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30. September 2008, 08:24 Uhr

Neblige Aussichten für "Street View"

Virtuelles Sightseeing will Google in Deutschland möglich machen: Für den umstrittenen Dienst "Street View" fotografieren mit Kameras bestückte Autos Straßen und Häuser. Die kleine Gemeinde Molfsee will sich juristisch wehren. stern.de sprach mit Tillo Guber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, über die Erfolgaussichten des Vorstoßes. Von Anika Jurkuhn

In Berlin fahren Autos mit einer Kamera auf dem Dach durch die Straßen und fotografieren für Google ganze Straßenzüge© Michael Kappeler/DDP

Mit Panorama-Ansichten will Google deutsche Städte online erlebbar machen. Für den neuen Dienst "Street View", der in den USA bereits online ist, fahren seit Monaten Kamerafahrzeuge des Internetriesen durch deutsche Städte und schießen Fotos. Soweit wollen es die Einwohner von Molfsee nicht kommen lassen: Die kleine Gemeinde bei Kiel will Google die Aufnahmen in ihren Straßen verbieten. Hausbesitzer fürchten, dass Kriminelle mit den Fotos ihre Einbrüche effizienter planen können.

Weil mithilfe des Datenschutzrechts bisher kein Verbot erwirkt werden konnte, wollen CDU und die Unabhängige Wählergemeinschaft den Internetkonzern jetzt mithilfe der Straßenverkehrsordnung aufhalten: Google soll dazu gezwungen werden, eine Sondernutzungserlaubnis vorzulegen. Diese würde die Gemeinde jedoch nicht erteilen. Sollten die Molfseer Erfolg haben, könnten einige andere nachziehen: Laut einem Bericht der "Lübecker Nachrichten" prüfen auch die Hansestadt Lübeck und weitere schleswig-holsteinische Gemeinden rechtliche Schritte gegen Google.

Wie aber sind die juristischen Erfolgsaussichten der Molfseer? Kann die Straßenverkehrsordnung als Grundlage eines Beschlusses dienen? stern.de sprach mit Prof. Tillo Guber, Münchner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, über die rechtliche Lage.

Professor Guber, ist es grundsätzlich möglich, Google die Fotoaufnahmen für Street View zu verbieten?

Die Rechtslage ist diesbezüglich zurzeit unklar - die juristisch sicherste Möglichkeit wäre, eine gesetzliche Regelung zu finden, die solche Praktiken verbietet. Eine derartige Regelung ist zumindest in Deutschland bisher nicht vorhanden.

Laut der Gemeinde benötige Google eine Sondernutzungserlaubnis für die kommerziellen Aufnahmen. Das gehe angeblich aus der Straßenverkehrsordnung hervor. Teilen Sie diese Rechtsauffassung?

Eine Sondernutzungserlaubnis hat rechtlich nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun, sondern mit den Straßengesetzen. Es gibt in jedem Bundesland ein Straßengesetz, die Sondernutzungserlaubnis ist dort überall vorgesehen. Die nähere Ausgestaltung der Sondernutzungserlaubnis erfolgt über die Gemeinden, die hierzu Satzungen erlassen können.

Wie funktioniert das konkret?

Zwei Fragen sind dabei zu unterscheiden: Erstens: Liegt eine Sondernutzung vor? Und zweitens: Besteht ein Anspruch auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis? Schon die erste Frage ist problematisch - denn das Benutzen von Straßen und Wegen zur Fortbewegung und Kommunikation ist erlaubnisfrei und stellt keine Sondernutzung dar. Aber: Die gezielte Erfassung ganzer Regionen zu kommerziellen Zwecken geht weit über das hinaus, was man unter Gemeingebrauch versteht. Wenn Google meint, man sehe auf den Aufnahmen auch nicht mehr als jeder Fußgänger, ist das meines Erachtens nicht überzeugend, denn es besteht ein Unterschied zwischen bloßem Zurkenntnisnehmen im Vorbeigehen und dauerhaftem Speichern und Abbilden.

Wie sind die juristischen Erfolgsaussichten für Molfsee?

Es ist nicht sicher, dass die Gemeinde vor Gericht Recht bekommt. Selbst wenn das Gericht von einer Sondernutzung ausgehen würde, gäbe es für Google immer noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu stellen und bei Ablehnung durch die Gemeinde einzuklagen. Das erschwert allerdings immerhin das Vorgehen Googles, und außerdem kann die Gemeinde für die Erteilung der Erlaubnis eine Gebühr verlangen. Dies könnte den Gemeinden also auch Einnahmen in Form der Sondernutzungsgebühren bringen.

Google Street View wird ja auch von vielen Datenschützern kritisiert ...

Jede Person hat nach dem Grundgesetz ein Grundrecht darauf, selbst über diese personenbezogenen Daten zu verfügen. Im bekannten Volkszählungsurteil von 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" festgeschrieben. Dieses Recht ist aber nur berührt, sofern es um personenbezogene Daten geht. Ob und inwieweit das der Fall ist, ist aber genau die Frage.

Warum ist die Frage so schwierig zu beantworten?

Sofern erkennbar bestimmte Personen abgebildet werden, liegt der Fall noch klar. Anders ist es schon bei der Abbildung beispielsweise eines Pkw, der ja keine Person, sondern eine Sache ist. Ist allerdings ein Personenbezug herstellbar - etwa durch Ablesen des Kfz-Kennzeichens -, müsste man im Sinne des Datenschutzes an sich von einem personenbezogenen Datum ausgehen. Eine Gemeinde könnte wohl rechtmäßig die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis mit der Begründung verweigern, es seien hier personenbezogene Daten zu schützen - sofern tatsächlich solche personenbezogene Daten - und nicht nur sachbezogene Daten - gesammelt werden sollen.

