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9. Juli 2008, 12:13 Uhr
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Darf man im Zug Pornos schauen?

Immer mehr Menschen nutzen die Zeit im Zug, Bus oder Flugzeug, um mit dem Notebook Filme zu schauen, Computerspiele zu spielen oder Musik zu hören. Doch nur wenigen ist bewusst, dass sie dabei mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnten. Von Benedikt Sauer

Auch am eigenen Laptop geht es in der Bahn nicht richtig privat zu© DB AG

So ein Notebook kann ziemlich praktisch sein: unterwegs Filme schauen, surfen, Musik hören, Spiele spielen oder arbeiten - fast wie zu Hause. So richtig privat darf man sich im Zug, Bus oder Flugzeug jedoch nicht fühlen. Im Prinzip gilt das für alle öffentlich zugänglichen Orte, denn hier kann theoretisch jeder mitschauen oder mithören. Ob das dann tatsächlich auch jemand tut, ist von der Rechtslage her irrelevant. Ein paar Beispiele …

Computerspiel spielen

Wer sich während der Reise mit einem PC-Spiel vergnügt, muss darauf achten, dass das Spiel nicht in der Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) aufgeführt wird. Ein grober Richtwert ist auch die Einstufung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Das Zocken kann vor allem dann gefährlich werden, wenn Kinder oder Jugendliche in der Nähe sitzen. Denn "nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Computerspiele einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle für ihre Altersstufe freigegeben sind", sagt Rechtsanwalt Thomas Schlegel von Sasse & Partner Rechtsanwälte. Also Finger weg von indizierten Titeln, wie beispielsweise "Doom". Wer sich daran nicht hält, kann mit einer Geldstrafe oder im schlimmsten Fall gar mit Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr belangt werden.

Film schauen

Im Nachtzug von Hamburg nach München einen indizierten Horror-Schocker anschauen, kann richtig schön schaurig sein. Aber auch ziemlich leichtsinnig, denn hier könnte eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis lauern, wenn Kinder oder Jugendliche mitschauen könnten und deren Eltern das gar nicht gut finden. Normalerweise bleibt es jedoch bei einer Geldstrafe, die Rechtslage ist ähnlich wie beim Computerspielen in der Öffentlichkeit: Man sollte stets auf eine Indizierung durch die BPjM achten. Die Einstufung der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK) ist nur dann zu beachten, wenn keine Jugendfreigabe erteilt wird.

Porno ansehen

"Das Anschauen von pornografischen Inhalten auf einem Laptop im Fahrgastraum ist nicht erlaubt", so Schlegel. Das Gleiche gilt auch für Pornohefte. Beides darf Kindern und Jugendlichen nicht gezeigt oder zugänglich gemacht werden. Dabei ist es egal, ob welche in der Nähe sind oder nicht. "Es reicht die abstrakte Gefährdung durch die Zugänglichkeit des Ortes", erklärt Schlegel. Selbst wenn man die einzige Person im Wagon ist, gilt das Verbot - jemand könnte ja vorbeikommen. Im Falle einer Anzeige drohen ähnliche Strafen wie beim Computerspielen: Geldbuße oder Freiheitsentzug.

Laut Musik hören

Vor allem in Großstädten sind sie nicht unbekannt: Fahrgäste, die mit dem Handy oder MP3-Player in Bus und Bahn so laut Musik hören, dass sich andere gestört fühlen. Im schlimmsten Fall wird das Handy sogar auf laut gestellt, und die Ohrstöpsel werden vom Gerät abgestöpselt. Das Problem vieler Fahrgäste: Sie können nicht einfach weggehen oder weghören. "Hierbei gilt in der Regel ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen des Fahrgeschäftbetreibers", sagt Schlegel. Dieser kann den Störenfried bei der nächsten Station vor die Tür setzen - notfalls auch mit Härte.

