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12. Dezember 2008, 19:24 Uhr

Zwinker-Smiley bleibt frei verfügbar

Diese dienstliche Mitteilung dürfte ein russischer Geschäftsmann glatt mit einem ":-(" unterzeichnet haben. Oleg Teterin, Chef eines Unternehmens namens Superfone, hatte schon großspurig erklärt, das bekannte Emoticon ";-)" sei nun ein Markenzeichen - und er habe die Rechte. Dabei hatte die Patentbehörde noch gar nicht entschieden.

Smiley, Emoticon, SMS, E-Mail, Kurznachrichten

Bleibt ungeschützt: Der zwinkernde Smiley wird doch kein eingetragenes Markenzeichen© stern.de

Ein Satz mit "X" - das war wohl nix: Der russische Geschäftsmann Oleg Teterin hat vergeblich versucht, das international gebräuchliche Zeichen für ein augenzwinkerndes Lächeln markenrechtlich schützen lassen. Die Patentbehörde erklärte am Freitag in Moskau, die Zeichenfolge ";-)" sei kein Warenzeichen und könne auch nicht als solches eingetragen werden. Dies meldete die Nachrichtenagentur RIA-Nowosti.

Das Emoticon wird weltweit in E-Mails oder SMS verwendet. Teterin, Chef des in der Mobilfunkwerbung tätigen Unternehmens Superfone, hatte am Donnerstag erklärt, er beanspruche das Markenrecht an diesem Emoticon. Allerdings wolle er die Lizenzgebühr nur von Unternehmen kassieren, nicht von Privatleuten.

Teterin ging noch weiter: Da ähnliche Smileys wie die Zeichenfolge :-) kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden seien, könnte deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangieren, sagte er. Offenbar hatte der Unternehmer nicht damit gerechnet, dass seine Ansprüche auch zurückgewiesen werden könnten, und war voreilig davon ausgegangen, dass er die Markenrechte erhalten würde. Nun kam alles anders.

Andere russische Internet-Unternehmer hatten auf den Vorstoß Teterins zuvor mit einem klaren ">:(" - dem Zeichen für verwunderte bis wütende Verärgerung - reagiert. Man stelle sich nur vor, dass der nächste clevere Geschäftsmann die Markenrechte für die 33 Buchstaben des russischen Alphabets erwerbe, sagte Alexander Manis, Direktor einer Breitband-Internetfirma dem Fernsehsender NTW und fügte hinzu: "Das ist absurd." Die Moskauer Patentbehörde war seiner Meinung.

AP
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
kralli19 (13.12.2008, 15:02 Uhr)
Ändert nix daran...
Ändert nix daran, das sich trotzdem jede Menge andere gängige Allerweltsbegriffe wie z.B. "BUSHIDO" ("Weg des Kriegers") schützen lassen und dann über ebay-Anwälte abmahnen und abkassieren lassen. Untergehende Möchtegerngangster kassieren so noch ihr Gnadenbrot....
mr.quick (13.12.2008, 13:35 Uhr)
tierisch guter stoff...
auf jeden fall... gruss
schnauze_voll (13.12.2008, 11:23 Uhr)
;-)
;-)
deinemama (12.12.2008, 21:55 Uhr)
^_^
Ha-ha!
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