Was würde passieren, wenn die Molfseer Klage durchkommt und andere Gemeinden nachziehen?

Insgesamt kann Google das Ganze recht gelassen sehen, wenn die Klagen über die Gemeinden laufen, denn es gibt Tausende von Gemeinden. Während es für Google immer derselbe Aufwand ist, wäre es für jede einzelne Gemeinde ein erheblicher Aufwand. Google könnte das Ganze also schon ökonomisch ganz anders handhaben.

Von Anika Jurkuhn
 
 
KOMMENTARE (10 von 17)
 
a2d2 (30.09.2008, 13:45 Uhr)
...gibts kein Veto von der Landesregierung???
...da wäre doch, hier oben, unser Landesfürst gefordert. Warum hüllt sich die Regierung denn in Schweigen?
Ich mag das auch nicht mit den Fotos, kenne hier Keinen, der sowas mag. Sicher haben meine Vorredner hier mit ihren Argumenten Recht. Der kriminelle Aspekt ist garnicht so abwegig, denn Häuser, die wie ne Scheune aussehen, werden wohl weniger heimgesucht, wie schmucke EFHs.
Werde wohl doch mal überlegen, was ich von Google runternehmen werde, wenn die so weitermachen. Leider ist ja Einiges ziemlich gut, wie z.B. das GMail, aber alles ist eigentlich ersetzbar - auch Google !!!
...nur eines macht mich stutzig, wo bleibt der vielgepriesene tolle Datenschutz hier in SH. Haben die Obergurus da oben auch die Sprache verloren - sonst ist SH doch immer zitiert, auch wenns nur um weniger geht - Glaubwürdigkeit klingt irgendwie anders !
limmer (30.09.2008, 13:39 Uhr)
...hat nichts mit Paranoia zu tun....
Aber vielleicht muss man manches drastisch ausdrücken, damit die 'Ich habe nichts zu verbergen, also darf man meine Daten auch bekommen'-Fraktion sich mal im Klaren ist, daß es nach wie vor den Schutz von Daten als gesetzliche Grundlage gibt und dieser Schutz wird mehr und mehr auch von Google ausgehebelt. Und da habe ich etwas dagegen...Ach jaa, es gibt sehr wohl OS'se und auch Browser, die nicht auf Datenklau aus sind und transparent dem User gegenüber sind. Nur sind die eben nicht von M$, sondern entstammen der Open Source Gemeinde respektive entsprechender Distributoren...in meinem Fall Ubuntu Linux....
Alexander0815 (30.09.2008, 12:21 Uhr)
@limmer
Wer so paranoid und proletenhaft wie Du "argumentiert", der kann doch die meisten Betriebssysteme und Browser nicht verwenden. Hier werden fast überall viele Daten gesammelt und Du müsstest dann eigentlich wild um Dich prügelnd durch die Gegend laufen. Wie gesagt, es sind Deine Worte gewesen!
provocateur (30.09.2008, 12:15 Uhr)
Wenn Google könnte...
...würden die auch unsere Gedanken lesen und ins Internet stellen. Das können sie zum Glück noch nicht. Google Maps finde ich ja noch ganz ok, aber Street View geht mir etwas zu weit. Man muß nicht alles machen, was technisch möglich ist. Das gilt für viele Bereiche.
limmer (30.09.2008, 12:06 Uhr)
@Alexander0815
Was bitteschön hat das NICHTBENUTZEN von Google mit dem Betriebssystem oder einem Browser zu tun ???
Alexander0815 (30.09.2008, 12:03 Uhr)
@limmer
Bei Deiner Argumentation stelle ich mir die Frage, welches Betriebssystem und welche Software (Browser usw.) Du auf dem PC verwendest?
Alexander0815 (30.09.2008, 12:01 Uhr)
Nicht in Google = LOHNT SICH
Irgendwie wäre die umgekehrte Denkweise auch nicht schlecht. Ein Ort der in Google-Streetview nicht drin ist, der muss aufgrund der paranoiden Angst vor Einbrechern sehr reich sein. Also nichts wie hin, alle Einbrecher, Bettler usw. usw., dort lohnt es sich bestimmt!
limmer (30.09.2008, 11:58 Uhr)
...bei mir....
ist GOOGLEFREIE ZONE, nicht ein Stück Software von denen auf meinen Rechnern. Wer soviel Daten ungefragt sammelt, der hat bei mir keine Chance...und so bleibt es. Wenn sich einer von denen bei mir in der Strasse blicken liesse...eine ungefragt in die Fresse, da frage ich dann auch nicht, macht Google ja auch nicht...
sportartmakler (30.09.2008, 11:27 Uhr)
einbruchsargument ist lächerlich
@guenti: mir fehlt leider die passende statistik sazu, aber idealerweise schlägt ein einbrecher wohl in gegenden zu die er kennt. allein ein bekannter fluchtweg und eine "unterstellmöglichkeit" machen diesen gedanken für die meisten einbrüche zumindest logisch. der dieb braucht also nicht das internet um die reicheren gegenden erst zu finden.
Phil_undso (30.09.2008, 11:14 Uhr)
sollen sie doch
dieses provinz-käffchen einfach weglassen - stört ja eh keinen. wer nur schade wenn google irgendwann mal genervt deutschland aus dem street view projekt rausnimmt....
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