Dem Fahrgast steht dieses Recht jedoch nicht zu. "Er kann sich gegenüber dem Störer beschweren, ein Selbsthilfe- oder Notwehrrecht steht ihm jedoch nicht zu", so Schlegel. "Der Fahrgast hat sich an das Personal zu wenden." Bei erheblicher Belästigung kann auch eine Ordnungswidrigkeit geltend gemacht werden, die mit bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

Öffentliche Vorführung

Gilt das Zocken oder Filmschauen am Laptop als öffentliche Vorführung? Eine wichtige Frage, denn gerade auf jeder gekauften Film-DVD steht, dass sie nicht für öffentliche Vorführungen verwendet werden darf. Auf den ersten Blick ist die Rechtslage etwas schwammig: "Von einer öffentlichen Vorführung kann im Allgemeinen dann ausgegangen werden, wenn ein Film oder Spiel unbestimmt vielen Personen eines nicht verbundenen Menschenkreises gezeigt wird", erklärt Schlegel. Im Flugzeug oder Zug wäre das durchaus denkbar, immerhin befinden sich meistens viele Personen in der Nähe. "Das Ansehen eines Films am eigenen Platz, so dass Inhalte bestenfalls für den Sitznachbarn oder vorbei laufende Fahrgäste wahrnehmbar sind, wird in der Regel jedoch nicht als öffentliche Vorführung gewertet", sagt Schlegel. Es sei denn, der Bildschirm wird zur Unterhaltung eines ganzen Großraumabteils so platziert, dass er von einer größeren Anzahl von Menschen gesehen werden kann. Dann ist es übrigens auch egal, ob der Film keine Altersbeschränkung hat.

Praxis versus Theorie

Soweit die Rechtslage, jetzt zur Realität: Es kommt sehr selten vor, dass sich in öffentlichen Verkehrsmitteln das Filmschauen, Computerspielen oder Musikhören zu einem Rechtsstreit entwickelt. Flug- und Fahrgäste mit eingeschaltetem Laptop sind mittlerweile ein gewohntes Bild in Deutschland. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen will, meidet beispielsweise Großraumplätze im Zug und sucht sich stattdessen ein Abteil, in dem - wenn überhaupt - nur Erwachsene sitzen. So steht einer Partie "Doom" auch nichts mehr im Wege. Und selbst wenn, lässt sich bestimmt auch hierfür eine Lösung finden - ohne Anzeige.

In einer vorigen Version dieses Artikels haben wir in einigen Fällen eine irreführende Aussage über die Altersfreigaben der erlaubten Filme und Spiele gemacht. Diese Angaben haben wir in der aktuellen Version korrigiert.

Unser Experte

Unser Experte Rechtsanwalt Thomas Schlegel, 41, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und ist Experte für Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht. Seit 2003 ist er Partner in der Kanzlei Sasse & Partner in Hamburg.

Von Benedikt Sauer
KOMMENTARE (10 von 27)
 
Parvis (08.07.2008, 20:52 Uhr)
Ihr mosert über die auslegung deutscher gesetzte
diverse quellen:
In Alabama ist es Männern verboten, einen falschen Schnurrbart zu tragen, wenn dieser Kirchenbesucher zum Lachen verleiten könnte.
'Frau am Steuer, Ungeheuer' müssen sich wohl die Stadtväter von Memphis, Tennessee gedacht haben. Denn Frauen dürfen dort einem Gesetz zufolge nur Auto fahren, wenn ein Mann vor dem Auto herläuft und zur Warnung von Fußgängern und anderen Autofahrern eine rote Fahne schwenkt.
Eltern können in Nebraska verhaftet werden, wenn ihr Kind während eines Gottesdienstes einen Rülpser nicht zurückhalten kann.
Im Staat Washington ist es unter allen Umständen verboten, mit einer Jungfrau Sex zu haben. Das Gesetz schließt die Hochzeitsnacht mit ein.
In Ventura County, Kalifornien ist es Hunden und Katzen gesetzlich verboten, ohne vorheriger Erlaubnis miteinander Sex zu haben.
Ein altes tasmanisches Gesetz verlangt es von Witwen, den abgeschnittenen Penis ihres Mannes als Kette um den Hals zu tragen.
Bürgern der mexikanischen Stadt Villahermosa ist es seit dem 1.6.2005 per Erlass nicht mehr gestattet, nackt in ihrer eigenen Wohnung herumzulaufen. Andernfalls drohen ihnen 36 Stunden Arrest oder eine Geldstrafe von umgerechnet rund 100 Euro. [Ob jemals ein Fall von 'Wohnungs-Nudismus' angezeigt wird, ist mehr als fraglich: Das Auspionieren von Nachbarn ist in Villahermosa ebenfalls verboten.]
In Singapur kann mit 500 EUR Strafe belegt werden, wer nach der Benutzung vergißt, die Toilettenspülung zu betätigen. Polizisten in Zivil überprüfen regelmäßig die öffentlichen Toiletten.
Ein Gesetz in Uruguay legalisiert Duelle, sofern beide Teilnehmer Blutspender sind.
.....
Eisenbaer (08.07.2008, 19:07 Uhr)
Neulich im Zug...
...im Großraumwagen. Ein Weib telefoniert mit dem Handy. Laut. Sogar sehr laut und man hört sogar noch fünf Reihen weiter, was das Gegenüber am anderen Ende der Leitung plärrt. Weib wird um etwas mehr Zurückhaltung und um zurücknehmen der Lautstärke gebeten. Weib antwortet sichtlich empört und aufgebracht: "Aber das ist ein PRIVATgespräch!!"

