. .
Online-Neuigkeiten und Internet-Trends
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
23. März 2011, 08:37 Uhr

US-Richter stoppt Vergleich zu "Google Books"

Nicht zuletzt Bedenken aus Deutschland haben ein US-Gericht veranlasst, die Pläne des Internet-Riesen Google, Bücher zu digitalisieren und zur Verfügung zu stellen, zu stoppen. Die Richter kippten einen umstrittenen Vergleich mit amerikanischen Autoren und Verlegern.

Google, Bücher, digitalisierte Bücher, Digitalisierung

Rückschlag für Google vor Gericht: "Google Books" kommt vorerst nicht voran© Arnd Wiegmann/Reuters

Die weitreichenden Pläne des Internet-Konzerns Google zur Digitalisierung von Millionen von Büchern haben einen Dämpfer erhalten. Ein US-Richter kippte am Dienstag (Ortszeit) einen Vergleich des Unternehmens mit amerikanischen Autoren und Verlegern. Danach hätte Google im Gegenzug für die Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht gehabt, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen.

"Der Vergleich würde einfach zu weit gehen", schrieb der New Yorker Richter Denny Chin am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. "Google bekäme mit der Vereinbarung einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Konkurrenten." Zudem sieht der Richter die Gefahr, dass die Vereinbarung gegen internationales Recht verstößt, weil auch in den USA angemeldete ausländische Bücher darunter fielen.

Bezug auf Bedenken aus Deutschland

Der Richter bezog sich bei seiner Argumentation neben einem Nein des US-Justizministeriums ausdrücklich auch auf Bedenken aus Deutschland. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich gegen den Bücher-Deal ausgesprochen. Zudem hatten sich mehrere deutsche Autoren und Verlage sowie deren Interessenvertretungen in dem seit Jahren laufenden Verfahren zu Wort gemeldet.

Der Vergleich stammt aus dem Jahr 2008; er wurde 2009 nach heftiger Kritik aus Europa aber bereits einmal überarbeitet. Die Entscheidung des Richters sei "klar enttäuschend", teilte Google mit und kündigte an, die weiteren Möglichkeiten zu prüfen.

Konkurrenten und Literaturbetrieb gegen Kontra

Google hatte 2004 damit begonnen, Bücher einzuscannen, ins Internet zu stellen und durchsuchbar zu machen. Das Projekt "Google Books" stützt sich auf Werke, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, die also für jedermann frei verwendet werden dürfen. Mit dem US-Vergleich wollte Google auch solche Bücher anbieten, bei denen der Rechtsschutz noch besteht. Daneben bietet Google auch E-Books an.

Neben dem europäischen Literaturbetrieb hatten sich auch der Software-Konzern Microsoft und der Online-Händler Amazon gegen den weitreichenden Vergleich gewandt. Microsoft konkurriert mit Google im Internetsuchgeschäft. Durch den Bücher-Deal würde Google hier noch mächtiger, stellte der Richter fest. Amazon verkauft elektronische Bücher.

Richter: Rechteinhaber sollen einzeln zustimmen

Richter Chin selbst wies allerdings einen Weg zur Annahme des Vergleichs: Er schlug vor, dass die Rechteinhaber einzeln zustimmen sollen, dass Google ihre Werke online verbreitet (das sogenannte "opt-in"). Bislang ist im Vergleich genau das Gegenteil vorgesehen: Rechteinhaber müssen der Verbreitung ihrer Werke durch Google ausdrücklich widersprechen ("opt-out").

"Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern", schloss der Richter seine 48-seitige Urteilsbegründung. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt "Google Books" erheblich zurückwerfen. Richter Chin setzte einen neuen Termin für den 25. April an.

dho/DPA
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Firefox 4, IE9 und Chrome 10 Welcher ist der beste neue Browser?

Innerhalb von zwei Wochen sind von den wichtigsten Webbrowsern neue Versionen veröffentlicht worden. Nach Internet Explorer und Googles Chrome strahlt auch der Firefox in neuem Glanz. stern.de erklärt, was die Neuen können – und warum ein Update Pflicht ist. mehr...

Google Books Buchbranche feiert Teilerfolg

Der Streit um die geplante Online-Bibliothek von Google geht in die nächste Runde. US-Autoren und Verlage beantragten nach den Einwänden der Regierung einen Aufschub der gerichtlichen Anhörung zu ihrem Vergleich mit Google. Für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels ein Grund zur Freude. mehr...

Streit um Google Books "Erst fragen, dann nutzen"

Seit Wochen setzt sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Streit um Google Books vehement für die Rechte deutscher Autoren ein. Im stern.de-Interview erklärt er die transatlantischen Kulturunterschiede - und weshalb es sich lohnt, für das Urheberrecht zu kämpfen. mehr...

 
Partnerangebot Der stern.de-DSL-Vergleich Der stern.de-DSL-Vergleich Sparen bei DSL-Flatrates

Mit einem DSL-Tarif-Vergleich finden Sie einfach und schnell den zu Ihnen passenden Anbieter. Kostenlos, schnell und sicher! mehr

 
 
 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (22/2012)
Dick im Geschäft