. .
Online-Neuigkeiten und Internet-Trends
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
30. September 2008, 08:24 Uhr

Neblige Aussichten für "Street View"

Virtuelles Sightseeing will Google in Deutschland möglich machen: Für den umstrittenen Dienst "Street View" fotografieren mit Kameras bestückte Autos Straßen und Häuser. Die kleine Gemeinde Molfsee will sich juristisch wehren. stern.de sprach mit Tillo Guber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, über die Erfolgaussichten des Vorstoßes. Von Anika Jurkuhn

In Berlin fahren Autos mit einer Kamera auf dem Dach durch die Straßen und fotografieren für Google ganze Straßenzüge© Michael Kappeler/DDP

Mit Panorama-Ansichten will Google deutsche Städte online erlebbar machen. Für den neuen Dienst "Street View", der in den USA bereits online ist, fahren seit Monaten Kamerafahrzeuge des Internetriesen durch deutsche Städte und schießen Fotos. Soweit wollen es die Einwohner von Molfsee nicht kommen lassen: Die kleine Gemeinde bei Kiel will Google die Aufnahmen in ihren Straßen verbieten. Hausbesitzer fürchten, dass Kriminelle mit den Fotos ihre Einbrüche effizienter planen können.

Weil mithilfe des Datenschutzrechts bisher kein Verbot erwirkt werden konnte, wollen CDU und die Unabhängige Wählergemeinschaft den Internetkonzern jetzt mithilfe der Straßenverkehrsordnung aufhalten: Google soll dazu gezwungen werden, eine Sondernutzungserlaubnis vorzulegen. Diese würde die Gemeinde jedoch nicht erteilen. Sollten die Molfseer Erfolg haben, könnten einige andere nachziehen: Laut einem Bericht der "Lübecker Nachrichten" prüfen auch die Hansestadt Lübeck und weitere schleswig-holsteinische Gemeinden rechtliche Schritte gegen Google.

Wie aber sind die juristischen Erfolgsaussichten der Molfseer? Kann die Straßenverkehrsordnung als Grundlage eines Beschlusses dienen? stern.de sprach mit Prof. Tillo Guber, Münchner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, über die rechtliche Lage.

Professor Guber, ist es grundsätzlich möglich, Google die Fotoaufnahmen für Street View zu verbieten?

Die Rechtslage ist diesbezüglich zurzeit unklar - die juristisch sicherste Möglichkeit wäre, eine gesetzliche Regelung zu finden, die solche Praktiken verbietet. Eine derartige Regelung ist zumindest in Deutschland bisher nicht vorhanden.

Laut der Gemeinde benötige Google eine Sondernutzungserlaubnis für die kommerziellen Aufnahmen. Das gehe angeblich aus der Straßenverkehrsordnung hervor. Teilen Sie diese Rechtsauffassung?

Eine Sondernutzungserlaubnis hat rechtlich nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun, sondern mit den Straßengesetzen. Es gibt in jedem Bundesland ein Straßengesetz, die Sondernutzungserlaubnis ist dort überall vorgesehen. Die nähere Ausgestaltung der Sondernutzungserlaubnis erfolgt über die Gemeinden, die hierzu Satzungen erlassen können.

Wie funktioniert das konkret?

Zwei Fragen sind dabei zu unterscheiden: Erstens: Liegt eine Sondernutzung vor? Und zweitens: Besteht ein Anspruch auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis? Schon die erste Frage ist problematisch - denn das Benutzen von Straßen und Wegen zur Fortbewegung und Kommunikation ist erlaubnisfrei und stellt keine Sondernutzung dar. Aber: Die gezielte Erfassung ganzer Regionen zu kommerziellen Zwecken geht weit über das hinaus, was man unter Gemeingebrauch versteht. Wenn Google meint, man sehe auf den Aufnahmen auch nicht mehr als jeder Fußgänger, ist das meines Erachtens nicht überzeugend, denn es besteht ein Unterschied zwischen bloßem Zurkenntnisnehmen im Vorbeigehen und dauerhaftem Speichern und Abbilden.