Was soll man gegen solche geistigen Tiefflieger unternehmen? Wegsperren wahrscheinlich, hinter meterdicke Mauern...
SirDidimus (08.07.2008, 18:50 Uhr)
typisch deutsch?
mal nach amerkia gucken: da muss auf einem kaffeebecher stehen "vorsicht heiß"...
im übrigen sind viele dieser regeln durch viele streitsüchtige personen vor gericht entstanden. viele haben von anstand in der öffentlichkeit nie was gehört. ich würde grundsätlich keine pornos in der öffentlichkeit ansehen. wahrscheinlich würde ich mein notebook nicht mal auspacken. es könnte stören. aber viele sehen ja nur sich. man erkennt es daran, dass im zug lautstark musik gehört oder telefoniert wird.so was kann dann schon mal zu einer anzeige führen, die dann im ergebnis eine weitere regel für uns darstellt. die regeln werden also größtenteils von uns und seltener von der politk aufgestellt.
johnniedeamonic (08.07.2008, 17:51 Uhr)
....
das ist mal wieder so eine Situation die unter "GM"
-wie "Gesunder Menschenverstand" fällt.
Natürlich ist das alles übertrieben und es wird bestimmt niemand in Einzelhaft kommen weil er im Zug zulaut Musik hört oder den PLayboy liest.
Aber einzig die Tasache das das auf solch ein Verhalten extra hingewiesen werden muss zeigt mal wieder wie schwer es wohl doch einigen Leuten fällt aufeinander Rücksicht zunehmen.
h-p-t (08.07.2008, 17:17 Uhr)
hier wird wieder übertrieben...
...nur weil ein stern artikel erscheint ändert das noch lange nichts an der praxis.
niemand wird eingesperrt oder verfolgt nur weil er sich gemütlich n film anschaut oder zockt. zumindest habe ich das noch nie erlebt.
am ende stört es niemand solange man nicht jemand anderen belästigt.
trotz alledem sollte man kinder nicht mit pornos zuhauen, denn diese haben zu diesem thema noch völlig andere vortsellungen, und unsere gesellschaft ist durch die ständige präsenz von erotik, nacktheit und pornografie nicht gerade besser geworden.
man kann sogar feststellen, dass eine art "gleichgültigkeit" und "verrohung" feststellbar ist,
insbesondere bei der jugend, und diese ständig nach dem kick, nach "mehr" ist, weil das allgegenwärtige und gezeigte und praktizierte nicht mehr ausreicht.
ich habe bei einigen täterbefragungen schon folgendes zu hören bekommen:
" werden sie geil wenn sie ne nackte alte sehen ? die sieht man in jeder zeitschrift, das kickt nicht, normal f**** auch nicht, da muss schon mehr passieren..." (zitiert!)
das was passiert ist, war vor allem für die frau sehr unangenehm.
die täter waren zum zeitpunkt gerade mal 18 und in ihrem leben schon sehr viel mit sex und gewalt konfrontiert.
sicher nicht nur durch filme und spiele, aber sicher auch.
nur soviel von mir zum thema....
Chaostom (08.07.2008, 17:10 Uhr)
Paragraphenwahnsinn
So amüsant der Artikel zu lesen ist, zeigt er doch mal leider wieder diesen Paragraphenwahnsinn, der in unserem Land grassiert. Die Juristen meinen tatsächlich, jeden Bereich des Lebens mit ihren Gesetzen abdecken zu können, was immer wieder zu unsinnigen Gängelein und bizarren Rechtsverständnis führt.
