Für internetfähige Computer müssen ab dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren gezahlt werden. Allerdings sind knapp sechs Monate vor Beginn der Neuregelung noch viele Details ungeklärt - und es gibt Widerstand. Von Joachim Reuter und Karin Spitra

Ein Anmeldebogen für die Zahlung der Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Mainz© Patrick Lux/DDP
Ende 2004 haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, dass auch für internetfähige Computer GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen. Ein PC, der mit dem Internet verbunden ist, gilt dann vor dem Gesetz als Rundfunkgerät wie ein Radio oder Fernseher. Knapp sechs Monate vor In-Kraft-Treten der neuen Regelung sind viele Details noch ungeklärt - und es formiert sich zunehmend Widerstand: Besonders bei den großen Wirtschaftsverbänden stößt die Regelung wegen befürchteter Mehrkosten in Millionenhöhe auf einhellige Ablehnung.
Auch Laptops und UMTS-Handys betroffen
Die Gebührenpflicht - wie für Radio und Fernsehgeräte - gilt vom 1. Januar 2007 an nicht nur für Internet-PCs, sondern auch für Laptops und UMTS-Handys. Ob diese Geräte tatsächlich als Rundfunkempfangsgeräte genutzt werden, spielt keine Rolle. Damit gilt für die Rechner die gleiche Regelung wie für Fernsehgeräte: Für die fällt die Gebühr auch dann an, wenn die Besitzer weder ARD noch ZDF, sondern nur werbefinanzierte Privatprogramme wie RTL oder Sat.1 nutzen.
Für Privathaushalte, die bereits GEZ-Gebühren für Radio und TV bezahlen, ändert sich die Lage nicht. Sie werden nicht noch einmal zur Kasse gebeten. Doch für Selbstständige sowie kleine und mittelständische Betriebe in Deutschland bedeutet die Neuregelung Zusatzkosten und oft eine unverhältnismäßige Mehrfachbelastung. Wer in seinen Firmenräumen kein Rundfunkgerät hat, für das er bereits GEZ-Gebühren zahlt, wird demnächst bei seinem Computer zur Kasse gebeten: der Freiberufler, der via Internet nur seine Geschäftsmails abruft, genauso wie der Handwerker, der online seine Umsatzsteuermeldung sendet. "Dies ist auch deshalb besonders ärgerlich, weil die Bundesregierung die Unternehmen zur elektronischen Steuererklärung und damit quasi zum Internetanschluss verpflichtet", kritisiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft und neue Medien (Bitkom).
Unternehmerverbände fürchten Mehrkosten
Eine Umfrage unter rund 20.000 Unternehmen habe ergeben, dass Computer im betrieblichen Alltag zu 96 Prozent nicht zum Empfang von Rundfunksendungen benutzt würden, erklärten der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin. "Stehen die PCs mit Internetanschluss in mehreren Filialen, muss das Unternehmen für jede Filiale die Rundfunkgebühr zahlen," erklärt Jörn Biel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Schleswig-Holstein. Die Gebühr für ein Gerät fällt auch dann extra an, wenn Büro und Werkstatt getrennt sind und jeweils ein PC vorgehalten wird. Die Geräteanzahl sei deshalb als Gebührenmaßstab nicht haltbar, kritisierte Biel.
Der Einzelhandelsverband HDE erwartet von der neuen Regelung für die 430.000 Unternehmen seiner Branche jährliche Zusatzkosten von rund 20 Millionen Euro. DIHK und ZDH schätzen die Kosten insgesamt auf mindestens 120 Millionen Euro. Inzwischen hat sich der Bund der Steuerzahler gegen die GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer ausgesprochen, und eine neu gegründete "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" holt das ganz große Geschütz heraus - sie hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die Regelung eingelegt. Ihr Argument: Für den Beruf unverzichtbare Gebrauchsgeräte dürften nicht gebührenpflichtig werden.
Kaum TV-Sendungen im Web
Deshalb forderte DIHK-Experte August Ortmeyer einen Systemwechsel bei den Rundfunkgebühren "weg von den Absurditäten des Geräteansatzes hin zu einer individuellen Gebühr". Es könne nicht sein, dass das Gebührenaufkommen mit einer steigenden Gerätezahl zunehme, obwohl die Zahl der Nutzer gleich bleibe.
Und noch etwas ist bei der Neuregelung fragwürdig. Die Computerbesitzer sollen Gebühren für eine mögliche TV-Nutzung zahlen, die es de facto gar nicht gibt. So bieten die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender im Internet kaum Online-Sendungen an. Aus diesem Grunde gab es auch Überlegungen, dass die PC-Gebühr der Radiogebühr entsprechen sollte, die nur 5,52 Euro beträgt, während fürs Fernsehen 17,03 Euro fällig sind. Die Hörfunkprogramme der Sender werden schließlich fast alle übers Internet verbreitet. Doch dagegen lief das ZDF Sturm: Der Mainzer Sender macht kein Radio und würde deswegen von den Gebühren keinen Cent sehen.