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20. Februar 2007, 13:19 Uhr

Auf Risse, Garantie und Akkus achten

Wer sich statt eines nagelneuen Notebooks ein gebrauchtes zulegt, kann viel Geld sparen. Doch ob sich der Kauf immer lohnt, bestimmen der Einsatzzweck und die zu erwartenden Folgekosten. Und etwas Glück braucht der Käufer auch.

Die Beschaffung neuer Laptop-Akkus kann teuer sein© DPA

"Wichtig ist, sich darüber im Klaren zu sein, wofür man das Notebook überhaupt braucht", sagt Peter Leithäuser vom Anbieter "Second Notebooks.de" in München. Für einfache Schreibarbeiten reiche ein gebrauchtes, älteres Notebook völlig aus. Spielefreaks, bei denen es auf Technik mit großer Leistung ankommt, seien mit einem gebrauchten Gerät "eher aufgeschmissen". Das Alter des Laptops spiele bei der Auswahl jedoch keine allzu große Rolle. "Es kommt auf einen gepflegten Zustand an", fügt Leithäuser hinzu. Auf möglichst wenig Kratzer und Flecken auf dem Display sei zu achten sowie auf eine funktionsfähige Tastatur.

"Kaum vermeiden lassen sich Kratzer auf dem Deckel, sie zählen zu den normalen Gebrauchsspuren", erklärt Jürgen Rink von der in Hannover erscheinenden Zeitschrift "c't". Besonders tiefe Risse können ein Hinweis auf Stürze sein. Gerade im Bereich der Scharniere, wo ein Laptop besonders stark belastet wird, dürfen Deckel und Gehäuse nicht eingerissen sein. Und auch auf die USB-Buchsen sollte man einen prüfenden Blick werfen: "Die können verbogen worden sein, wenn jemand gewaltsam einen USB-Stecker falsch herum eingesteckt hat." Besonderes Augenmerk sollte der Käufer auch auf das Gehäuse richten: Der Akku muss fest in der Halterung sitzen.

Akku - ein Schwachpunkt

Von einem fünf Jahre alten Laptop darf der Verbraucher wegen der unvermeidbaren Alterung des Akkus keine ewig lange Laufzeit erwarten. "Dies im Voraus zu überprüfen, fällt aber schwer, da muss man schon ein bisschen Glück haben", sagt Philipp Petrasch vom ConCord-IT-Shop in Tübingen. Wer Pech hat und ein Laptop mit unzuverlässigem Akku kauft, muss sich bald schon um einen Ersatzakku kümmern - der kostet oft genau so viel wie das gebrauchte Gerät. Es gebe aber auch immer wieder die Möglichkeit, für wenig Geld einen neuen Akku zu erwerben.

Die Folgekosten für einen neuen Akku sind kalkulierbar, die Kosten für Reparaturen und Ersatzteile sind dagegen nur schwer abzuschätzen. Daher ist das Risiko beim Kauf eines gebrauchten Notebooks höher als beim Neukauf. "Man sollte sich daher die Zeit nehmen, das Gerät auch einmal auszuprobieren", rät Leithäuser. Auf Nummer sicher gehe derjenige, der sich ein Modell eines großen Markenherstellers zulegt. "Da kriegt man immer Ersatzteile."

Händler gewähren Garantie

Zudem sei es besser, gebrauchte Business- statt Consumer-Modelle zu kaufen, empfiehlt Petrasch. "Diese Geräte sind zwar teurer. Aber der Unterschied, beispielsweise in der Verarbeitung, ist enorm." Zwei Jahre Gewährleistung kann der Verkäufer für Sachmängel geltend machen, wenn er beim Händler kauft. Bei gebrauchter Hardware darf der Händler die Gewährleistung auf zwölf Monate begrenzen, muss das aber dem Käufer mitteilen. Unabhängig von der gesetzlich geregelten Gewährleistung kann der Händler eine freiwillige Garantie einräumen, deren Umfang er selbst bestimmt. "Wir geben zum Beispiel auf alle Geräte ein Jahr Garantie", sagt Petrasch. "Davon ausgenommen sind Verschleißteile wie der Akku."

Wegen des höheren Kaufrisikos sollte sich der Verbraucher möglichst viele Informationen über das Gerät einholen. Wer den Zeitaufwand und das Risiko scheut, greift besser zum neuen Laptop zu Schnäppchenpreisen. So viel Geld wie beim Kauf eines gebrauchten Gerätes wird man da allerdings nicht sparen.

Gebrauchtes Notebook nicht von Privat kaufen Ein gebrauchtes Notebooks wird am besten beim Händler gekauft. Wer ein Gerät von einer Privatperson erwirbt, gehe ein höheres Risiko ein, sagt Jürgen Rink von der in Hannover erscheinenden Zeitschrift "c't". Zum Beispiel kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Zwar müsse der Privatverkäufer dafür einstehen, dass das Gerät der Verkaufsbeschreibung entsprechend funktioniert. Durch Beschreibungen wie "Gerät wie gesehen" könne aber dem Käufer der Schwarze Peter zugeschoben werden, erklärt Rink. "Umso wichtiger ist daher die Prüfung des gebrauchten Geräts." Auch das gesetzliche Widerrufs- und Rückgaberecht steht dem Käufer beim Kauf von privat nicht automatisch zu. Es sei denn, es wurde vereinbart.

DPA
 
 
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