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Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt auch für Rechtsextremisten, solange ihre Äußerungen nicht volksverhetzend sind oder gegen andere Gesetze verstoßen.
Weil er seine Frau verlassen und eine neue Beziehung begonnen hatte, wurde einem Organisten von der Katholischen Kirche gekündigt. Zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt feststellte. Allerdings unterscheidet das Gericht zwischen den Konfessionen.
Wie können Sie sich gegen die Foto-Autos von Google Street View wehren? Im stern.de-Interview spricht Hamburgs Justizsenator Till Steffen über seinen Gesetzesvorschlag, das Vorgehen von Verbraucherschutzministerin Aigner - und die Pressefreiheit.
Der Datenschutz fest verankert in der Verfassung - in dieser Forderung sind sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz einig. Doch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries meint: Das ist nicht nötig.
Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Untersucher abgewatscht: Nur mit Erlaubnis der Richter dürfen sie in Bürger-Computern herumschnüffeln. Und das ist auch gut so - Bürgerrechte müssen geschützt werden. Auch die Bundesregierung sollte das in ihrem geplanten Gesetz respektieren.
Eine kritische Äußerung über den Arbeitgeber ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kein ausreichender Kündigungsgrund.
Ein Niederländer, auf dessen Namen unbekannte Betrüger mehr als 1700 Autos anmelden konnten, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg davongetragen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich mit der Frage, ob es ein Grundrecht auf künstliche Befruchtung mit gespendeten Spermien oder Eizellen gibt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Klage gegen die 2008 eingeführte zentrale Steueridentifikationsnummer abgewiesen. Ein entsprechender Bericht des Bayerischen Rundfunks wurde der Nachrichtenagentur dpa vom Rechtsanwalt der Klägerin bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden - für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung sei verfassungswidrig. stern.de dokumentiert das Urteil und die Begründung.
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