 Uhr)
Absolut konjunkturbremsend
Mein soeben bestellter Kühlschrank für´s Büro ist internetfähig.
Tja, da muss ich die Bestellung wohl stornieren.
Blacky007 (27.03.2009, 12:41 Uhr)
@confused
Abmelden der Geräte nutzt nur bei Radio oder TV etwas. Den Besitz solcher Geräte nachzuweisen ist unmöglich, nicht jedoch beim PC.
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So wie ich es einmal gelesen habe, gleicht die GEZ die angemeldeten Internetanschlüsse mit den registrierten GEZ-Gebührenzahlern ab. Wie wollen Sie da denn entkommen?
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Generell halte ich die Gebühr für PCs als die größte Abzocke überhaupt! Wenn die öff. rechtl. ihre Inhalte unbedingt online stellen müssen, sollen sie den Zugang gefälligst mit Login und Passwort schützen. Die Zugangsdaten erhält dann jedes GEZ Mitglied mit der Quartalrechnung individuell an die Kundennummer angepasst. Melden sich mehr Leute mit der selben ID gleichzeitig an, kann man den Zugang ja sperren, um Missbrauch vorzubeugen. Spielehersteller können dies für ihr Onlineplatformen ja auch - warum also nicht die öff.rechtl?
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Zudem ist es ein Hohn und dt. bezahlen zu lassen, nur weil man ins Internet möchte! Was ist mit den Millionen nicht GEZ Zahlern, die ja jederzeit diesen öff.rechtl. produzierten Mist auch über Internet anschauen können, wie Österreicher, Schweizer od. im Ausland lebene deutschsprachige?
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Ach, liebe Gesetzesvrtreter: ich habe etliche Messer im Haushalt, mit denen man so ziemlich sicher Menschen töten kann. Werde ich nun wegen Mordes verurteilt, weil ich ja die Möglichkeit dazu habe?
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