Gema-Klage gegen Youtube Neues für den Sperrbezirk

29. Januar 2013, 13:42 Uhr
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Der Lizenzstreit zwischen Youtube und der Gema eskaliert: Die Verwertungsgesellschaft hat nun beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter eingereicht. Grund ist ein Hinweis in gesperrten Youtube-Videos. So heißt es in vielen der blockierten Filmchen: "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden." Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen.

"Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen", sagte Gema-Chef Harald Heker vor gut zwei Wochen. "Der Verweis auf die Gema wird zur reinen Stimmungsmache willkürlich eingeblendet." Lediglich wenige Werke von Gema-Autoren sind auf Wunsch der Gema blockiert, die Meldung erscheint aber bei vielen hundert Videos. Die Gema hat Youtube bereits im vergangenen Jahr gebeten, den Text zu ändern - vergebens.

Zu sehen ist dieser Hinweis selbst beim derzeit angesagtesten Internetvideo, dem Musikclip zum Überraschungshit des vergangenen Jahres,"Gangnam Style" vom südkoreanischen Rapper Psy. Eine von OpenDataCity entwickelte App zeigt, dass nur 385 der 1000 weltweit angesagtesten Youtube-Filme in Deutschland zu sehen sind. Damit liegt Deutschland auf dem letzten Platz, noch hinter dem Südsudan und der Vatikanstadt.

Wir haben uns ein paar nicht ernstgemeinte Alternativen einfallen lassen.

Nachtrag vom 1. Februar: Vorsicht, Satire! Wir wollten an dieser Stelle einen Spaß machen - und haben uns deshalb ausgemalt, wie die Sperrtafeln noch viel böser erscheinen könnten. Leider hat nicht jeder den Spaß verstanden (vielleicht auch, weil wir nicht deutlich genug darauf hingewiesen haben). stern.de-Chefredakteur Frank Thomsen hat einen erbosten Brief vom Aufsichtsrat der Gema erhalten, der sofort als offener Brief publik gemacht wurde. Thomsen hat darauf geantwortet.
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