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18. Dezember 2010, 16:03 Uhr

Bald soll Schluss sein mit Abofallen

Die Abzocke im Internet mit Abofallen und nur scheinbar kostenlosen Inhalten wie Rezepten und Hausaufgabenhilfen ist einer der größten Nervfaktoren im Web. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verspricht, dass damit 2011 Schluss ist.

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Auf keinen Fall zahlen, wenn die Abzocker Geld fordern© Colourbox

2010 wird Millionen Internetsurfern unangenehm in Erinnerung bleiben: Kaum einer, der nicht in eine der lästigen Abofallen hineingeraten ist und plötzlich Geld zahlen soll, obwohl er doch gar nichts bewusst bestellt hat. Selbst den früheren Hamburger Oberbürgermeister Ole von Beust hat es kalt erwischt, wie "Finanztest" berichtet. Wie unzählige andere Bürger hat auch er lediglich nach kostenlosen Inhalten oder Programmen gesucht, in seinem Fall war es ein spezielles Kochrezept für Gulasch. Ein unbedachter Mausklick - und schon kommt wenig später die erste Rechnung. Die meisten haben dann ein dubioses Abonnement in Höhe von 96 Euro am Hals über ein oder zwei Jahre Laufzeit - und jede Menge Ärger.

Mal sollen die Betroffenen Witze heruntergeladen haben, Hausaufgabentipps, Routenplaner oder Ahnenforschung. Mal geht es um Intelligenztests, Lehrstellensuche oder Virenschutzprogramme. Hunderte solcher Seiten sind im Netz, die so tun, als sei ihr Service gratis. Fast immer sind die Hinweise auf Kosten so gut versteckt, dass sie übersehen werden.

Mit der Massenplage soll jetzt bald Schluss sein. Die Bundesregierung will dem Abkassieren endlich einen Riegel vorschieben. Schon im Jahr 2011 dürfte es so weit sein. Dann soll die sogenannte Buttonlösung den Abofallen den Boden entziehen, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ankündigte. Künftig sollen Internet-Nutzer klare Hinweise auf eine Kostenpflicht erhalten. Nur wer per Mausklick bestätigt, dass das Angebot seinen Preis hat, darf zur Kasse gebeten werden. In Frankreich gibt es bereits eine "Buttonlösung". Kostenfallen sind dort kein Thema.

Keine Adresse rausrücken für Basteltipps

"Auch geübte Surfer fallen serienweise rein", sagt Jutta Gurkmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Die Verbraucherzentralen können sich kaum retten vor Anfragen genervter, ratloser Bürger. Etwa 22.000 Beschwerden laufen pro Monat ein, so die Schätzungen. Viele Betroffene wehren sich anfänglich noch gegen die Rechnungen aus heiterem Himmel. Werden sie dann aber durch ständige Mahnschreiben und Inkassodrohungen unter Druck gesetzt, zahlen viele am Ende doch - häufig nur, um den Spuk endlich los zu sein. Der vzbv schätzt den Schaden in Deutschland auf mehrere Millionen Euro.

Die neuste trickreiche Variante trifft jetzt auch Besitzer von Smartphones, warnt Gurkmann. Klicken sie beim Internet-Spaziergang auf Werbebanner, sitzen sie ebenfalls schnell in einer Abo-Falle fest. Über den Netzbetreiber wird dann versucht, für angeblich kostenpflichtige Dienstleistungen abzukassieren.

Mit dem geplanten Gesetz werde endlich geholfen, ist Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, überzeugt. Wann es greift, ist noch unklar. Bis dahin sollten Verbraucher aber weiterhin auf der Hut sein.

Sobald Internet-Nutzer auf der Suche nach kostenlosen Programmen nach persönlichen Daten wie dem Namen, der Anschrift oder der E-Mail-Adresse gefragt werden, sollten die Alarmglocken schrillen, mahnt Dittrich zur Vorsicht. Warum sollte die Anschrift beim Abrufen kostenloser Horoskope oder Hausaufgabentipps wichtig sein?

Bloß nicht zahlen

Wer frech eine Rechnung zugeschickt bekommt, braucht nicht bezahlen. Wer nichts bestellt hat, muss auch nichts überweisen. Ein juristischer Vertrag kam schließlich nicht zustande. In der Regel sind die Forderungen völlig aus der Luft gegriffen. Dutzende Gerichte haben laut Gurkmann bereits so geurteilt.

Trotzdem halten es Verbraucherschützer für wichtig, den angeblichen Vertrag mitsamt Kostenpflicht zur Sicherheit per Einschreiben zu bestreiten. Gratis-Musterbriefe für Erwachsene wie für Minderjährige gibt es bei allen Verbraucherzentralen, beispielsweise online unter www.vz-rlp.de/muster. Immer neue Mahnungen von Rechtsanwälten, Drohungen mit Zwangsvollstreckung, Pfändung oder Gerichtsvollzieher könnten dann getrost ignoriert werden, so Dittrich.

Berrit Gräber, DAPD
 
 
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