1800 Euro Strafe für das Verbreiten eines Mini-Fotos: Weil ein Facebook-User einen Link samt Vorschaubild teilte, trudelte ein satte Forderung ein. Experten fürchten eine Abmahnflut.
Ein schwäbischer Amtsrichter könnte Geschichte im Online-Recht schreiben. Der Jurist hat bei Facebook den Account eines Angeklagten beschlagnahmen lassen. Es ist unklar, ob er an die Daten rankommt.
Abofallen, Telefonbetrug, Gewinnbriefe: Wer einmal Abzockern auf den Leim gegangen ist, muss sich oft noch Jahre mit unberechtigten Inkasso-Schreiben herumärgern. Wie Sie sich wehren können.
Social Games sind beliebt, das Spielen in Online-Communities ist ein Renner. Was viele Spieler jedoch nicht wissen: Sie verraten dabei dem Anbieter auch eine Menge über sich.
Ohne Wissen der Nutzer öffnen einige Viren Computer für die Verteilung von Kinderpornografie. Das kann Betroffene ihren Ruf kosten und sie auch ins Gefängnis bringen.
Wer eine Webseite geschäftlich nutzt, braucht es. Aber auch die meisten anderen Internetauftritte, darunter auch Blogs, kommen nicht ohne ein Impressum aus. Maßgebliches Kriterium: Ist ein Angebot rein privat oder nicht?. Wer das Problem ignoriert, kann teure Überraschungen erleben.
Niemand, der wegen Raubkopiererei angeklagt ist, tritt der Film- und Musikindustrie so dreist gegenüber wie die Betreiber der speziellen Suchmaschine "The Pirate Bay". In Stockholm beginnt nun der Prozess gegen die jungen Schweden. Beide Seiten sehen das Verfahren als wegweisend an.
Ein Angebot im Internet betreibt, muss sich vor juristischen Fallstricken in Acht nehmen: Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen schreiben sich nicht von selbst. In vielen Fällen können im Internet erhältliche Musterformulierungen ausreichen. Und manchmal hilft nur der Anwalt.
Für Fußballfans sind sie ein Segen: Livestreams, die übers Internet Spiele der Bundesliga übertragen. Doch selten sind sie legal. Pay-TV-Anbieter wollen nun gegen diese Angebote vorgehen - sogar die Zuschauer könnten belangt werden.
Die Widerrufs-Irrfahrt geht weiter: Der defekte RAM-Streifen ist zurückgeschickt. Der Verkäufer will ihn jedoch nicht erhalten haben. Also erstattet er das Geld nicht zurück - obwohl er es laut Gesetz müsste. Das letzte Mittel: die Zwangsvollstreckung.
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