Sortieren nach: Relevanz | Aktualität |
Eine Weimarer Künstlerin hatte Google wegen seiner Bildersuche verklagt - sie sah in den Vorschaubildchen ihrer Werke ihr Urheberrecht verletzt. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden: Die Miniaturansichten sind rechtmäßig. Das Urteil gilt als wegweisend.
Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass die Vorschaubildchen in Googles Bildersuche nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Eine Künstlerin hatte das US-Unternehmen verklagt: Die Miniaturansichten ihrer Werke in den Suchergebnissen verletzten ihre Rechte.
Die Klage einer Weimarer Künstlerin, die durch die Google-Bildersuche ihr Urheberrecht verletzt sah, wurde nun abgewiesen.
Google hat seine Bilder-Suchfunktion diese Woche überarbeitet. Anwender bekommen nun auch in der Standardsuche wesentlich mehr Bilder angezeigt.
SPD-Abgeordnete haben dem Internetriesen Google vorgeworfen, rechtsextremistische Propaganda zu fördern.
Auf den ersten Blick ist Jappy.de eine Community wie jede andere. Beim zweiten offenbaren sich Abgründe. Animierte Rosenblüten und tanzende Teddybärchen blinken um die Wette. Jappy zelebriert die Renaissance des Kitsches. Und die Deutschen lieben es.
Hinter diesem Link steckt ein RSS-Feed, über den Sie bequem in ihrem Newsreader informiert werden, wann immer ein neuer Artikel auf stern.de zu Ihrem Suchbegriff erscheint.
Was sind RSS-Feeds?Bundesgerichtshof Google Google-Suche Künstlerin Malerin Network Rechtsextreme Suchfunktion Thumbnails Urheberrecht Vorschau
Dann stellen Sie sie in unserer Wissenscommunity "Noch Fragen".