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Das Europäische Gericht erster Instanz hat die Kartellstrafe der EU-Kommission gegen den Softwarekonzern Microsoft in wesentlichen Punkten bestätigt. Die Bußgelder in Höhe von 780 Millionen Dollar seien zu Recht verhängt worden. Für die EU-Kommission ging es auch darum, ihre Macht als Wettbewerbsbehörde zu beweisen.
Sein letzter Arbeitstag wird Geschichte schreiben - dafür hat der EU-Richter Bo Vesterdorf bereits vorab gesorgt. Bis dahin brodelt noch die Gerüchteküche um Vesterdorfs Entscheidung.
Wegen Überschüssen aus dem Jahr 2001 bekommt Deutschland von der EU insgesamt 4,46 Milliarden Euro zurück. Der Betrag wird mit laufenden Zahlungen verrechnet.
Im Streit zwischen der EU-Kommission und Microsoft hat Brüssel dem Software-Riesen ein weiteres Bußgeld angedroht. Der US-Konzern habe die von der Kommission verhängten Auflagen nur unzureichend erfüllt. Die Strafe kann sehr teuer werden.
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