. .
Online-Neuigkeiten und Internet-Trends
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
19. Januar 2009, 11:09 Uhr

Ebay-Verkauf gilt auch bei schlechtem Ergebnis

Ein Verkauf über das Internetauktionshaus Ebay ist auch dann gültig, wenn der Verkäufer mit dem erzielten Preis nicht einverstanden ist und die Ware unter Wert verkauft wird. Und das gilt sogar dann, wenn der Verkäufer die Auktion nicht selbst eingestellt hat.

Ebay, Auktion, Gericht, Internetauktionshaus, Versteigerung

Bei Verkäufen über das Internetauktionshaus Ebay kommt es immer wieder zu Problemen zwischen Anbieter und Käufer. In vielen Fällen müssen Gerichte entscheiden© Sven Kaestner/AP

Eine Versteigerung im Internet-Auktionshaus Ebay ist auch bei einem viel zu niedrigen Ergebnis gültig. Das Amtsgericht München sprach nach eigenen Angaben einem Käufer ein Auto für den Preis von 100 Euro zu, bei dem dieser den Zuschlag erhalten hatte. Es sei nicht zu beanstanden, wenn Gegenstände unter ihrem Wert verkauft würden.

Der Verkäufer wollte mindestens 2100 Euro für sein Auto. Er hatte es zunächst auch mit einem Mindestgebot in dieser Höhe bei Ebay eingestellt. Auf dieses Angebot meldete sich jedoch niemand. Kurz darauf erschien das Auto erneut im Internet-Auktionshaus, dieses Mal ohne Mindestgebot, der Käufer erhielt für 100 Euro den Zuschlag. Der Verkäufer behauptet, das zweite Angebot ohne Mindestpreis nie eingestellt zu haben und weigerte sich, das Auto herauszugeben.

Dennoch ist der Kaufvertrag gültig, unabhängig davon, ob der Verkäufer das Angebot nun selbst eingestellt hat oder nicht, wie das Gericht entschied. Der Verkäufer habe es versäumt, die Versteigerung rechtzeitig anzufechten. Deswegen gelte der Kauf. Um wirksam zu sein, hätte die Anfechtung nach Auskunft des Gerichts unverzüglich erfolgen müssen, nachdem der Verkäufer von der zweiten Auktion erfahren hatte. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen 223 C 30401/07).

AP
 
 
KOMMENTARE (9 von 9)
 
