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21. Januar 2008, 12:50 Uhr

Lizenz zum Blutsaugen

© Reinhard Kleist

In einem Urteil des Landgerichts Paderborn heißt es, die E-tail GmbH gehöre "offensichtlich zum Kreis der Unternehmen, die sich (...) mit Rechtsanwälten verbündet haben, um Internetseiten bei Ebay etc. auf eventuelle Belehrungsdefizite zu durchsuchen und durch Abmahnungen die eigenen Einkünfte zu erhöhen". Trotz mehrmaliger Anfrage wollte sich kein E-tail-Vertreter gegenüber dem Ebay-Magazin zu diesen Vorwürfen äußern. Doch der Richterspruch, mit dem eine E-tail-Abmahnung als rechtsmissbräuchlich gewertet wurde, ist anscheinend nicht nur für Unternehmen unangenehm - sondern auch für die beauftragten Anwälte. Jedenfalls hat mindestens eine der indirekt kritisierten Kanzleien inzwischen umdisponiert. "Wir haben alle Mandate für diese Firmen niedergelegt", erklärte Thomas Feil, dessen Kanzlei für Bug und E-tail Abmahnungen verschickt hatte, dem Ebay-Magazin. Der Rechtsanwalt hat die Fronten gewechselt und verwertet die angehäufte Erfahrung nun einfach anderweitig: "Wir wollen das viele Wissen, das wir im angreifenden Teil des Abmahngeschäfts gesammelt haben, in Zukunft dazu nutzen, Mandanten bei der Abwehr von Abmahnungen zu helfen", sagt Feil, der nun eine entsprechende Beratung zum Festpreis anbietet.

Überdurchschnittliche häufige Abmahnungen

Ob sie nun auf der angreifenden, der abwehrenden oder beiden Seiten arbeiten - den Abmahnspezialisten unter den Juristen wird die Arbeit so schnell nicht ausgehen. "E-tail ist kein Einzelfall", sagt Wolf-Dieter Roth vom Verein Abmahnwelle. Seit 2005 hat die Forschungsstelle 111 verschiedene Ebay-Abmahner registriert - fast jeder Fünfte davon mahnte gleich eine zwei- oder dreistellige Zahl an Online-Händlern ab. Insgesamt zählte der Verein in den vergangenen zweieinhalb Jahren rund 1000 Abmahnungen an Ebay-Händler. "Das sind aber nur die Fälle, die uns gemeldet wurden." Die tatsächliche Zahl schätze man auf "mehrere Zehntausend". Außerdem werden Ebay-Händler überdurchschnittlich häufig abgemahnt: Knapp 60 Prozent aller für das Jahr 2007 bei der Abmahnwelle registrierten Internet-Abmahnungen trafen diesen Personenkreis. Für Experten ist diese Situation nicht verwunderlich. "Es ist praktisch nicht möglich, als Laie ein rechtssicheres Angebot bei Ebay einzustellen", sagt der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Max-Lion Keller. "Selbst viele Juristen sind damit überfordert." Hauptgrund dafür ist laut Keller die komplexe Rechtslage. "Der Gesetzgeber bürdet den Onlinehändlern permanent neue Pflichten auf, die diese meistens gar nicht kennen."

Abmahnfähige Fehler kann ein gewerblicher Ebay-Verkäufer in praktisch jedem Teil seines Angebots machen: Es reicht schon für eine Abmahnung, wenn er im Impressum seinen Vornamen abkürzt; oder wenn er in der Widerrufsbelehrung "30 Tage" anstatt "einen Monat" schreibt. Jeder winzige Fehler im Impressum, in der Widerrufsbelehrung, in den AGB, bei der Preisangabe, bei der Versandart oder der Artikelbeschreibung kann teuer werden. Privatverkäufer sind zwar deutlich seltener von Abmahnungen betroffen, aber auch nicht davor gefeit, wenn sie etwa urheberrechtlich geschützte Bilder oder Texte verwenden. Wie also sollen sich Verkäufer gegen die offenbar allgegenwärtige Gefahr schützen? Wie sollen sie auf Nummer sicher gehen, wenn nicht einmal die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (siehe Kasten) von allen Gerichten akzeptiert wird? "Rechtsschutzversicherungen helfen leider nicht", sagt Keller, "die halten sich aus dem Minenfeld der Abmahnungen heraus." Der Anwalt empfiehlt Händlern, sich von einem Juristen bei der Erstellung ihrer Verkaufsseiten beraten und diese regelmäßig überprüfen zu lassen.

Den Täter zum Opfer machen?

