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18. Januar 2007, 16:58 Uhr

Online-Speicher müssen Inhalte kontrollieren

Das Landgericht Köln hat gegen ein Online-Speicherangebot eine einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Nutzung von Musik-Dateien erlassen. Das Unternehmen müsse überprüfen, ob seine Nutzer gegen das Urheberrecht verstoßen. Das kann Folgen haben für Youtube, Myspace & Co.

Rapidshare bietet Online-Speicherplatz, über den man mit anderen Dateien teilen kann© Rapidshare.com

Im Streit um Urheberrechte aus Internet- Portalen hat die Verwertungsgesellschaft Gema einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln hat gegen die Betreiber der Download-Seiten rapidshare.de und rapidshare.com jeweils eine einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Nutzung von Musik-Dateien erlassen, wie das Gericht am Donnerstag bestätigte (Az: 28o15/07). Beide Dienste stellen über das Internet Speicherkapazitäten zur Verfügung. Nutzer können dabei ihre Dateien kostenlos speichern und mit anderen Nutzern teilen. Für einen störungsfreien Abruf der Dateien fordert der Dienst Geld.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) vertritt in Deutschland die Rechte von mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie von mehr als einer Million Rechteinhabern weltweit.

"Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web- 2.0-Diensten wie 'YouTube' und 'MySpace' von großer Bedeutung", sagte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Die Portale könnten sich nicht mehr darauf berufen, dass sie die Inhalte der Nutzer nicht kontrollieren könnten. Die Gema hatte als Fallbeispiel die Streichung von zunächst 20 Titeln aus den Rapidshare-Speichern gefordert. Danach will die Gema über Lizenzgebühren mit dem Unternehmen verhandeln.

"Verantwortung nicht abwälzen"

Das Gericht habe klar gestellt, dass der Dienstbetreiber für die Verletzung des Urheberrechts hafte und die Verantwortung nicht auf den Nutzer abwälzen dürfe, erklärte die Gema. Es spiele dabei keine Rolle, dass Rapidshare die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch die Nutzer hochgeladen werden. Rapidshare habe zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür sei bei der Gema nicht erworben worden.

san mit Material von DPA
 
 
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