facilidad_de_ser (19.01.2009, 14:39 Uhr)
Da sich ein Auto...
.... schlecht von selbst bei ebay einstellen kann, war´s wohl der Verkäufer.
Dieses Verhalten, plötzlich vom Verkauf zurücktreten zu wollen wenn der Erlös nicht den Erwartungen entspricht, hab ich auch schon bei Bekannten feststellen dürfen, ist also bestimmt kein Einzelfall.
Clemens1964 (19.01.2009, 14:36 Uhr)
@STR_EDDS II
...von der "zahlungsmoral" vieler käufer seit dieser änderung will ich gar nicht erst anfangen...
Clemens1964 (19.01.2009, 14:34 Uhr)
@STR_EDDS
ich kann ihrem kommentar (leider) nur zustimmen! spätestens seit der bewertungsänderung (vk können seit 08 keine negativen bewertungen mehr abgeben) herrscht auf käuferseits nur zu oft die blanke anarchie...
sportartmakler (19.01.2009, 13:58 Uhr)
wer hats denn ein 2.mal eingestellt?
kann ja nur diese automatische funktion von ebay sein, nicht verkaufte angebote gebürhrenreduzierter nochmals einzustellen. das dadurch eingestellte verkaufsoptionen geändert werden wäre mir neu. seltsame versteigerung
STR_EDDS (19.01.2009, 13:02 Uhr)
@tagora
Verkaufen Sie mal was als Privatmann per ebay. Ich mach das so ca. 10x pro Jahr. Mit 100% pos. Bewertungen. Aaaber: da lernt man so richtig die deutsche Metalität kennen. Ebay scheint für Viele auch nichts anderes zu sein, als die Möglichkeit einmal im Leben so richtig den Macker raushängen lassen zu können. Weitere Erfahrung: je billiger das Verkaifte Gut, umso problematischer der potentielle Geschäftspartner. Das war durchaus einmal anderst. Die Mehrheit jedoch ist recht angenehm. Auch heute noch.
.
Was die Profiseller angeht: wer als Kunde sich die Beratung im lokalen Fachgeschäft erschleicht, nur um dann beim Kistenschieber auf eBay billig zu kaufen - dem kann es meinetwegen so schlecht gehen wie nur irgend möglich. Und Geplärre über niedriges Einkommen lasse ich auch nicht gelten. Dann reicht eben die Kohle mal nicht für die PS3/Xbox. So what.
.
Ach - man könnte sich wieder aufregen. :-)
tobix (19.01.2009, 12:52 Uhr)
@tagora-sagittara
Ich oute mich mal als ebay-Nichtbenutzer und habe entsprechend noch gewisse moralische Vorstellungen, wie ein Verkauf ablaufen sollte :)
tagora-sagittara (19.01.2009, 12:45 Uhr)
@tobix
epay und Moral!?,...Muahauaha,... ich könnt ich biegen.
Schaun Sie sich doch bitte mal die negativ- Bewertungskommentare sogenannter Profiseller an,... tststs,...und redet von Moral...kopfschüttel
tobix (19.01.2009, 12:32 Uhr)
@moranet
Ob der Verkäufer tatsächlich nichts wusste, ist nichtmal klar. Vielleicht ist das jetzt einfach der Versuch, aus der Nummer rauszukommen.
.
Deine anderen Tipps halte ich für fragwürdig. Abgesehen von der moralischen Seite: Wenn es einen gültigen Kaufvertrag gibt, muss der erfüllt werden. Notfalls muss der Verkäufer woanders ein gleichwertiges Auto besorgen und das dem Käufer hinstellen.
moranet (19.01.2009, 12:05 Uhr)
komisches urteil
grundsätzlich ist das Urteil ja richtig, aber wenn er nachweisen kann das das Fahrzeug garnicht erneut von ihm ohne Mindestpreis eingestellt wurde, also der Account gekapert war kann das Urteil nicht rechtens sein. Im übrigen würde ich das Auto an seiner Stelle anderweitig verkaufen, denn solange der Käufer nicht bezahlt hat ist es ja noch sein Eigentum. Notfalls per getürktem Schenkungsvertrag. Auch ein Unfall mit dem Fahrzeug ist natürlich jederzeit möglich und der Vertrag nichtig weil der Zustand des Wagens nicht der Auktion entspricht. Bevor ich die Karre zu dem Totto rausrücke würde mir jedenfalls noch so einiges einfallen
MEHR ZUM ARTIKEL
Skurrile Ebay-Auktionen Vom Papst-Golf bis zum heiligen Toast

Der Nachlass des Knut-Pflegers Thomas Dörflein wird derzeit von seinem Sohn David im Internet versteigert. Das ist nicht das erste Mal, dass versucht wird, mit Promi-Produkten per Online-Versteigerung das große Geld zu machen. mehr...

Ebay Die elf häufigsten Fallen für Verkäufer

Weihnachten ist vorbei, nicht alle Geschenke waren ein Hit. Viele finden sich auf Ebay wieder. Doch es gibt Auktionen, bei denen auch begeisterten Händlern das Lachen vergeht. Ob Spaßgebot, Packstations-Betrug oder Zahlungsverweigerung: Wir nennen die größten Gefahren - und erklären, wie Sie sich davor schützen. mehr...

Ebay Schnäppchen-Tricks von Profi-Käufern

Powershopper, die viel bei Ebay einkaufen, haben ganz besondere Strategien, um gute Geschäfte zu machen. Hier verraten erfahrene Käufer ihre persönlichen Sparmaßnahmen. mehr...

 
Partnerangebot Der stern.de-DSL-Vergleich Der stern.de-DSL-Vergleich Sparen bei DSL-Flatrates

Mit einem DSL-Tarif-Vergleich finden Sie einfach und schnell den zu Ihnen passenden Anbieter. Kostenlos, schnell und sicher! mehr

 
 
 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (22/2012)
Dick im Geschäft