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20. September 2004, 08:58 Uhr

Drei Jahre Haft für Raubkopierer geplant

Bis zu drei Jahre Haft - das ist laut einem Pressebericht das vom Bundesjustizministerium geplante Strafmaß für das Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material über Internet-Tauschbörsen.

Wer sich über Tauschbörsen wie Kazaa urheberrechtlich geschütztes Material beschafft, riskiert vielleicht bald Gefängnis© Kazaa

Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert nach einem Bericht von "Computerbild" künftig bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe. Im Bundesinnenministerium wurde nach Angaben des Blattes jetzt ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Urherberrechtes vorgestellt.

Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulhöfe kriminalisieren", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor", erklärte die Ministerin gegenüber "Computerbild". "Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadenersatzansprüchen rechnen."

Ermessenssache der Gerichte

Ein Sprecher des Ministeriums sagte der dpa, das neue Gesetz sehe eine Grenze zwischen Bagatell- und strafrechtlich zu verfolgenden Fällen vor. Die Grenze sei eine Vervielfältigung in geringem Umfang. Es sei Sache der Gerichte, die Grenzüberschreitung im Einzelfall zu bestimmen. Es mache keinen Sinn, ein bestimmtes Datenvolumen von Musiktiteln oder Filmen als strafrechtlich relevante Grenze festzulegen, da sich die Technik so rasant entwickle.

DPA
 
 
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