beeblebroxxx (08.07.2008, 15:28 Uhr)
9/11
Neulich saß ich im Urlaubsflugzeug und es schaute sich während des Fluges die Bilder vom Flugzeugabsturz/-anschlag in New York am Laptop an.
Das war auch nicht schön....
Aber ist das verboten ?
Mfg
Paxton (08.07.2008, 15:00 Uhr)
.-.
@Bebuquin
Das Kinder so etwas wissen wollen ist ja normal und nicht schlimm. Und wenn man ehrlich ist, kommen Jugendliche in der Regel heute durch das Internet sehr viel leichter an solches Zeug ran als vor 15 oder 20 Jahren. Ich glaube aber dennoch das es besser ist, wenn Kinder und Jugendliche nicht ohne weiteres an solche Filme kommen können. In der Regel ist es ja mit einmal anschauen nicht getan und man taucht sehr schnell in Sachen, ein die man in jungen Jahren lieber nicht sehen sollte. Und außerdem, nur weil wir Sexfilme in der Öffentlichkeit erlauben, wird das Sexualleben nicht unbedingt besser. Das wäre dann nur ein oberflächliches Herumkratzen an Problemen die ihren Ursprung wesentlich tiefer haben.
Das solls jetzt aber auch gewesen sein zu dem Thema.
Bebuquin (08.07.2008, 14:37 Uhr)
@Paxton
Ah, ich erinner mich dunkel an den Artikel. Wenn ich mich recht erinner, ging es da um geistige Unterschichtseltern, die ihren Kindern Pornos gezeigt haben. Wenn ich mich auch recht erinner, wurde diesen Kindern wenig bzw. gar nichts dazu erklärt. Was natürlich äußerst problematisch ist, wenn es sich bei den Pornos um reine Männerphantasien gehandelt hat und überhaupt nicht auf Frauen und ihr Empfingen eingegangen wird. Da besteht dann natürlich die Gefahr, dass Kinder dies als Vorlage sehen und zur Nachahmung schreiten.
Dies ist meiner Meinung nach dann genauso bedenklich, wie die derzeit noch weit verbreitete Vorstellung und Ansicht zur Sexualität, die Sex als etwas schmutziges o.ä. sieht, worüber man nur im kleinsten Kreis oder hinter vorgehaltener Hand redet.
Trotzdem beantwortet dies immer noch nicht meine Frage bzgl. dessen, welche Schäden das Sehen von Sex bei Kindern auslöst und ob sich das auf das Sehen von Menschensex beschränkt.
Wo liegt also das Problem, wenn man Kindern frühzeitig, d.h. sobald sie es irgendwie gesehen haben (und dazu Fragen stellen), erklärt, was Sex ist und dass er den beteiligten Personen Spaß machen sollte.
Von daher ist es einfach nur absurd, dass das Zeigen im Videoformat von Sex und Geschlechtsteilen gegenüber unter 18jährigen verboten ist. Gleichzeitig aber in der Tagesschau die Opfer und die Trümmer von Selbstmordanschlägen gezeigt werden dürfen.
mr_s (08.07.2008, 14:25 Uhr)
@neuseeländer
... ich glaub ich mach mir jetzt auch eine Flasche auf. Bei solchen Kommentatoren wie Bebuquin bleibt einem nichts anderes übrig. Allerdings gilt bei uns in der Firma ein ungeschriebenes Gesetz: Bier erst nach vier...
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