Das EU-Parlament hat den umstrittenen Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Einführung von Softwarepatenten abgelehnt. Viele Computernutzer fragen sich: Worum ging es eigentlich?

Softwarepatent-Gegner sind sehr kreativ bei ihren Protesten© Gerard Cerles/AFP
"Das ist ein kritisches Signal in Richtung des Europäischen Patentamts", sagt Oliver Lorenz, Justiziar beim deutschen Softwarehersteller Magix gegenüber stern.de nach der Entscheidung des EU-Parlaments, die Softwarepatent-Richtlinie zu kippen.
"Softwarepatente sind nicht nur ein Job- und Konjunkturkiller, sondern gefährden auch die Pressefreiheit", meint Joachim Jakobs, Sprecher der Free Software Foundation.
"Wenn wir unsere Innovationen nicht schützen können, ist unser Aufwand für die Katz", warnt Herbert Heitmann vom Softwarehersteller SAP.
Drei Aussagen zum selben Thema, obwohl sie auf den ersten Blick kaum etwas miteinander zu tun zu haben scheinen. Seit dem Jahr 2001 wird in Europa um Softwarepatente gestritten, ein staubtrockenes, komplexes und kontrovers diskutiertes Sujet - mit dem die wenigsten Alltagscomputernutzer etwas anfangen können. Grund genug, ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen.
Zunächst gilt es zu verstehen, wofür Patente erteilt werden können. Ein Patent gewährt einem Erfinder ein Eigentumsrecht, das jeden anderen daran hindert, diese Erfindung frei zu nutzen. Es wird von einer Behörde für einen begrenzten Zeitraum eingetragen, meist für 20 Jahre. Traditionell beziehen sich Patente auf technische Erfindungen, die sich in materielle Güter überführen lassen. Natürlich werden in immer mehr modernen Produkten Prozesse per Computersoftware gesteuert.
Reine Software hingegen wird bisher in Europa durch das Urheberrecht geschützt, sie gilt als immaterielle Schöpfung, ebenso wie Literatur oder Musik. Allerdings schützt das Urheberrecht nur die konkrete Ausformung einer Software, nicht die dahinter stehende Idee. Beispiel: Der Programmcode von "Photoshop" ist urheberrechtlich geschützt, aber nicht die Idee, digitalisierte Bilder am Rechner zu bearbeiten.
Manche Aktivisten betrachten jede Software - da es sich um eine Anreihung von Zeichen handelt - als ein literarisches Werk, das durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei und schon deshalb nicht patentiert werden könne.
In den USA herrscht eine völlig andere Kultur der Patenterteilung: Seit Mitte der 90er Jahre ist es in den Vereinigten Staaten offiziell möglich, auch die Programmen zugrunde liegenden Ideen patentieren zu lassen. Seit 1999 lassen sich sogar auf Geschäftsideen Patente beantragen. Diese Möglichkeiten führten zu Auswüchsen, nämlich einer Vielzahl von Patenten, die offensichtliche oder banale Vorgänge schützen ("Trivialpatente").
Beispiele:
- Der Fortschrittsbalken, der zum Beispiel den Fortschritt beim Kopieren von Dateien oder dem Laden einer Webseite anzeigt
- Das "1-click"-Verfahren von Amazon, bei dem man mit nur einem Mausklick eine Bestellung auslösen kann, ohne noch einmal Adressen und Rechnungsdaten eingeben zu müssen
- Die British Telecom beanspruchte im Jahr 2000, ein Patent auf den "Hyperlink" im Internet zu besitzen - und zwar seit 1976. Ein New Yorker Gericht erklärte allerdings 2002, dass sich das Patent nicht auf das Internet beziehe.
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) regelt seit 1973 das Patentrecht innerhalb der EU und wurde nach und nach in den Mitgliedsstaaten Teil des nationalen Rechts.