"Als Online-Verkäufer braucht man heute eine Art rechtlichen Virenscanner." Wolf-Dieter Roth von der Forschungsstelle Abmahnwelle hingegen würde das Problem an einer ganz anderen Stelle angehen: "Wir fordern, dass die erste Abmahnung kostenlos sein muss. Dem Betroffenen dürfen nicht schon allein dadurch hohe Kosten entstehen, dass er auf einen Fehler aufmerksam gemacht wird." Für viele Anwälte würde durch eine solche Änderung der Abmahnpraxis freilich eine lukrative Einnahmequelle entfallen. Kein Wunder also, dass etwa Joachim Steinhöfel den Abmahnkritikern widerspricht. Der Rechtsanwalt wurde berühmt durch seine Auftritte als Rüpel-Reporter in Werbespots der Handelskette Media Markt ("Gut, dass wir verglichen haben!") - und berüchtigt durch zahlreiche Abmahnverfahren im Auftrag desselben Unternehmens. "Es ist eine hierzulande verbreitete Übung, den Täter zum Opfer zu machen", sagt Steinhöfel. "Tatsächlich gibt die Abmahnung jedoch Gelegenheit, ein mit weit höheren Kosten verbundenes gerichtliches Verfahren zu vermeiden."

Dass Anwälte an dieser Art von Kostenvermeidungs- Strategie verdienen, scheint ihn nicht zu stören. "Das selbstgerechte Kritisieren der Tatsache, dass ein Anwalt für die Ausübung seines Berufes bezahlt wird, ist vergleichbar mit der Schuld des Polizisten, wenn man selbst beim Falschparken erwischt wird." Auch das Argument, dass schon die Gebühr einer einzigen Abmahnung manchen kleinen Ebay-Händler in Bedrängnis bringen kann, lässt Steinhöfel nicht gelten. "Wer im Handel geschäftstätig ist und wegen der Kosten einer Abmahnung insolvent wird, hat dort nichts zu suchen", findet der Anwalt. "Ein solcher Anbieter kann zum Beispiel auch die Gewährleistungsansprüche seiner Kunden nicht erfüllen." Insolvent sind Kim Graf und sein Geschäftspartner mit ihrem Online-Handel zwar nicht geworden - aber dennoch vom Markt verschwunden. Nach E-tail wurden sie von einem anderen Unternehmen wegen desselben Vergehens abgemahnt. Das konnten sie zwar mit anwaltlicher Hilfe abwehren - nicht jedoch eine weitere Abmahnung wegen eines unerlaubten Links. Alles in allem zahlten sie im Zusammenhang mit Abmahnungen knapp 10.000 Euro in einem halben Jahr. "Die horrenden Kosten sind natürlich schlimm", sagt Graf. "Aber am meisten hat uns frustriert, dass kein Ende in Sicht ist, dass jederzeit eine neue Abmahnung kommen kann."

So umschiffen Sie die größten Risiken Ein absolut rechtssicheres Angebot bei Ebay zu erstellen, ist für Laien sehr schwierig und oft nur mit juristischer Hilfe möglich. Dennoch gibt es einige Grundregeln, die jeder gewerbliche Verkäufer beachten kann, um zumindest die am häufigsten abgemahnten Fehler zu vermeiden. Der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Max-Lion Keller empfiehlt:

1. Beachten Sie die rechtlichen Kennzeichnungsvorgaben für Impressum und E-Mails. Damit Sie hier nichts vergessen, können Sie einen Impressumsgenerator verwenden, den Sie zum Beispiel unter www.it-recht-kanzlei.de finden. Ihre Impressumsangaben können Sie direkt in "Mein Ebay" hinterlegen (Verkäufereinstellungen > Einstellungen für gewerbliche Verkäufer), sodass diese für alle neu eingestellten Artikel gut sichtbar sind.

2. Gewerbliche Verkäufer müssen Ihre Angebote mit einer Widerrufsbelehrung versehen. Da die Muster-Widerufsbelehrung des Bundesjustizministeriums schon von mehreren Gerichten für unwirksam erklärt wurde, sollten Sie eher auf die von Ebay angebotene Muster-Widerrufsbelehrung zurückgreifen. Zwar ist auch diese nicht optimal, aber immer noch besser als viele andere frei erhältliche Musterbelehrungen. Denken Sie außerdem daran, dem Käufer noch einmal per gesonderter Mail eine Widerrufsbelehrung zu senden.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind so kompliziert und stellen eine derart große Fehlerquelle dar, dass Sie lieber darauf verzichten sollten. Auch wenn die Einbindung von AGB durchaus sinnvoll sein kann, sind Sie als gewerblicher Händler nicht gesetzlich verpflichtet, diese zu verwenden.

4. Verzichten Sie bei den Versandbedingungen auf die Option "Unversicherter Versand". Das kann als Irreführung ausgelegt werden, weil Sie als gewerblicher Händler gegenüber Privatkäufern ohnehin das Versandrisiko tragen.

5. Beachten Sie die elementaren Vorgaben der Preisangabenverordnung (bundesrecht. juris.de/pangv/index.html). Es muss erkennbar sein, dass sich jeder Ihrer Preise inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten versteht. Beide Preisbestandteile können Sie bei Ebay im Verkaufsformular eintragen.

6. Vermeiden Sie bei der Artikelbeschreibung jede Form von Übertreibung. Am sichersten fahren Sie immer, wenn Sie bei der Wahrheit bleiben.

Von Christoph Henn
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