Virtuelles Sightseeing will Google in Deutschland möglich machen: Für den umstrittenen Dienst "Street View" fotografieren mit Kameras bestückte Autos Straßen und Häuser. Die kleine Gemeinde Molfsee will sich juristisch wehren. stern.de sprach mit Tillo Guber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, über die Erfolgaussichten des Vorstoßes. Von Anika Jurkuhn

In Berlin fahren Autos mit einer Kamera auf dem Dach durch die Straßen und fotografieren für Google ganze Straßenzüge© Michael Kappeler/DDP
Mit Panorama-Ansichten will Google deutsche Städte online erlebbar machen. Für den neuen Dienst "Street View", der in den USA bereits online ist, fahren seit Monaten Kamerafahrzeuge des Internetriesen durch deutsche Städte und schießen Fotos. Soweit wollen es die Einwohner von Molfsee nicht kommen lassen: Die kleine Gemeinde bei Kiel will Google die Aufnahmen in ihren Straßen verbieten. Hausbesitzer fürchten, dass Kriminelle mit den Fotos ihre Einbrüche effizienter planen können.
Weil mithilfe des Datenschutzrechts bisher kein Verbot erwirkt werden konnte, wollen CDU und die Unabhängige Wählergemeinschaft den Internetkonzern jetzt mithilfe der Straßenverkehrsordnung aufhalten: Google soll dazu gezwungen werden, eine Sondernutzungserlaubnis vorzulegen. Diese würde die Gemeinde jedoch nicht erteilen. Sollten die Molfseer Erfolg haben, könnten einige andere nachziehen: Laut einem Bericht der "Lübecker Nachrichten" prüfen auch die Hansestadt Lübeck und weitere schleswig-holsteinische Gemeinden rechtliche Schritte gegen Google.
Wie aber sind die juristischen Erfolgsaussichten der Molfseer? Kann die Straßenverkehrsordnung als Grundlage eines Beschlusses dienen? stern.de sprach mit Prof. Tillo Guber, Münchner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, über die rechtliche Lage.
Die Rechtslage ist diesbezüglich zurzeit unklar - die juristisch sicherste Möglichkeit wäre, eine gesetzliche Regelung zu finden, die solche Praktiken verbietet. Eine derartige Regelung ist zumindest in Deutschland bisher nicht vorhanden.
Eine Sondernutzungserlaubnis hat rechtlich nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun, sondern mit den Straßengesetzen. Es gibt in jedem Bundesland ein Straßengesetz, die Sondernutzungserlaubnis ist dort überall vorgesehen. Die nähere Ausgestaltung der Sondernutzungserlaubnis erfolgt über die Gemeinden, die hierzu Satzungen erlassen können.
Zwei Fragen sind dabei zu unterscheiden: Erstens: Liegt eine Sondernutzung vor? Und zweitens: Besteht ein Anspruch auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis? Schon die erste Frage ist problematisch - denn das Benutzen von Straßen und Wegen zur Fortbewegung und Kommunikation ist erlaubnisfrei und stellt keine Sondernutzung dar. Aber: Die gezielte Erfassung ganzer Regionen zu kommerziellen Zwecken geht weit über das hinaus, was man unter Gemeingebrauch versteht. Wenn Google meint, man sehe auf den Aufnahmen auch nicht mehr als jeder Fußgänger, ist das meines Erachtens nicht überzeugend, denn es besteht ein Unterschied zwischen bloßem Zurkenntnisnehmen im Vorbeigehen und dauerhaftem Speichern und Abbilden.
Es ist nicht sicher, dass die Gemeinde vor Gericht Recht bekommt. Selbst wenn das Gericht von einer Sondernutzung ausgehen würde, gäbe es für Google immer noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu stellen und bei Ablehnung durch die Gemeinde einzuklagen. Das erschwert allerdings immerhin das Vorgehen Googles, und außerdem kann die Gemeinde für die Erteilung der Erlaubnis eine Gebühr verlangen. Dies könnte den Gemeinden also auch Einnahmen in Form der Sondernutzungsgebühren bringen.
Jede Person hat nach dem Grundgesetz ein Grundrecht darauf, selbst über diese personenbezogenen Daten zu verfügen. Im bekannten Volkszählungsurteil von 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" festgeschrieben. Dieses Recht ist aber nur berührt, sofern es um personenbezogene Daten geht. Ob und inwieweit das der Fall ist, ist aber genau die Frage.
Sofern erkennbar bestimmte Personen abgebildet werden, liegt der Fall noch klar. Anders ist es schon bei der Abbildung beispielsweise eines Pkw, der ja keine Person, sondern eine Sache ist. Ist allerdings ein Personenbezug herstellbar - etwa durch Ablesen des Kfz-Kennzeichens -, müsste man im Sinne des Datenschutzes an sich von einem personenbezogenen Datum ausgehen. Eine Gemeinde könnte wohl rechtmäßig die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis mit der Begründung verweigern, es seien hier personenbezogene Daten zu schützen - sofern tatsächlich solche personenbezogene Daten - und nicht nur sachbezogene Daten - gesammelt werden sollen.
Insgesamt kann Google das Ganze recht gelassen sehen, wenn die Klagen über die Gemeinden laufen, denn es gibt Tausende von Gemeinden. Während es für Google immer derselbe Aufwand ist, wäre es für jede einzelne Gemeinde ein erheblicher Aufwand. Google könnte das Ganze also schon ökonomisch ganz anders handhaben.