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Die Benotung von Lehrern durch ihre Schüler im Internet-Portal "spickmich" ist rechtens, entschied das Kölner Oberlandesgericht nach der Klage einer Lehrerin. Der Streit geht weiter: Pädagogen fühlen sich an den Pranger gestellt, die Portalbetreiber versprechen mehr "Transparenz" im Schulwesen - und der Bundeselternrat kritisiert beide Seiten.
Es war schon vom Ende der "Gorch Fock" die Rede, nun ist sie wieder zurück in Kiel. Die Anwohner bereiten dem Schulschiff einen herzlichen Empfang. Für sie ist der Segler vor allem ein Stück Heimat.
Im Alltag sind wir darauf angewiesen, dass unsere Stimme funktioniert. Vor allem für Menschen in Sprechberufen wie Lehrer ist sie extrem wichtig. Doch gerade diese Berufsgruppe hat häufig mit Stimmproblemen bis hin zum Stimmverlust zu kämpfen - ein traumatisches Erlebnis, das einfach vermieden werden könnte.
Die Griechen geben die Hälfte ihres Einkommens für Nachhilfe aus und ohne Bestechung zieht kein Arzt den OP-Kittel an - das Gesundheits- und Bildungswesen zeigt, woran es im Pleitestaat hapert.
Als "Mister Börse" erklärte der Wirtschaftsjournalist 17 Jahre lang in der ARD das Finanzgeschehen - in einer Mischung aus "Blauem Bock" und "FAZ".
Das Landgericht Köln hat die Klage einer Lehrerin gegen das Internet-Portal "Spickmich.de" abgewiesen. Auf der Website bewerten Schüler ihre Lehrer. Die Pädagogin hatte ihre Benotung von der Seite löschen lassen wollen - und war bereits mit einer einstweiligen Verfügung vor Gericht gescheitert.
Die Anwälte einer Lehrerin, die sich gegen eine Bewertung auf "Spickmich.de" wehrt, denken über den Weg nach Karlsruhe nach: Das Bundesverfassungsgericht soll grundsätzlich über Lehrerbewertungen im Internet entscheiden.
Schon heute herrscht in Deutschland Pflegenotstand, spätestens wenn die geburtenstarken Jahrgänge hilfsbedürftig werden, droht dem System der Kollaps. Der stern nennt fünf Wahrheiten, denen sich Politiker und Pflegeprofis stellen müssen - und sagt, was jeder selbst tun kann.
Nach einer Einschätzung des Oberlandesgerichtes Köln ist die Lehrerbewertung auf der Website spickmich.de erlaubt. Ein endgültiges Urteil im Streit zwischen dem Seitenbetreiber und einer Lehrerin steht jedoch noch aus.
Nach dem Kölner Gerichtsurteil, das die Bewertung von Lehrern auf Schüler-Onlineportalen stützt, emphiehlt der Deutsche Philologenverband: Lehrer sollten keine Informationen über sich auf den Homepages ihrer Schulen preisgeben.
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