Trotz dieser Aussagen des Unternehmens bleiben Datenschützer skeptisch: "Es handelt es sich um interessante und wirtschaftlich bedeutsame Daten, die zu allen möglichen Zwecken ausgewertet werden können. Wenn Viacom sagt, keine Privatnutzer aufs Korn zu nehmen, müssen sie erstmal die Privatnutzer feststellen. Das bedeutet, bis dahin sind sie in der Auswertung mit drin", sagt Marit Hansen. Die Stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein führt weiter aus: "Selbst wenn Viacom sich korrekt verhält, gibt es den Transfer von Google an Viacom, bei dem vermutlich auch mehrere Hände beteiligt sind. In jedem Fall haben wir nach der Weitergabe der Daten mehr Zugriffsberechtigte auf die Daten als vorher."
Google selbst hatte dem Richter die entsprechende Munition geliefert. Denn bisher hatte der Suchmaschinenbetreiber immer argumentiert, dass die Daten über das Nutzungsverhalten der User gar nicht personenbezogen seien und daher auch problemlos über einen langen Zeitraum gespeichert und ausgewertet werden könnten. "Dass dies so nicht haltbar ist, hatte schon der Fall von AOLSearch aus dem Jahr 2006 gezeigt, bei dem von einem Teil der ins Internet gestellten Suchmaschinen-Logfiles auf reale Personen geschlossen werden konnte", erinnert sich Datenschützerin Hansen. Gegenüber dem Gericht versuchte Google nun die umgekehrte Argumentation: Die Daten seien sehr wohl personenbezogen und dürften deshalb nicht herausgegeben werden. Das Gericht folgte dieser neuen Sichtweise nicht.
Die Stimmung im Netz brodelt. "Richter Stanton ist ein Schwachkopf", grollte der einflussreiche Techcrunch-Blogger Michael Arrington mit Blick auf den New Yorker Richter Louis Stanton, der den umstrittenen Urteilsspruch gegen Google gefällt hatte. Und Arringtons Leser forderten: "Verklagen wir den Richter!" Auf diversen Seiten wurde die Rechtmäßigkeit der Anordnung in Frage gestellt, und tatsächlich meldeten sich umgehend Experten, die in dem Richterspruch einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze sehen. "Die Nutzer sollten die Möglichkeit haben, gegen die Weitergabe dieser zutiefst privaten Informationen Widerspruch einzulegen", fordert Kurt Opsahl von der Electronic Frontier Foundation, denn die Daten seien durch den "Video Privacy Protection Act" geschützt und dürften nicht an Viacom überreicht werden.
Der Streit, wie auch immer er ausgeht, könnte weitreichende Folgen für Web 2.0-Dienste ganz allgemein haben, da viele von ihnen - von Facebook über Flickr bis hin zu StudiVZ - auf die rege Beteiligung ihrer Nutzer angewiesen sind. Was passiert, wenn die sich nun einschüchtern lassen? "Normalerweise denkt niemand daran, dass seine Daten einmal an Dritte weitergereicht werden könnten", sagt Aaron Perzanowski, Internetexperte an der Universität Berkeley. Sollte das Viacom-Urteil hohe Wellen schlagen, "werden die Leute sich womöglich stärker zurückhalten". Mehr Bewusstsein für Datenschutz im Internet sei allerdings grundsätzlich zu begrüßen, argumentiert der kalifornische Professor. "Auf jeder Webseite hinterlassen wir eine lange Spur von persönlichen Informationen, vielleicht ist es ganz gut, wenn das nun einmal zum Thema wird." Besonders Google sitze auf einem "enormen Berg an Informationen", sagt Perzanowski, "und das ist vielen Leuten normalerweise gar nicht bewusst".
Unter den Daten, die an Viacom gegeben werden sollen, sind auch solche deutscher Youtube-Nutzer. Marit Hansen: "Die Folgen für deutsche Nutzer sind noch nicht klar: Es besteht die Möglichkeit, dass die Daten nicht nur für die Verfolgung von Copyright-Verletzungen, sondern auch darüber hinaus analysiert und verwendet werden." Es könnten Klagen erhoben werden, so die Datenschutzbeauftragte, oder werden die Daten nur für gezielte Werbung ausgewertet. Aber auch schlimmere Folgen kann Hansen sich vorstellen: "Möglicherweise geraten deutsche Nutzer auf die Liste derjenigen, die nicht in die USA einreisen dürfen."
In einer Hinsicht immerhin errang der Suchmaschinen-Riese vor Gericht einen Sieg: Anders als von Viacom verlangt, muss Google nicht offenlegen, wie seine Software genau funktioniert, mit der Nutzer Videos auf Youtube finden. Viacom habe keine hinreichenden Beweise vorgelegt, dass Googles geheimer Programmcode zwischen urheberrechtlich geschützten und nicht geschützten Videos unterscheiden könne, urteilte der Richter. Deshalb solle die Firma nicht gezwungen werden, Geheimnisse preiszugeben, "nur um Spekulationen aus dem Weg zu räumen". Dass seine Anordnung an Google, die Nutzerdaten weiterzugeben, die Privatspäre von Millionen verletzten könnte, wies Richter Stanton dagegen selbst als "spekulativ" zurück.