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Ein schwäbischer Amtsrichter könnte Geschichte im Online-Recht schreiben. Der Jurist hat bei Facebook den Account eines Angeklagten beschlagnahmen lassen. Trotzdem ist unklar, ob er an die Daten rankommt.
Ein Angebot im Internet betreibt, muss sich vor juristischen Fallstricken in Acht nehmen: Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen schreiben sich nicht von selbst. In vielen Fällen können im Internet erhältliche Musterformulierungen ausreichen. Und manchmal hilft nur der Anwalt.
Der Besitzer eines vireninfizierten PCs, der verseuchte Mails verschickt, kann unter Umständen haftbar gemacht werden. Das gelte aber vor allem für Unternehmen, schreibt das Fachmagazin "iX".
Bei der Internetkriminalität fehlen nach Angaben des Strafrechtsprofessors Eric Hilgendorf klare Richtlinien für die Bestrafung etwa pornografischer oder rechtsradikaler Inhalte. Richter seien häufig überfordert.
Abofallen, Telefonbetrug, Gewinnbriefe: Wer einmal Abzockern auf den Leim gegangen ist, muss sich oft noch Jahre mit unberechtigten Inkasso-Schreiben herumärgern. stern.de sagt, wie Sie sich wehren können.
Social Games sind beliebt, das Spielen in Online-Communities ist ein Renner. Was viele Spieler jedoch nicht wissen: Sie verraten dabei dem Anbieter auch eine Menge über sich.
Ohne Wissen der Nutzer öffnen einige Viren Computer für die Verteilung von Kinderpornografie. Das kann Betroffene ihren Ruf kosten und sie auch ins Gefängnis bringen.
Wer eine Webseite geschäftlich nutzt, braucht es. Aber auch die meisten anderen Internetauftritte, darunter auch Blogs, kommen nicht ohne ein Impressum aus. Maßgebliches Kriterium: Ist ein Angebot rein privat oder nicht?. Wer das Problem ignoriert, kann teure Überraschungen erleben.
Niemand, der wegen Raubkopiererei angeklagt ist, tritt der Film- und Musikindustrie so dreist gegenüber wie die Betreiber der speziellen Suchmaschine "The Pirate Bay". In Stockholm beginnt nun der Prozess gegen die jungen Schweden. Beide Seiten sehen das Verfahren als wegweisend an.
Für Fußballfans sind sie ein Segen: Livestreams, die übers Internet Spiele der Bundesliga übertragen. Doch selten sind sie legal. Pay-TV-Anbieter wollen nun gegen diese Angebote vorgehen - sogar die Zuschauer könnten belangt werden.
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