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4. Oktober 2006, 11:59 Uhr

Tückische Hilfen

Um in der Anonymität des Internet bei Online-Käufen eine Vertrauensbasis zu haben, gibt es bei Ebay & Co. Bewertungssysteme für Käufer und Verkäufer. Doch diese Angaben sind mit Vorsicht zu genießen.

"Alles supi": Bewertungen können verfälscht sein© Ebay

"Drei, zwei, eins - endlich meins": Internetversteigerungen ziehen Schnäppchenjäger magisch an. Doch nicht immer löst der Kauf am Ende Freude aus.

Kaputte oder gefälschte Waren, aber auch nicht zahlende Käufer sind bei Auktionsportalen wie ebay.de, flinky.de oder hood.de nicht selten. Zwar sollen Bewertungssysteme den Nutzern helfen, nicht auf dubiose Handelspartner hereinzufallen. "Doch die Beurteilungen sind mit Vorsicht zu genießen", sagt der Rechtsanwalt und Experte für Ebay-Recht Johannes Richard aus Rostock.

Denn die Kommentare müssten nicht den Tatsachen entsprechen. Sie könnten in positiver wie in negativer Richtung verfälscht sein. "Wer schlecht bewertet, muss mit Rachebewertungen rechnen, so dass negative Transaktionen oft nicht bewertet werden", erklärt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Beide Seiten können sich äußern

Gegen eine ungerechtfertigte Retourkutsche lässt sich aber wenig machen. Innerhalb von Ebay können so genannte Streitfälle eröffnet werden. "Hierbei können sich Käufer und Verkäufer über das System zu dem Streitpunkt äußern. Tut dies ein Käufer nicht, wird eine von ihm abgegebene Bewertung entfernt", erklärt eBay-Sprecherin Maike Fuest in Berlin. Zudem können negative Bewertungen immer kommentiert werden und im Einverständnis beider Handelspartner zurückgenommen werden.

Schwierig wird es für Betroffene jedoch dann, wenn sich einer der Handelspartner stur stellt, wie eine Ebay-Teilnehmerin aus Hamburg feststellen musste. Sie hatte einem Verkäufer in Italien ein Paar Schuhe wegen falsch zugesandter Größe zurückgeschickt und erhielt weder ihr Geld zurück noch ein neues Paar. Daraufhin bewertete sie den Verkäufer negativ - und bekam prompt eine negative Bewertung retour. Mittlerweile hat die Frau zwar ihr Geld wieder, den negativen Eintrag auf ihrem Konto will der Verkäufer aber nicht zurücknehmen.

"Schalten Sie doch einen Anwalt ein"

In solchen Fällen zieht sich Ebay gerne auf seine Position als technische Plattform zurück. Man könne gar nicht überblicken, wer bei den Streitereien Recht hat, so die Begründung des Unternehmens. Auch offensichtlich aus Rache vergebene negative Bewertungen werden deswegen nicht gelöscht. "Da können Sie ja einen Anwalt einschalten", lautete die lapidare Empfehlung, die eine Ebay-Mitarbeiterin der verärgerten Hamburgerin gab.

Doch auch juristisch haben Bewertungsopfer schlechte Karten: "Es ist äußerst schwierig, auf dem Rechtsweg Bewertungen wieder löschen zu lassen", sagt Rechtsanwalt Richard. Bekommt ein Nutzer zu Unrecht eine negative Bewertung, könne er meist nur dagegen vorgehen, wenn die Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder üble Nachrede vorliegt, sagt Axel Freiherr von dem Bussche, Rechtsanwalt aus Hamburg.

Auch bei unwahren Tatsachenbehauptungen bestehe eine Chance, ergänzt Rechtsanwalt Richard. Allerdings sei der Übergang zur zulässigen Meinungsäußerung fließend. "Die Aussage muss wirklich extrem sein", sagt Richard. Er rät Betroffenen zunächst zur gütlichen Einigung mit dem Handelspartner. Bleibt das ergebnislos, sei eine anwaltliche Aufforderung an den Bewerter der nächste Schritt. Erst als letzte Möglichkeit sollte bei einer Güterabwägung entschieden werden, ob der Anspruch auf dem Klageweg geltend gemacht wird.

Damit es nicht soweit kommt, rät Richard vor dem Kauf bei einem Anbieter, dessen Bewertungen unter die Lupe zu nehmen. Denn aller Vorbehalte zum Trotz ließen sich daraus schon Rückschlüsse ziehen: Wurden in letzter Zeit viele negative Bewertungen abgegeben, sei Vorsicht angebracht. Auch viele Fälle von zurückgenommenen Bewertungen deuten auf einen problematischen Verkäufer hin.

Miriam Braun und Felix Rehwald/DPA
 
 
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