Wie sind die juristischen Erfolgsaussichten für Molfsee?

Es ist nicht sicher, dass die Gemeinde vor Gericht Recht bekommt. Selbst wenn das Gericht von einer Sondernutzung ausgehen würde, gäbe es für Google immer noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu stellen und bei Ablehnung durch die Gemeinde einzuklagen. Das erschwert allerdings immerhin das Vorgehen Googles, und außerdem kann die Gemeinde für die Erteilung der Erlaubnis eine Gebühr verlangen. Dies könnte den Gemeinden also auch Einnahmen in Form der Sondernutzungsgebühren bringen.

Google Street View wird ja auch von vielen Datenschützern kritisiert ...

Jede Person hat nach dem Grundgesetz ein Grundrecht darauf, selbst über diese personenbezogenen Daten zu verfügen. Im bekannten Volkszählungsurteil von 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" festgeschrieben. Dieses Recht ist aber nur berührt, sofern es um personenbezogene Daten geht. Ob und inwieweit das der Fall ist, ist aber genau die Frage.

Warum ist die Frage so schwierig zu beantworten?

Sofern erkennbar bestimmte Personen abgebildet werden, liegt der Fall noch klar. Anders ist es schon bei der Abbildung beispielsweise eines Pkw, der ja keine Person, sondern eine Sache ist. Ist allerdings ein Personenbezug herstellbar - etwa durch Ablesen des Kfz-Kennzeichens -, müsste man im Sinne des Datenschutzes an sich von einem personenbezogenen Datum ausgehen. Eine Gemeinde könnte wohl rechtmäßig die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis mit der Begründung verweigern, es seien hier personenbezogene Daten zu schützen - sofern tatsächlich solche personenbezogene Daten - und nicht nur sachbezogene Daten - gesammelt werden sollen.

Was würde passieren, wenn die Molfseer Klage durchkommt und andere Gemeinden nachziehen?

Insgesamt kann Google das Ganze recht gelassen sehen, wenn die Klagen über die Gemeinden laufen, denn es gibt Tausende von Gemeinden. Während es für Google immer derselbe Aufwand ist, wäre es für jede einzelne Gemeinde ein erheblicher Aufwand. Google könnte das Ganze also schon ökonomisch ganz anders handhaben.

Von Anika Jurkuhn
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
"Street View" Kommunen kämpfen gegen Googles Kameras

In vielen Städten Deutschlands waren sie schon unterwegs: Mit Kameras bestückte Autos, die Straßen und Häuser fotografieren. Hinter dem Projekt steht Google, das die Fotos für "Street View" erstellen lässt. Erste Kommunen in Schleswig-Holstein wollen sich jetzt gegen das Fotografieren wehren. mehr...

"G1"-Präsentation Google to go

Mit viel Tamtam präsentiert T-Mobile in New York das "G1" - das erste mobile Telefon, das mit Googles Betriebssystem Android läuft. Es soll dem iPhone von Apple Konkurrenz machen und versteht sich als "digitaler Assistent". Bei einer der vielen Funktionen werden sogar Frauen hellhörig. mehr...

Android Warten auf das Google-Handy

Das iPhone von Apple bekommt mächtige Konkurrenz von Android. T-Mobile bringt das erste Handy mit dem Google-Betriebssystem heraus. Schon vor der offiziellen Premiere sind erste Details von Android durchgesickert. Experten bezweifeln, dass um das Google-Handy ein ähnlicher Hype wie ums iPhone entsteht. mehr...

MEHR ZUM THEMA
powered by wefind WeFind
 
Partnerangebot Der stern.de-DSL-Vergleich Der stern.de-DSL-Vergleich Sparen bei DSL-Flatrates

Mit einem DSL-Tarif-Vergleich finden Sie einfach und schnell den zu Ihnen passenden Anbieter. Kostenlos, schnell und sicher! mehr

 
 
 
stern testen, Serie sichern

Jetzt den stern inklusive der aktuellen Gesundheits-Serie testen! Jetzt sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (7/2012)
Unser täglich Fleisch