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5. Oktober 2007, 10:28 Uhr

9250 Dollar Strafe - pro Song

Ein Geschworenengericht in den USA hat eine 30-jährige Amerikanerin zu einer Strafe von 222.000 Dollar verurteilt - für 24 Lieder, die sie über eine Internettauschbörse verbreitet haben soll. Das Urteil ist das erste in einer wahren Flut von Klagen der Plattenindustrie.

Thomas und ihr Anwalt Toder beteuern die Unschuld der Verurteilten© Bob King, Duluth News Tribune/AP

Wegen illegaler Downloads von Musiktiteln ist eine amerikanische Internetnutzerin zu 222.000 Dollar (157.000 Euro) Strafe verurteilt worden. Die Geschworenen eines Gerichts in Duluth sprachen den sechs klagenden Plattenfirmen für jedes der nach ihren Angaben von Jammie Thomas auf einer Tauschbörse zur Verfügung gestellten 24 Lieder 9.250 Dollar (6.556 Euro) zu. Insgesamt soll die 30-jährige über die Tauschbörse Kazaa 1.702 Lieder geteilt und dabei das Urheberrecht verletzt haben. Thomas' Anwalt sagte nach der Urteilsverkündung, seine Mandantin sei niedergeschmettert und in Tränen aufgelöst. "Das ist ein Mädchen, das von Lohnscheck zu Lohnscheck lebt", sagte Brian Toder. "Und plötzlich wird ihr für den Rest ihres Lebens ein Viertel ihres Lohns genommen." Da bei derartigen Klagen die Anwaltskosten automatisch der unterlegenen Partei zugeschlagen werden, muss Thomas vermutlich sogar rund eine halbe Million Dollar (355.000 Dollar) abbezahlen.

26.000 Klagen

Es war das erste Urteil in einer der insgesamt 26.000 vom Verband der US-Musikindustrie (RIAA) eingereichten Klagen. RIAA-Anwalt Richard Gabriel sagte, das Urteil von Duluth vermittle die erwünschte Botschaft an die Tauschbörsen-Benutzer und Download-Gemeinde, die Musiktitel statt im Geschäft zu kaufen im Internet kostenlos teilen: "Ich hoffe, das sendet die Botschaft, dass Herunterladen und Verteilen unserer Aufnahmen nicht okay ist."

In dem dreitägigen Prozess hatten die sechs Plattenfirmen SonyBMG, Arista, Interscope, UMG, Capitol und Warner Thomas vorgeworfen, unter dem Benutzernamen "tereastarr" urheberrechtlich geschützte Lieder zum Download angeboten zu haben. Ihre Zeugen, darunter Vertreter des Internet-Anbieters und einer Sicherheitsfirma, bestätigten, dass die von "tereastarr" verwendete Internetadresse Thomas gehörte. Thomas bestritt, die Lieder getauscht zu haben. Die Musikfirmen bewiesen laut Toder in keinem Fall, dass "Jamie Thomas, ein menschliches Wesen, sich an ihre Tastatur setzte und diese Dinge aussendete." Wie das geschehen sei, wisse die Verteidigung nicht. "Alles was wir wissen ist, dass Jamie Thomas das nicht machte." Die Musikindustrie wies das als irreführend und als Ausreden zurück.

Der Fall Thomas ist nicht die erste Klage der Musikindustrie, aber der erste, der vor Gericht verhandelt wurde. Die Streitfälle werden in der Regel außergerichtlich für durchschnittlich 2000 Euro (2822 Dollar) beigelegt, so der internationale Branchenverband IFPI. Der teuerste Vergleich in Europa war eine Strafe von 13.000 Euro in Dänemark.

Joshua Freedman/AP
 
 
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