E-Mails sind ebenso rechtsgültig wie mündliche Zusagen oder schriftliche Erklärungen. Weil E-Mails einen Geschäftsbrief ersetzen können, gelten im Umkehrschluss die gesetzlichen Vorgaben für Geschäftsbriefe auch für digitale Post. Dazu gehören bei einer GmbH der vollständige Firmenname, Rechtsform und Sitz der Gesellschaft sowie das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist. Ein alltägliches Problem in der E-Mail-Kommunikation ist die Fälschungssicherheit. Der Inhalte könnte auf dem Übertragungsweg verändert worden sein. "Kommt es in solchen Fällen zu rechtlichen Auseinandersetzungen, ist die Beweispflicht eine große Herausforderung", weiß Tjarks. Um dieser Problematik zu entkommen, rät er dazu, E-Mails mit digitalen Zertifikaten zu versenden oder in bestimmten Fällen auf die digitale Form zu verzichten.